Ansichten eines Informatikers

Das Lieferkettengesetz und die Finsternis

Hadmut
19.1.2022 14:56

Leser fragen – Danisch will es lieber nicht wissen.

Ein Leser fragt zu den Artikeln über die Strompleite und das komische grüne Unterfangen, hier alle Kern- und Kohlekraftwerke abzuschalten, und dann den Strom von Kern- und Kohlekraftwerken im Ausland teuer zu kaufen, während allein China 200 zusätzliche Kohlekraftwerke bauen will und uns wirtschaftlich plattmacht, an:

Hi Hadmut,

Ab nächstem Jahr soll ja das Lieferkettengesetz gelten. Da stellt sich doch die Frage, ob wir überhaupt Strom importieren dürfen, der mit Mitteln hergestellt wird, die hier verboten sind oder als umweltschädlich und nicht nachhaltig gelten.

Ja, das ist natürlich hocheffektiv, wenn wir uns die eigenen Kraftwerke abschalten und abreißen, dann darauf angewiesen sind, den Strom von den Nachbarn zu kaufen und uns ein Gesetz machen, das uns eben das verbietet und uns noch dafür feiern.

Wobei es gar nicht mal so einfach ist, an den Gesetzestext zu kommen und zu lesen, was drin steht, weil zwar jeder enorm viel über das Gesetz schreibt, aber keiner das Gesetz selbst zitiert oder veröffentlicht, zumal es auch nur offiziell Lieferkettengesetz heißt, tatsächlich aber mal Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder auch nur Sorgfaltspflichtengesetz. Hier findet man was dazu, und im Bundesanzeiger den veröffentlichten Gesetzestext.

An sich faseln sie alle von Menschenrechten, die das Gesetz schützen soll. Wobei schon gleich am Anfang auffällt, wie zusammengemurkst das ist:

§ 1 Anwendungsbereich

Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Unternehmen ungeachtet ihrer Rechtsform, die

1. ihre Hauptverwaltung, ihre Hauptniederlassung, ih­ren Verwaltungssitz oder ihren satzungsmäßigen Sitz im Inland haben und

2. in der Regel mindestens 3 000 Arbeitnehmer im In­land beschäftigen; ins Ausland entsandte Arbeit­nehmer sind erfasst.

Abweichend von Satz 1 Nummer 1 ist dieses Gesetz auch anzuwenden auf Unternehmen ungeachtet ihrer Rechtsform, die

1. eine Zweigniederlassung gemäß § 13d des Han­delsgesetzbuchs im Inland haben und

2. in der Regel mindestens 3 000 Arbeitnehmer im In­land beschäftigen.

[…]

Welcher Idiot macht ein Gesetz, das er mit einem Satz anfängt, der den Anwendungsbereich regelt, und dann gleich den zweiten Satz mit „Abweichend von Satz 1…“ anfängt?

Wenn man in § 1 Absatz 1 Nr. 1 doch sowieso eine oder-Aufzählung hat, warum schreibt man dann nicht einfach Zweigniederlassung gemäß § 13d des Han­delsgesetzbuchs im Inland mit dazu? Der Unterschied in Nr. 2 würde sich nicht auswirken.

Da merkt man doch von vorherein, dass irgendwer Satz 1 geschrieben hat und dann irgendein anderer Dödel noch den Satz 2 dazugeklebt hat.

§ 2 Begriffsbestimmungen

[…]

(2) Ein menschenrechtliches Risiko im Sinne dieses Gesetzes ist ein Zustand, bei dem aufgrund tatsäch­licher Umstände mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Verstoß gegen eines der folgenden Verbote droht: […]

9. das Verbot der Herbeiführung einer schädlichen Bodenveränderung, Gewässerverunreinigung, Luft­verunreinigung, schädlichen Lärmemission oder eines übermäßigen Wasserverbrauchs, die

a) die natürlichen Grundlagen zum Erhalt und der Produktion von Nahrung erheblich beeinträch­tigt,

c) einer Person den Zugang zu Sanitäranlagen er­schwert oder zerstört oder

d) die Gesundheit einer Person schädigt;

Das ist übrigens der Grund, warum wir die Tesla-Fabrik trotz des Wassermangels in Brandenburg bauen, denn aus dem Ausland dürften wir Teslas dann nicht mehr importieren. Bei Teslas machen wir es genau andersrum als bei Strom, da bauen wir die dreckigen Fabriken lieber selbst, statt die Produkte zu importieren.

Absatz 3 („umweltbezogenes Risiko“) ist sehr lang und recht schwer zu verstehen, weil nicht nur verschwurbelt, sondern mit ständigen Bezügen zum „Basler Abkommen“. Da ist viel von Quecksilber die Rede, oder von

das Verbot der nicht umweltgerechten Handha­bung, Sammlung, Lagerung und Entsorgung von Abfällen nach den Regelungen, die in der anwend­baren Rechtsordnung nach den Maßgaben des Ar­tikels 6 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer i und ii des POPs-Übereinkommens gelten;

Dazu müsste man jetzt erst mal wissen, was das POPs-Übereinkommen ist und es kennen.

Ich könnte jetzt also nicht mal sagen, ob Kohle- oder Kernkraftwerke überhaupt darunter fallen. Windräder aber wohl schon, weil sie eine schädliche Bodenveränderung darstellen.

Was mir allerdings nicht klar ist, ob Strom überhaupt darunter fällt:

§ 2

(5) Die Lieferkette im Sinne dieses Gesetzes bezieht sich auf alle Produkte und Dienstleistungen eines Un­ternehmens. Sie umfasst alle Schritte im In- und Aus­land, die zur Herstellung der Produkte und zur Erbrin­gung der Dienstleistungen erforderlich sind, ange­fangen von der Gewinnung der Rohstoffe bis zu der Lieferung an den Endkunden und erfasst

1. das Handeln eines Unternehmens im eigenen Ge­schäftsbereich,
2. das Handeln eines unmittelbaren Zulieferers und
3. das Handeln eines mittelbaren Zulieferers.

Das ist mir jetzt nicht klar, ob Strom überhaupt unter „Produkte und Dienstleistungen“ fällt. Denn es ist mehrfach die Rede von der „Herstellung“ von Produkten, und Strom stellt man nicht her. Dienstleistung? Auch nicht so einfach.

Also, nichts genaues weiß ich nicht. Das macht aber nichts, denn:

Deutschland stellt sich gerne als Vorreiter im Klimaschutz dar. Eine Anfrage der Linkspartei zeigt nun aber: Minister Habeck (Grüne) weiß nicht, aus welchen Quellen importierter Strom stammt. Als sicher kann gelten, dass auch der verpönte Atom- und Kohlestrom dabei ist.

Jo.

Bei uns die Kraftwerke abschalten und dann den Strom aus Weiß-nicht-_Kraftwerken importieren.

Schon jetzt wird Strom aus Nachbarländern zugekauft. Allerdings hat die Bundesregierung keinen Überblick darüber, aus welchen Quellen der stammt. Während also hierzulande die Atom- und Kohlekraftwerke nach und nach abgeschaltet werden, fließt über Importe Atom- und Kohlestrom ins Land. […]

Auf eine Anfrage der Linke-Fraktion im Bundestag gibt das Klimaschutzministerium von Minister Robert Habeck (Grüne) an: Eine Aufschlüsselung der Energieträger, die die Basis für importierten Strom bildeten, sei im eng verflochtenen „europäischen Stromverbundsystem nicht möglich“. Aufgrund der zahllosen Einspeise- und Entnahmepunkte sei eine physikalische Zuordnung von Strom, die der Endverbraucher nutze, schlicht nicht machbar.

Dass ausgerechnet der selbst ernannte Klimaschutzvorreiter Deutschland Strom aus nicht nachvollziehbaren Quellen bezieht, ist nach Ansicht der Fraktion der Linken ein unhaltbarer Zustand. „Es kann nicht sein, dass jeder Stromanbieter in der Lage ist, seinen Strommix transparent zu machen, aber die Bundesregierung nicht weiß, welcher Strom nach Deutschland importiert wird“, sagte Fraktionschef Dietmar Bartsch WELT. „Es wäre Klimaheuchelei, wenn wir in Deutschland aus Atom und Kohle aussteigen, um dann zum Beispiel aus Frankreich oder Polen weiter Atom- und Kohlestrom zu importieren.“

Gut, seit wann stören uns „unhaltbare Zustände“?

Aber der Punkt ist natürlich schon, warum man allen anderen per Gesetz „Sorgfaltspflichten“ aufs Auge drückt, und dann selbst nicht weiß, woher der Strom kommt.

Und dann könnte man durchaus auf die Idee kommen, dass der Stromimport dann gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verstößt, und wir Strom dann deshalb nicht importieren dürfen.