„Reiseservice Hahn“
Das „Zentrum für politische Schönheit“ hat wieder ein Ding gedreht.
Die hatten ja schon mal zum Schaden der AfD einen „Flyerservice Hahn“ gegründet, der dann – weiß nicht mehr genau – Flyer vernichtete.
Mal ganz abgesehen davon, dass das ein Eingriff in das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit ist und man deshalb dieses „Zentrum für politische Schönheit“ – deren Rechtsbrüche ja schon öfters Thema im Blog waren, geltendes Recht interessiert die nicht – als verfassungsfeindliche Organisation einstufen müsste, kommen da noch ein paar andere Aspekte rein:
- Schadensersatz aus positiver Vertragsverletzung, denn einen Beförderungsvertrag sind sie ja wohl eingegangen.
- Schadensersatz aus sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung § 826 BGB
- Betrug, wenn dafür Geld bezahlt wurde
- § 239 StGB Freiheitsberaubung
Hoffentlich geht da endlich mal jemand wirksam gegen diese Leute vor. Hoffentlich haben die das KFZ-Kennzeichen oder den Namen des Busfahrers. Eigentlich hätte man auch nicht einfach nur aussteigen dürfen, sondern diesen Busfahrer nach § 127 StPO bis zum Eintreffen der Polizei festnehmen müssen. Und der Bus muss ja irgendwoher gekommen sein, der braucht ja eine Zulassung und kostet eine Stange Geld.
Mich würde da sehr interessieren, auch weil es heißt, der Busfahrer habe bestätigt, auf dem richtigen Weg zu sein, ob der Busfahrer wusste, dass er woanders hinfährt, als die hinwollen, oder ob der glaubte, die wollten nach Mainz.
Das schreit nach Aufklärung.