Antwort vom Bundesverwaltungsamt
Das jetzt auch noch.
Gerade kam noch die E-Mail vom Bundesverwaltungsamt rein, die ich auch auf meine Beschwerde wegen des Führungszeugnisses gesetzt hatte:
Sehr geehrter Herr Danisch,
der Präsident hat mich gebeten, Ihre Beschwerde zu beantworten.
Sie bemängeln, dass Ihr Führungszeugnis, das Sie für Österreich benötigen, nicht bearbeitet worden sei.
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass das Bundesamt für Justiz Sie falsch informiert hat.
Für die Vorlage von Führungszeugnissen in Österreich werden aufgrund eines bilateralen völkerrechtlichen Vertrags keine Apostillen erteilt. Diese Information finden Sie auch auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz unter dem Link “Deutsche öffentliche Urkunden zur Verwendung im Ausland”.Hier der Auszug:
“Bilaterale völkerrechtliche Verträge
Mit den folgenden Staaten hat die Bundesrepublik Deutschland bilaterale völkerrechtliche Verträge im Bereich des Personenstandswesens oder der Beglaubigung von Urkunden abgeschlossen:
Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Österreich, Schweiz.
In diesen Verträgen wurde für bestimmte Urkunden der Verzicht auf eine Legalisation oder deren Ersatz durch eine besondere Zwischenbeglaubigung vereinbart.”Daher werden mangels Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamtes Führungszeugnisse für Österreich vom Bundesamt für Justiz nicht an das Bundesverwaltungsamt weitergeleitet. Warum Ihnen diese Auskunft nicht vom Bundesamt für Justiz erteilt wurde, ist mir unverständlich.
Auch unsere Servicezeiten wurden falsch übermittelt. Diese sind Mo bis Do von 09:00 bis 13:00 Uhr, Dienstag bis 16:30 Uhr. In der Regel sollten Sie in dieser Zeit auch telefonisch einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin erreichen.
Ihre Beschwerde ist daher nicht berechtigt.
Viele Grüße
So sieht es in unserer Regierung aus.
Oder sagen wir mal, dem Bundesministerium und dem Bundesamt für Justiz.
Dem Bundesverwaltungsamt ist da eignetlich erst mal nichts anzukreiden.
Aber Maas, Barley und Lambrecht scheinen da einen ziemlichen Sauhaufen hinterlassen zu haben.