Ansichten eines Informatikers

Die Verfassungsrichterin Susanne Baer und die „strategische Prozessführung“

Hadmut
15.2.2022 9:12

Vermutlich noch in Hinweis auf die Verstrickung des Bundesverfassungsgericht in die gestellten Verfassungsbeschwerden und auf Missbrauch und Korruption im Bundesverfassungsgericht. [Hinweis: Habe inzwischen das Paper zugesandt bekommen.]

Ein Leser weist mich auf einen Beitrag in einem Journal hin: Strategische Prozessführung – Ein Beitrag zur Begriffsklärung, Lisa Hahn, Zeitschrift für Rechtssoziologie, Volume 39, Issue 1.

Aus der Beschreibung:

Gerichtsverfahren werden nicht nur zur Lösung individueller Rechtskonflikte, sondern auch für politische Zwecke genutzt. In der rechtspolitischen Diskussion in Deutschland wird ein solches Vorgehen neuerdings mit dem Begriff „strategische Prozessführung“ bezeichnet. Allerdings ist weitgehend ungeklärt, was genau ein Verfahren „strategisch“ macht. Dieser Frage geht der Beitrag nach.

Es geht also darum, den Rechtsweg durch vorgetäuschte, fingierte, theatralisch aufgeführte Rechtskonflikte zu missbrauchen, um politische Prozesse zu führen.

Ich hatte ja schon oft beschrieben, dass der Freundeskreis des Bundesverfassungsgerichts, der Verfassungsrichter, und besonders der Susanne Baer, da mit drinsteckt, und viel darauf hindeutet, das sich die Verfassungsrichter die Beschwerden selbst schreiben, um damit als Richter Politik zu machen.

Unter der Beschreibung steht:

Der Aufsatz beruht auf einem Vortrag im Rahmen der Veranstaltung „Perspektiven der gemeinnützigen strategischen Prozessführung“ am 29.09.2017 in Berlin. Ein Dank geht an die beiden Organisatoren, Christian Boulanger und David Krebs, die auch diesen Themenschwerpunkt möglich gemacht haben. Für wertvolle Anmerkungen zum Aufsatzmanuskript danke ich Susanne Baer, Philipp Schulte, Tanja Kernchen, Werner Hahn, meiner Doktorandinnengruppe, den anonymen Gutachter*innen sowie der Redaktion.

Das deutet darauf hin, dass die Anleitung dazu, wie man diese Prozesse führt, direkt von Baer selbst kommt. Und dass man das Bundesverfassungsgericht nicht nur für politische Prozesse mit fingierten Fällen missbraucht – sondern dann eben auch (wie bei mir) echte Fälle politisch entscheidet, wenn sie einem nicht passen.

Scheint, als halte man da regelrechte Veranstaltungen ab, um den Gendertröten die „strategische Prozessführung“ beizubringen.

Leider besitzt der Verlag De Gruyter die außerordentliche Unverschämtheit, allein schon für das PDF eines einzelnen Beitrags 30 Euro zu verlangen, wenn man keinen Uni-Zugang hat, was ich nicht einsehe. Denn Steuerzahler bin ich auch.

Jetzt muss ich erst mal rausfinden, in welchen Bibliotheken man trotz Corona an die Zeitschrift kommt.

Update: Einige Leser haben mir das Paper zugesandt. Herzlichen Dank! 🙂