Teilzeitfrauen: Ab 1. Mai kann in Göttingen “oben ohne” geschwommen werden
Nein, nicht Corona-Masken sind gemeint.
Hatte ich das nicht im Blog erwähnt?
In Titting.. – pardon – in Göttingen gab es ja neulich mal Krach, weil in einem Badeparadies eine Frau „oben ohne“ rumlag.
Wobei, eben keine Frau. Eine Scheinfrau, wie es beim WDR heißt:
Eine Frau, so schien es, war oberkörperfrei im Badeparadies Eiswiese unterwegs. Sie wurde zunächst von Schwimmgästen darauf angesprochen, dann vom Personal des Bades.
„Eine Frau, so schien es,…“ ist dann gerade die genderkonforme Formulierung. Sollte man künftig immer hinter „Frau“ setzen. Juristisch sicher.
Bedenklich aber ist „oberkörperfrei“ – warum der Streit, wenn sie doch gar keinen Oberkörper dabei hatte?
Irgenwie hatten wir gerade so mindestens 20, 30 Jahre, in denen das keine Sau gestört hätte, aber Leute haben sich darüber aufgeregt. Sowas hätte ich eignetlich so in den 60ern oder frühen 70ern eingeordnet.
Die Dame, die da ihre Brust nicht bedeckte, ist Mina Berger. Nur: Berger sieht sich nicht als Frau – und hat sich dagegen gewehrt, als solche “gelesen zu werden”.
Eine Situation mit vielen unterschiedlichen Standpunkten. Badegäste, die wollen, dass andere Badegäste ihre Brust bedecken. Berger indes sagt, dass es nicht sein kann, dass manche Brüste – die von Männern – gezeigt werden dürfen und andere nicht. Und das Personal des Schwimmbades, das auf eine bestehende Badeordnung verweist.
Nun haben sie eine Freigabe:
Der Fall landete vor dem Sportausschuss der Stadt.
Und der sprach sich nun für folgende Regelung aus: Vom 1. Mai an dürfen alle Badegäste ohne Oberkörperbekleidung schwimmen – allerdings nur am Wochenende. Die Regelung gelte für alle Schwimmbäder, die von der Göttinger Sport- und Freizeitgesellschaft betrieben werden, sagte ein Stadtsprecher am Mittwoch.
Dann ist man jetzt Teilzeitfrau.
Bin mal gespannt, wann ein Dienstag daher kommt und sich beschwert, dass er nicht als Arbeitstag gelesen werden will und sich als Wochenende identifiziert.
Jetzt bin ich mal gespannt, was mit dem Exhibitionismus-Gesetz passiert:
§ 183 StGB: Exhibitionistische Handlungen
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
[…]
Das muss jetzt natürlich jeder Strafverteidiger drauf haben: Hohes Gericht! Mein Mandat sieht sich nicht als Mann und möchte nicht so gelesen werden, nur weil er einen Penis hat und zeigt. § 183 ist auf ihn deshalb nicht anwendbar! Freispruch!