Artikel 5 Absatz 3 Grundgesetz: Kunstfreiheit
Nicht zu Grabe getragen. Im Krematorium verheizt.
Artikel 5 Absatz 3 Grundgesetz:
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Die BILD schreibt, dass der Leipziger Stadtrat mit rot-rot-grünen Stimmen afrikanische Folklore-Shows im Leipziger Zoo verboten hat.
Der Zoo muss seine Folklore-Shows bis zum Jahresende absetzen. Formate wie „Hakuna Matata – Afrika live erleben“, „El Dorado“ und die „Asiatische Sommernacht“ darf es nicht mehr geben.
Denn: „Durch die verwendete Form der Rhetorik, Bildsprache und Darstellung dieser Abende werden Klischees über Afrika, Asien sowie Süd- und Mittelamerika reproduziert und ganze Kontinente auf essentielle Merkmale reduziert.“
Klar. Wenn man sie nicht nur auf diese Merkmale reduzieren will, könnte man noch Müll rumliegen lassen oder ein paar Frauen vergewaltigen. Was soll dieser Blödsinn?
Zuvor hatte es eine bemerkenswerte Debatte gegeben. So erklärte FDP-Stadtrat Sven Morlok, dass er kürzlich 14 Tage in Kenia gewesen sei und dort keinen Mann im Rock gesehen habe.
Ach, gar. 14 Tage in Kenia und schon die Entscheidungsinstanz, wie Afrika auszusehen hat.
Ergebnis: Zusammen mit dem Migrantenbeirat, der Uni, dem Museum für Völkerkunde und dem Verein Leipzig Postkolonial soll der Zoo nun neue Formate entwickeln. OB Burkhard Jung (SPD): „Ich will klarstellen, dass wir dem Zoo und seinen Mitarbeitern keinen Rassismus unterstellen.“
Ich war schn drauf und dran, die Verletzung der Kunstfreiheit zu beklagen, als mir noch der Gedanken kam, dass der Stadtrat weisungsbefugt sein könnte, weil der Leipziger Zoo womöglich der Stadt gehören könnte.
Trotzdem:
Wenn politisch entschieden wird, wie Kunst auszusehen hat und wie sie aussehen darf, dann sind wir wieder da, wo wir mal waren.