Das Geschwätz des Bundesjustizministers Marco Buschmann
Zeitgeistgemäß, aber nicht verfassungskonform.
Kam vorhin schon im Radio: Bundesjustizminister Marco Buschmann will das Strafrecht verschärfen. Dazu die Tagesschau:
Bundesjustizminister Marco Buschmann will Gewalt gegen Frauen künftig strenger bestrafen. Den Zeitungen der Funke Mediengruppe sagte er:
Jeden Tag erfahren Frauen Gewalt durch Männer – einfach nur, weil sie frei und selbstbestimmt leben wollen. Jeden Tag werden Frauen verletzt, traumatisiert oder sogar getötet – weil sie sich männlichem Herrschaftswahn widersetzen. Auch in unserem Land ist das Ausmaß frauenfeindlicher Gewalt erschütternd.
Daher solle Paragraf 46 des Strafgesetzbuchs, der die Grundlage der Strafzumessung definiert, ergänzt werden. Handelt ein Täter etwa aus rassistischen oder antisemitischen Motiven, wirkt das schon jetzt strafverschärfend.
Laut Buschmanns Gesetzentwurf soll der Paragraf um “geschlechtsspezifische” und “gegen die sexuelle Orientierung gerichtete” Beweggründe ergänzt werden. Das hatten SPD, Grüne und FDP im vergangenen Jahr im Koalitionsvertrag vereinbart. […]
Gewalttaten von Männern gegen Frauen dürften “nicht als ‘private Tragödien’ oder ‘Eifersuchtsdramen’ bagatellisiert werden”, argumentierte Buschmann. Geschlechtsspezifische Gewalt müsse als solche benannt und mit der gebotenen Strenge bestraft werden.
Mit einer entsprechenden Änderung des Strafgesetzbuches wolle er auch ein Signal in die Gesellschaft senden: Wer aus männlichem Besitzdenken Frauen angreife, handele unserer Werteordnung in besonders eklatanter Weise zuwider.
Wieder ein Straftatbestand, der nur für Männer, oder für Männer schwerer wiegt. Das gibt es ja schon beim Exhibitionismus.
Artikel 3 Grundgesetz
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Aber was zählt noch das Grundgesetz, wenn es im Koalitionsvertrag anders steht?
Anwaltliche Strategien
Es empfiehlt sich,
- vor dem Prügeln eine Erklärung zu hinterlegen, dass man sich als Frau identifiziere. Dann zieht das nicht. Außerdem werden Frauen geringer bestraft und kommen in den viel milderen Frauenknast. Da ist es auch lustiger. Auf jeden Fall darauf bestehen, sich vom Gericht als „Die Angeklagte“ titulieren zu lassen.
- darauf zu beharren, das Geschlecht der verprügelten Person nicht gekannt zu haben. Das kann man ja heute alles nicht mehr wissen.
- im Zweifelsfall noch drei Zeugen zu bringen, die bestätigen, dass sich die Verprügelte als Mann identifiziert hat, und das nur eine Rauferei unter Männern war – oder, in Kombination mit 1., man sich als Frau gegen einen Mann wehren musste.