Ansichten eines Informatikers

Siebenjährige

Hadmut
19.9.2022 22:11

Die SPD Berlin Tempelhof-Schöneberg hat beschlossen:

Trans* liberation now: Für ein echtes Selbstbestimmungsgesetz!

Bereits ab Vollendung des siebten Lebensjahres sollen Minderjährige die Erklärung zur Änderung von Namen und Geschlechtseintrag selbst abgeben, wie es im Eckpunktepapier bereits für Minderjährige ab 14 Jahren vorgesehen ist. Es gibt keinen sachlichen Grund dafür, hier von den allgemeinen Regelungen zur Geschäftsfähigkeit Minderjähriger (§§ 104 ff. BGB) abzuweichen.

§ 104 Geschäftsunfähigkeit
Geschäftsunfähig ist:

1.
wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat,
2.
wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist.

§ 106 Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger
Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.

§ 107 Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

§ 108 Vertragsschluss ohne Einwilligung
(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.
[…]

§ 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

§ 111 Einseitige Rechtsgeschäfte
Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das der Minderjährige ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vornimmt, ist unwirksam. […]

Wir waren damals mit sieben Jahren in der Lage und reif genug, uns am Kiosk vom Taschengeld für 20 Pfennig Brausestäbchen, Lutschmuscheln, saure Würmer und Tütchen mit Ahoi-Brause zu kaufen und zu schlecken.

Heute sollen sie in der Lage sein, ihr Geschlecht und ihren Namen zu wechseln, obwohl sie in jeder Hinsicht blöder sind als wir es damals waren.

Ich komme nicht umhin, darüber nachzudenken, ob der Islam gegenüber der SPD nicht doch gewisse Vorteile hätte, und ob es nicht „Der Islam gehört zu Deutschland“ sondern „Der Islam gehört nach Deutschland“ heißen muss.