Das Bundesverfassungsgericht als Moral-, Ideologie- und Religionsgericht
Im Nachgang zu den zwei Artikel von heute über die Künast-Entscheidung noch eine Anmerkung.
Ich hatte das eigentlich schon oft beschrieben, schon vor zehn Jahren zur Entscheidung über die Vorratsdatenspeicherung, auch in meinem eigenen Fall, aber auch in der Besprechung vieler anderer Fälle:
Das Bundesverfassungsgericht ist eigentlich ein juristisch ziemlich inkompetenter Haufen. Die scheitern immer wieder an der juristischen Sachkunde zu Verfahrensrecht oder den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Rechtsgebiets.
Es fällt immer wieder auf, dass die eigentlich sehr wenig Ahnung haben, sehr kurz und primitiv denken, vor allem ideologisch und moralisch, und das alles verstecken, indem sie
- selbst steuern, was sie überhaupt entscheiden und damit was von ihren Entscheidungen überhaupt veröffentlicht wird, sich also nur die Rosinen rauspicken, zu denen sie glauben, überhaupt irgendwas zusammenzukriegen,
- vieles gar nicht begründen, woran sie juristisch scheitern oder was ihnen ideologisch nicht passt,
- sie in ihren Entscheidungen häufig davon leben, den Beschwerdevortrag zu wiederholen und sich per Eigenplagiat selbst zu rezitieren – schafft mal einer eine hübsche Formulierung, leben mindestens 20 Verfassungsrichter noch davon,
- alles, was überhaupt noch mit Denken und Können zu tun hat, meist an die Mitarbeiter ausgelagert wird,
- die Presse willfährig ist und oft derselben Partei gehört, die auch viele der Richter besetzt hat,
- Rundfunk und Presse auch keine juristische Kompetenz an den Tag legen und sich darauf beschränken, die Entscheidungen zu verkünden und zu bejubeln.
Immer öfter aber fällt mir auf, dass die Entscheidungen ziemlich schrottig und juristisch-handwerklich einfach mangelhaft sind. Dass die da nur noch salbungsvoll schwätzen, ohne den Fall oder das Problem noch zu erfassen. Was ich allerdings auch an anderen Gerichten beobachte.
Und was mir eben auch auffällt: Die starke Korrelation mit der Verweiblichung der Justiz.
Hieß ja auch schon in den Gender-Studies, man solle sich nicht mehr mit geschriebenen Gesetzen oder langem Lernen herumschlagen, sondern nach subjektivem Gerechtigkeitsgefühl, um das Recht durch „subversiv veränderte Wiederholungen“ nach links zu bügeln.
Wir versinken gerade als Gesellschaft in so einer spezifischen Art der Verblödung, in der jeder nur noch irgendwie daherschwätzt und für richtig hält, was die Moraldrüse gerade so vorgibt. Sich den Fall noch konkret anzuschauen ist nicht mehr drin.
Letztlich ist das Bundesverfassungsgericht kein Gericht mehr, sondern so eine Art Factory Outlet für Parteimoral und Political Correctness. So eine Art Parteiaußenstellen, in der die Partei sich selbst bestätigt.
Bundesverfassungsgericht ist heute, wenn SPD-Leute im Sinne der SPD entscheiden.