Versammlungen in Sachsen
Die Meinungen gehen auseinander.
Welche stimmt?
Stimmt überhaupt eine?
Der grünradikale Stadtrat und Jurist Jürgen Kasek, bei dem ich auch nicht so ganz verstehe, wieso der eine Anwaltszulassung hat, denn den Eindruck eines unabhängigen Organs der Rechtspflege oder eines Verfechters eines demokratischen Rechtsstaates macht er auf mich nun wirklich nicht:
Nach der Rechtsauffassung der @PolizeiSachsen , so muss man das wohl auslegen, müssen Versammlungen offenbar grundsätzlich nicht mehr angezeigt werden und brauchen auch keinen Versammlungsleiter mehr.
Der oberste Dienstherr #woellerruecktritt sieht das ja genauso.— Jürgen Kasek (@JKasek) January 22, 2022
Ein anderer sieht das ganz anders und meint, man bekommt schon für die blanke Meinung eine Gefährderansprache der Polizei und einen Platzverweis.
Was ist los in D.?
„Anhänger mit kritischer Äußerung -> Gefährderansprache samt Platzverweis“
Es wird langsam absurd. https://t.co/SPwpjE4ur8— Philip Plickert (@PhilipPlickert) January 22, 2022
Die Polizei sieht das so:
Außerdem konzentrieren wir uns auf die Durchsetzung der Allgemeinverfügung der @stadt_dresden. Unterstützung bekommen wir von unseren Kolleginnen und Kollegen der sächsischen Bereitschaftspolizei sowie der @polizeiberlin. #dd2201https://t.co/MW54YIoRyl
— Polizei Sachsen (@PolizeiSachsen) January 22, 2022
Und wieder ein anderer meint, das wäre der Stand der Dinge, allerdings in Brandenburg und nicht in Sachsen:
Der Generalstaatsanwalt ist dem Justizministerium untergeordnet. Es handelt sich um einen abhängigen polit. Beamten.
Dieser ordnet in BRB jetzt an, dass Regierungskritiker ggf. bis zu 1 Woche in Haft gesteckt werden sollen (§ 127b StPO).
Haftgrund: Sie sind Regierungsktitiker pic.twitter.com/OvpIKedhHK— Ralf Ludwig – Querdenkeranwalt 🟢 (@RalfLudwigQuer1) January 21, 2022
Was bin ich froh, dass ich nicht in Leipzig wohne. Scheint noch schlimmer als Berlin zu sein.