Framing zur Frage
Doppelplusgut. [Update]
Arbeitsloser aus Togo bedroht, beleidigt und bespuckt Bürger und vieles mehr, befummelt in der S-Bahn eine 17-Jahrige am Oberschenkel. „Dazu kamen mehrere Randalen in der Obdachlosenunterkunft. Dort beschimpfte er Mitbewohner und Beamte als „Nazis“, „Arschlöcher“ und „Rassisten“, drohte ihnen mit den Worten „I kill you“ und warf Einrichtungsgegenstände aus dem Fenster.“
Voll auf linkem Vokabular und linker Opferschiene.
Er landet vor Gericht. Die Richterin braucht 20 Minuten, um die vorgeworfenen Taten alle vorzulesen.
Brüller:
Nur wenige Wochen später, als der Kirchseeoner betrunken mit der S-Bahn fuhr, sprach er dort ein 17-jähriges Mädchen an. Dabei horchte er sie aus und streichelte ungefragt über ihren Oberschenkel. „Total unangenehm“, beschrieb die Zeugin die Situation.
Hier meldete sich erstmals der Angeklagte zu Wort und fragte: „Hat ein Schwarzer nicht das Recht eine Weiße zu berühren?“. Auf die Frage der Richterin, ob diese Frage ernst gemeint sei, antwortete er kurzerhand mit „ja“.
Und nun schaut Euch mal im Bericht des Merkur an, was für ein Symbolbild die dazu wählen.
Update: Sie haben das Bild ersetzt, aber man findet es noch im Internet-Archiv.