Die Säuberungen der Nancy Faeser
Frontal gegen die Verfassung.
Wir werden Verfassungsfeinde schneller aus dem öffentlichen Dienst entfernen. Extremisten haben in Behörden nichts verloren. #dbbJT2022
— Nancy Faeser (@NancyFaeser) January 10, 2022
BMin #Faeser will den #Rechtsextremismus entschieden bekämpfen, auch im öffentlichen Dienst: „Es darf nicht den geringsten Zweifel daran geben, dass öffentlich Beschäftigte für die Demokratie einstehen. Verfassungsfeinde werden wir schneller aus dem Dienst entfernen als bisher.“ pic.twitter.com/v3yLx8dzbl
— Bundesministerium des Innern und für Heimat (@BMI_Bund) January 10, 2022
Erstaunliche Aussage für jemanden, der mit den Grünen koaliert.
Eine Begriffsdefinition darf man da nicht erwarten. Und eine Abstufung auch nicht. Sowas mit Leicht- oder Mittelrechte kennen die ja auch nicht. Bei der geringsten Abweichung von der Mainstream-Meinung ist man ja sofort „Rechtsextremist“. Drunter haben sie nichts. So wie beim Lobo: Er kann nicht mal sagen, was er meint, aber jeder, der anders meint als er, ist sofort ein „Extremist“.
Oder was ist denn ein „Verfassungsfeind“?
Eigentlich dürfte sie da weder in der SPD sein, noch mit den Grünen koalieren, weil sie ja alle Gegner des „Nationalstaates“ sind und Deutschland als Staat abschaffen und in einer Europäischen Staatenunion oder Räterepublik auflösen wollen.
Wer aber Deutschland als Staat und Nation ablehnt, der ist Verfassungsfeind, weil mit der Auflösung Deutschlands als Staat ja auch die Verfassung, das Grundgesetz (und ich bitte ausdrücklich, hier wieder von der Flut an dämlichen Rechthabereien zum Unterschied zwischen Grundgesetz und Verfassung abzusehen, es nervt so, wie es nutz- und substanzlos ist) abgeschafft wird.
Insofern müsste man jeden, der SPD oder Grünen nahesteht, aus öffentlichen Ämtern entfernen, wenn sie wirklich machen wollte, was sie sagt.
Mir ist auch nicht ganz klar, warum man „Rechte“ gleichzeitig als „konservativ“ beschimpft, und sich Linke selbst „progressiv“ nennen, man dann aber Rechte als „Verfassungsfeinde“ hinstellt. Denn da wir Grundgesetz/Verfassung ja bereits haben, müsste der „Konservative“ ja schon begrifflich der Verfassungstreue, und der „Progressive“ der Verfassungsgegner sein.
Verfassungsänderungen
Beachten sollte man dabei auch, dass es die SPD ist, die ständig die Verfassung ändern will oder ändert, weil sie ihr nicht passt.
Wer ist eigentlich verfassungsfeindlicher als jemand, der die Verfassung ändert oder ändern will, weil sie ihm nicht in den Kram passt?
Nun wollte man doch – oder will noch immer – „Rasse“ aus Artikel 3 streichen, weil man den Begriff nicht ertragen könne. Was ist das, wenn nicht verfassungsfeindlich, wenn man glaubt, dass sich die Verfassung der eigenen Ideologie unterzuordnen hätte?
Und immerhin ist es die SPD, die Verfassungsrichterposten gezielt so besetzt, um die Verfassung zu unterminieren und zu verbiegen, und sich nicht dran halten zu müssen.
Und beim Brechen der Verfassung durch Flucht in das Privatrecht als (verbotene) Umgehung derselben ist die SPD auch ganz vorne mit dabei.
Ich würde die SPD nicht für weniger verfassungsfeindlich halten als NPD oder KPD. Sie unterscheidet sich nur in den Methoden, und sie hat die Kontrolle über die Medien, um darin nicht kritisiert zu werden.
Grundgesetz
Gucken wir mal in die Verfassung:
Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz:
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Bereits das schließt das Vorhaben von Faeser eigentlich aus. Man darf aufgrund seiner politischen Anschauungen nicht benachteiligt oder bevorzugt werden. Basta, Ende und Aus.
Artikel 5 Grundgesetz:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Und wenn man die Verfassungsrechtsprechung und -literatur gelesen hat – was Faeser offenbar nicht hat – dann weiß man, dass dieses Grundrecht bedeutet, dass der Staat auch keine Rechtsfolgen daran binden kann. Es ist also nicht so, wie die ZDF-Propagandistin Dunja Hayali predigt, dass man zwar seine Meinung sagen darf, dann aber mit Konsequenzen rechnen müsse, sondern genau andersrum, nämlich dass der Staat eben keine Rechtsfolgen daran binden kann, sofern sie nicht durch Absatz 2 in Form allgemeiner Gesetze normiert sind.
Der Zweck dieses Grundrechtes ist, den Bürger vor eben genau solchen politischen Säuberungen zu schützen, wie Faeser sie hier vor hat.
Artikel 33 Absatz 2 GG:
(2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.
Das ist die sogenannte „Kriterientrias“. Dazu gibt es enorm viel Rechtsprechung und Literatur, weil es sehr viele „Konkurrentenklagen“ unterlegender Bewerber um Stellen gibt.
Auch die schützen vor genau solcher Willkür und Korruption, wie Faeser sie hier vor hat.
Die politische Meinung eines Bewerbers fällt aber nicht unter Befähigung und fachliche Leistung.
Und ob sie unter „Eignung“ fällt, dürfte auch sehr fraglich sein. Denn gerade zu diesem Gummibegriff hat man wegen seiner Missbrauchsanfälligkeit einiges geschrieben und entschieden. Das muss in der Stelle selbst liegen und in der Ausschreibung genannt sein, woran die Eignung festgemacht wird. Das wäre bei einem Lehrer anders zu beurteilen als bei einem Förster oder einem Leuchtturmwärter.
Und selbst wenn, dann müsste das im Rahmen der Ausschreibung und Stellenbesetzung beurteilt werden. So im Nachhinein das nochmal zu ändern, jemanden rauszuwerfen und die Stelle dann durch jemanden anderen zu besetzen, der politisch besser passt, wäre ein verfassungswidriges oder zumindest überaus problematisches Verfahren. Im Prinzip nämlich müsste man dann ein Konkurrentenschutzverfahren des Gekündigten gegen seinen Nachfolger durchführen.
Kompetenz und Korruption
Ich hatte früher schon ernstliche Zweifel geäußert, dass Faeser – obwohl formal Juristin und Anwältin – über die nötige juristische Kompetenz verfügt, denn zu laienhaft und fehlerhaft kommt ihr pseudojuristisches Geschwätz daher. Zumal es hieß, dass sie in einer Kanzlei tätig gewesen sei, die besonders in Insolvenzangelegenheiten tätig sei.
Mich erreichte daraufhin eine Aussage, deren Wahrheitsgehalt ich nicht prüfen kann, und von der ich nicht weiß, ob sie wahr, falsch, frei erfunden, Fake News, Verleumdung, Whistle Blowing oder sonst was wäre.
Man stellte mir das so dar, als sei sie nur pro forma und zum Schein, aber nicht tatsächlich dort tätig gewesen, sondern sei mehr so eine Art Korruptionsachse zur SPD und Landesregierung gewesen. Was schon deshalb nicht sehr plausibel ist, weil sie ja aus Hessen ist, und die SPD in Hessen seit 20 Jahren nicht mehr in der Regierung ist. Aber es gibt ja trotzdem noch den ganzen Kommunalkram, und manchmal muss man ja auch die Opposition ruhig stellen, also wäre es auch nicht völlig ausgeschlossen.
Grundsätzlich halte ich aber aufgrund meiner Erfahrungen der letzten 25 Jahre einfach alles für korrupt oder zumindest unter Korruptionsverdacht, wo die SPD irgendwie ihre Finger drin hat, weil Korruption ein zentraler Baustein sozialistischer Ideologie ist. Der ganze Feminismus ist nichts anderes als ein einziges Großkorruptionsprojekt.
Insofern könnte ich mir zumindest vorstellen, dass es da vor allem darum geht, alles rauszuschießen, was irgendwie whistleblowen könnte, um den ganzen Staatsapparat auf Korruption zu bügeln.
Man sollte das alles mal klären und deshalb besonders darauf achten. Hinweise dazu natürlich erbeten.
Die Verfassungsfeindin Faeser
Wollte Faeser wirklich Verfassungsfeinde aus dem öffnetlichen Dienst kicken, dann müsste sie damit bei einem zuerst anfangen: Sich selbst.
Bis dahin bin ich sehr gespannt herauszufinden, worin die sich eigentlich juristisch gut auskennt. Aus ihren bisherigen Äußerungen erschließt sich mir das nämlich nicht.
Vielleicht werden wir ja erleuchtet, wenn sie mal anfängt zu arbeiten und nicht nur twittert.
Bis dahin gilt: An ihrem Geschwätz wird man sie messen müssen.