Ansichten eines Informatikers

Das Geheimgutachten der Uni Kassel – war wohl nix mit Gender-Fatwa

Hadmut
20.12.2021 19:01

Ich hatte ja schon was dazu geschrieben.

Und mich gewundert, warum die das Gutachten nicht herausgeben. (Und Beschwerde beim Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit erhoben.)

Denn das, was die Uni da als Zusammenfassung faselte, nämlich dass man Gendersprache in Prüfungen zwar so im Großen nicht verlangen, aber dann doch irgendwie verlangen kann, einfach falsch, dummes Geschwätz ist. Das ist prüfungsrechtlich und damit verfassungsrechtlich eindeutig und (außer der Verfassungsrichterin Susanne Baer) völlig klar, dass das nicht geht.

Ich hatte mir schon die Frage gestellt, ob dieses Gutachten entweder so krachend dämlich ist, dass es nicht vorzeigbar ist, oder aber vielleicht auch schlicht und einfach richtig ist, das Verlangen von Gendersprache als Prüfungsanforderungn für unzulässig hält, und die Uni Kassel das nicht zugeben will, sondern es bewusst falsch zusammengefasst und dumm formuliert hat, die Dümme der Aussage also erst durch die Zusammenfassung der Uni Kassel da rein kam und nicht schon im Gutachten selbst war.

Nu guckt mal da:

Es ist natürlich schwierig, ein Gutachten nur nach seiner letzten Seite mit dem Ergebnis zu beurteilen, aber

  • im Ergebnis richtig, aber noch zu weich, hätte eigentlich noch stärker formuliert werden müssen,
  • erkennbar, dass der keinen weitreichenden Überblück über Prüfungsrecht hat, es gibt nämlich Punkte, die Gendersprache als Prüfungsanspruch richtig verbieten und ausschließen, die Sachs da offensichtlich nicht kannte. Deshalb formuliert er da Ausnahmen und Sonderfälle, die so auch nicht gelten, weil die Rechte des Prüflings weiter gehen, als er das offensichtlich erfasst hat, aber vielleicht war da auch einfach nur das Gutachterhonorar zu Ende.

    Ist aber halt nicht gut, wenn er das als seltenen Sonderfall für zulässig erachtet, obwohl obwohl es nicht mal in diesen Sonderfällen zulässig wäre.

Sachs als renommierten Verfasser/Herausgaber von Grundrechtskommentaren bei Beck und Professur hin oder her: Er kommt anscheinend unfallfrei und im wesentlichen richtig durch das Gutachten, aber so ganz verstanden hat er das mit dem Prüfungs- und Verfassungsrecht jetzt auch nicht. Das riecht so ein bisschen nach der üblichen Juristenmethode, aus den Kommentaren ein paar Satzfragmente zusammenzukratzen, statt die Urteile im Volltext zu lesen. Halt immer auch eine Frage des beauftragten Umfangs, you get, what you pay for.

Heißt aber auch, dass die Uni das irreführend und öffentlichkeitstäuschend formuliert hat.

Die Konsequenz hätte eigentlich sein müssen, dass die Uni Kassel nicht nur öffentlich erklärt, sondern auch ihre Prüfer per Dienstanweisung anweist und die Studentenschaft darüber informiert, dass sie Genderschwätz nicht mehr verlangt und es nicht verlangt werden darf.

Eigentlich wäre sowas auch Aufgabe der Fachschaften und des AstA, die Leute darüber zu informieren. Die sind aber meistens so linksbekloppt, dass die alles machen, was nicht ihre Aufgabe ist, aber ihre Aufgaben dann nicht, wenn sie ihnen politisch nicht passen.

Interessante Frage, was daraus jetzt eigentlich folgt.

Denn nach Lage der Dinge wäre die Universität nicht nur schadensersatzpflichtig gegenüber allen Prüflingen, bei denen das zum Nachteil gereichte, sondern es wäre auch zu überlegen und anhand der Aufgaben zu prüfen, ob die Bewertungen nur rechtwidrig waren, also von Rechtsmittel und Fristwahrung abhingen, oder nichtig, die Universität also von Amts wegen und ohne Frist tätig werden muss.

Dazu kommt, dass die Universität hier auch disziplinarisch tätig werden muss. Und prüfen, warum da eigentlich Prüfer glaubten, das verlangen zu dürfen, können, sollen, müssen. Ob das eigenmächtig war oder von oben diktiert. Sowas müsste eigentlich auf Personalakte, Abmahnung oder Kündigung hinauslaufen, oder beamtenrechtliches Disziplinarverfahren, weil man persönliche politische Ziele zum Gegenstand dienstlicher Handlungen gemacht hat. Das fällt eigentlich unter Falschbeurkundung im Amt, Betrug und sowas.

Eine andere Frage ist, warum eigentlich die Uni Kassel überhaupt einen externen Gutachter beauftragen musste, um herauszufinden, dass sie das nicht darf. Eigentlich haben die dafür eine teure eigene Rechtsabteilung. Wie immer ist das aber auch hier wohl nur Futtertrog für Günstlinge. Ich habe bis heute nämlich noch keinen einzigen Justiziar, Leiter der Rechtsabteilung, oder Rektor/Präsident einer Universität erlebt, der Ahnung von Prüfungsrecht hatte oder auch nur wusste, dass es das überhaupt gibt.

Eigentlich gehört die ganze Rechtsabteilung der Uni Kassel gefeuert, einschließlich derer, die die Leute eingestellt haben, und den Rektor/Präsidenten noch dazu. Wer ist das eigentlich?

Ute Clement habilitierte sich 2002 an der Universität Karlsruhe mit einer Arbeit zu Erkenntnis und Erfahrung in der beruflichen Bildung. Seit 2003 hat sie eine Professur für Berufs- und Wirtschaftspädagogik in Kassel. Von 2015 bis 2021 war Clement Vizepräsidentin der Universität, zuständig unter anderem für die Graduiertenförderung. Seit dem 1. Oktober ist sie Präsidentin der Universität Kassel. Sie ist zudem Gründungsvorsitzende des entstehenden Zentrums für Nachhaltige Entwicklung und Transformationen.

Ach, herrje. Wieder mal jemand ohne Ahnung vom Beruf. Und dann noch „Berufs- und Wirtschaftspädagogik“ – und weiß nicht mal selbst, was man von den Leuten als Uni verlangen darf und was nicht. Da hausen so richtig unfähige Leute von oben bis unten, aber fett gefüttert vom Steuerzahler.

Wer ist eigentlich die für diesen Schwachsinn verantwortliche Ministerin?

Angela Dorn, Hessische Ministerin für Wissenschaft und Kunst. Diplom-Psychologin. Bündnis90/Grüne.

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