Die Ampel bohrt leise das Strafrecht auf
Aktuelles zur Volksverhetzung.
Relativ still und leise hat die Ampel-Koalition das Strafrecht, genauer gesagt, den § 130 StGB Volksverhetzung, erweitert. Die Legal Times schreibt: Öffentliche Verharmlosung von Kriegsverbrechen künftig strafbar
In einem sogenannten Omnibusverfahren, also ohne inhaltlichen Bezug an ein anderes Gesetz drangehängt (in diesem Fall an eine Änderung des Bundeszentralregistergesetzes), hat die Ampel am späten Donnerstagabend nahezu unbemerkt und ohne längere Beratungen eine Ausweitung des Straftatbestandes der Volksverhetzung nach § 130 Strafgesetzbuch (StGB) verabschiedet.
Ein neuer Absatz § 130 Abs.5 StGB stellt künftig das öffentliche Billigen, Leugnen und gröbliche Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unter Strafe, wenn die Tat in einer Weise begangen wird, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören.
Darunter können künftig auch Äußerungen fallen, die während einer Versammlung, etwa im Rahmen einer Demonstration, getätigt werden. Nach Einschätzung von Rechtspolitkern ist es damit nicht ausgeschlossen, dass zum Beispiel auf Pro-Putin-Versammlungen, wenn gegen Menschen aus der Ukraine gehetzt wird, Straftaten auf Grundlage der neuen Vorschrift begangen werden.
So geändert, dass es kaum einer merkt? Abends? Als Anhängsel einer anderen Gesetzesänderung, die damit nichts zu tun hat?
Auf deutsch: Prorussische Äußerungen unter Strafe stellen? Weil man wohl – ob zu Recht oder zu Unrecht will ich mal offen lassen, das kann ich nicht beurteilen – meint, dass die „Rechten“ gerade für Putin trommeln?
Fangen die jetzt damit an, von der Bundesmeinung abweichendes Meinen unter Strafe zu stellen?
Und ich überlege gerade, ob das auch für das Verharmlosen von Stalin oder Mao gilt.