Ansichten eines Informatikers

„Bis hin zur Tötung Oppositioneller“

Hadmut
26.10.2022 18:14

Leser fragen – Danisch weiß es auch nicht. [Update 2]

Ein Leser fragt an, ob er da einem Deep Fake aufgesessen sei, weil am Ende des Videoschnipsels (unter 3 Minuten) Verfassungssschutzschef Thomas Haldenwang was von der Tötung Oppositioneller erzählt:

Weiß ich nicht.

Ich habe das Probleme, dass ich Fälschern, russischer Propaganda und unsrer Regierung gerade einfach alles zutraue und mich außerstande sehe, da die Wahrscheinlichkeiten gegeneinander abzuwägen.

Man müsste mal überprüfen, woher das stammt, aber – ich hatte mich schon einige Male beim Bundestag darüber beschwert, aber das säuft jedesmal in deren Zuständigkeitswirrwarr ab – das ist schwer, weil sie da nur die Uhrzeit, aber kein Datum einblenden. Ich finde diese Praxis unmöglich, das hat schon so oft Probleme und Missverständnisse verursacht, aber anscheinend weiß auch keiner mehr, wie man das ändern könnte. Das hat anscheinend mal irgendwer eingerichtet und ist gegangen, und keiner weiß mehr, wie.

Mich stört nämlich auch der Zuschnitt, der zuviel Kontext abschneidet. Ob das eine Antwort auf eine Frage war und welche. Das müsste man das Protokoll finden. Und das dauert ja immer etwas bis zur Veröffnetlichung.

Aber Angst kriegt man da als Blogger schon, ob man da auf der Tötungsliste der Regierung steht, und diesmal nicht, wie vor 20 Jahren, nur bezüglich der Karriere und des Berufs, sondern diesmal so richtig. Denn der redet ja davon, dass da „Oppositionelle“ auf Motivation Russlands hin agierten und deshalb „energisches Vorgehen bis hin zur Tötung“ vorstellbar sei. Als ich letztes Jahr die Aufdeckung von Annalena Baerbocks Märchen initiiert habe, unterstellten mir ja Medien und Grüne, da steckten die Russen dahinter. Bislang riskiert man hier in Berlin mit sowas eine Hausdurchsuchung morgens um 5 mit Beschlagnahme aller Rechner, aber bald kommt dafür dann vielleicht das STK, das Sondertötungskommando. Oder sie reaktivieren die alte Stasi-Masche und fahren einen im finsteren Lieferwagen so lange um Berlin, bis man nicht mehr weiß, wo man ist, und dann in den Kerker in Hohenschönhausen. Das nötige sozialistische Niveau haben wir ja wieder erreicht und Erich Mielke wurde auch erfolgreich gefrauenquotet (schöner dadurch allerdings nicht).

Möglicherweise hat sich der inflationäre Nazi-Vorwurf auch einfach zu sehr abgenutzt und ist stumpf geworden, wird jetzt durch den Russen-Vorwurf ersetzt.

Todesstrafe

Nun würden Juristen einwenden, dass die Todesstrafe bei uns abgeschafft sei und auch die Grundrechtecharta der EU besagt

Artikel 2
Recht auf Leben
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.
(2) Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.

Denkste.

Das ist so ähnlich wie mit der Meinungs- und Pressefreiheit. Ja, natürlich hat jeder das Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit. Aber was Meinung und was Presse ist, legt die Politik im Hinterzimmer fest, und ebenso wird im Hinterzimmer dann festgelegt, was eine Hinrichtung ist und was nicht.

Ich kann mich nämlich erinnern, dass da mal die Ausnahmen vom Lebensrecht und Tötungsverbot diskutiert wurden, und wenn ich google, finde ich dazu auch wieder Texte, etwa diesen von 2009: Die EU öffnet der Todesstrafe eine Hintertüre

NZ: In Artikel 102 des deutschen Grundgesetzes steht: «Die Todesstrafe ist abgeschafft». Was steht im Lissabon-Vertrag?

Schachtschneider: Der Lissabon-Vertrag selbst ist nicht das alleinige Problem. Problematisch ist die dazugehörige Grundrechtecharta, die mit endgültiger Ratifizierung des Vertrags rechtsverbindlich würde. Diese ermöglicht in den dort aufgenommenen Erläuterungen und deren Negativdefinitionen ausdrücklich die Wiedereinführung der Todesstrafe im Kriegsfall oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr. Daneben erlaubt sie auch die Tötung von Menschen, um einen Aufstand oder einen Aufruhr niederzuschlagen.

NZ: Was genau steht an der entsprechenden Stelle der Grundrechtscharta?

Schachtschneider: Ich sollte vorausschicken, dass in Artikel 2 Absatz 2 zwar die Verurteilung der Todesstrafe und das Verbot der Hinrichtung geregelt sind. Allerdings gibt es nun eine in das Vertragswerk von Lissabon aufgenommene Erklärung zu diesem Artikel, die aus der Menschenrechtskonvention (EMRK) von 1950 stammt. Dort heißt es, dass eine Tötung unter anderem nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet wird, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die erforderlich ist, um jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen oder einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen. In einem zugehörigen Protokoll steht zudem, dass ein Staat in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen kann, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden. An einer Stelle ist ausdrücklich davon die Rede, dass die Erläuterungen, die als Anleitung für die Auslegung der Charta verfasst wurden, von

den Gerichten der EU und der Mitgliedsstaaten gebührend zu berücksichtigen sind. Es gibt noch zwei weitere Stellen in den Regelwerken, die das unterstützen.

NZ: Das alles klingt ungeheuerlich. Warum hat das in der öffentlichen Diskussion in Deutschland keine Rolle gespielt – ist es zu unbedeutsam, weil eben doch nur reine Theorie?

Schachtscheider: Nein, keineswegs. Man hält es für bedeutsam, aber die Regierungen haben alles vermieden, um das in die Öffentlichkeit zu bringen. Es handelt sich um einen ganz prekären Punkt, der natürlich in der Kommentierung des Lissabon-Vertrags enthalten ist. Gerne wird auf das 13. Zusatzprotokoll zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte verwiesen. Darin wird gesagt, dass die Todesstrafe in allen Fällen abgeschafft sein soll. Nur: Diese Zusatzerklärung gilt nicht in allen EU-Mitgliedsstaaten, weil sie vier Länder nicht ratifiziert haben. Außerdem macht die sehr versteckte Verweisrungstechnik des Vertrages von Lissabon deutlich, dass dieses Zusatzprotokoll nicht gelten soll. Man muss es insgesamt leider so sagen: Die kritischen Passagen sind nicht aus Versehen sehr versteckt.

NZ: Was wäre denn ein Aufruhr oder Aufstand – würden da auch die Demonstrationen zum 1. Mai in Berlin-Kreuzberg darunterfallen?

Schachtschneider: Die Montagsdemonstrationen in Leipzig wären in diese Kategorie gefallen. In Berlin, Hamburg und Köln sieht man bereits jetzt, dass es Verhältnisse gibt, die hart an der Grenze von Unruhen sind und die man als Aufruhr bezeichnen müsste. […]

Auf die Schnelle habe ich nicht gefunden, wo das steht. Es müsste sich um den Lissabon-Vertrag von 2007 handeln, in dem ich das Wort „Aufruhr“ zumindest per PDF-Suche nicht finde, aber wer weiß, welchen Umfang das hat, und wenn sie das verstecken wollten, würden sie es wohl nicht einfach so auf die Seite des Auswärtigen Amts packen.

Es muss an der Sache aber etwas dran sein, denn zumindest die geänderte oder kommentierte Version der Grundrechtcharta lässt sich finden:

Artikel 2 – Recht auf Leben

Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.
Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.

Text:
Absatz 1 dieses Artikels basiert auf Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), der wie folgt lautet:
„1. Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt …“.
Satz 2 der genannten Vorschrift, der die Todesstrafe zum Gegenstand hatte, ist durch das Inkrafttreten des Protokolls Nr. 6 zur EMRK hinfällig geworden, dessen Artikel 1 wie folgt lautet:
„Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden.“
Auf dieser Vorschrift beruht Artikel 2 Absatz 2 der Charta.
Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen „Negativdefinitionen“ auch als Teil der Charta betrachtet werden:
a) a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:

„Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.

b) b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:

„Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden …“.

Quelle:
Amtsblatt der Europäischen Union C 303/17 – 14.12.2007
Preamble – Explanations relating to the Charter of Fundamental Rights:
Die Erläuterungen wurden ursprünglich unter der Verantwortung des Präsidiums des Konvents, der die Charta der Grundrechte der Europäischen Union ausgearbeitet hat, formuliert. Sie wurden unter der Verantwortung des Präsidiums des Europäischen Konvents aufgrund der von diesem Konvent vorgenommenen Anpassungen des Wortlauts der Charta (insbesondere der Artikel 51 und 52) und der Fortentwicklung des Unionsrechts aktualisiert. Diese Erläuterungen haben als solche keinen rechtlichen Status, stellen jedoch eine nützliche Interpretationshilfe dar, die dazu dient, die Bestimmungen der Charta zu verdeutlichen.

Ah, ja, und da steht dann ja auch die Quelle dafür: Amtsblatt der Europäischen Union C 303/17 – 14.12.2007

Die Todesstrafe ist also nicht völlig abgeschafft, sondern unter gewissen Bedingungen durch die Hintertür wieder eingeführt. Und wenn man weiß, dass die Ampelkoalition ja gerade so ganz klammheimlich, still und leise im Huckepackverfahren („Omnibusverfahren“) den Straftatbestand der Volksverhetzung aufgebohrt hat, um unerwünschte Äußerungen zum Krieg unter Strafe zu stellen, liegt der Gedanke nicht fern, dass sie auf dieselbe Weise nachts um 3 im Anhang zu irgendeinem ganz anderen Gesetz, etwa einer Dosenmilchvefahrensordnung, noch schnell die Oppositionellentötung einführen und ab sofort gelten lassen.

Und was meint Ihr, was hier los ist, wenn eine Ursula von der Leyen mitkriegt, dass sie Leute umlegen lassen kann. Oder eine Nancy Faeser. Oder die Grünen. Und ab jetzt sind wir ja immerhin im Dauervorkriegszustand. Wenn man da also wieder mal einem Blogger unterstellt, wie mir in der Causa Baerbock, der arbeite für die Russen, dann … brauchen sie am nächsten Morgen keine Hausdurchsuchung mehr, um ihn einzuschüchtern.

Und das passt wunderbar dazu, dass die Grünen ja seit einiger Zeit auf Steuerzahlerkosten ihre Feindbeobachtung durchführen. Könnte man auch für die Vorbereitung und Anfertigung von Hinrichtungslisten halten.

Und ratet mal, welcher Blogger dann nicht mehr bloggt.

Update

Ein Leser hat das volle Video gefunden:

Öffentliche Anhörung der Präsidenten der Nachrichtendienste des Bundes vom 17.10.2022,

Öffentliche Anhörung der Präsident:innen der drei deutschen Nachrichtendienste des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Thomas Haldenwang (Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz), Bruno Kahl (Präsident des Bundesnachrichtendienstes) und Martina Rosenberg (Präsidentin des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst)

Es gehe, so der Leser, daraus hervor, dass es darum gehe, was die Russen in Deutschland mit Oppositionellen anstellen würden, also russische Morde in Deutschland.

Was aber nichts daran ändert, dass die zitierten Ausnahmen vom Tötungsverbot nicht von den Russen, sondern von der EU stammen, und durch das Verhalten der Russen in Kraft gesetzt werden können, wenn man das eben als Aufruhr oder Vorbereitung eines Kriegs wertet.

Und wer meint, dass die Tötung von Oppositionellen in Deutschland nicht auf dem Programm steht, der hat nicht mitbekommen, dass gerade eine linke Terrorgruppe in Dresden vor Gericht steht, „der Fall Lina E.“, deren trainiertes Ziel und Aufgabe es war, politische Gegner in kürzester Zeit so zum Krüppel zu schlagen, dass dabei auch der Tod bewusst in Kauf genommen wurde. Das ist nicht die Frage, ob das irgendwann kommt. Die Antifa ist bereits die paramilitärische Schlägertruppe, die sowas dann außerhalb des Rechts übernimmt. Die sind ja schon dran. So läuft das dann. Wie bei Mussolini mit den namensgebenden Faschisten.

Update 2

Ein Leser hat noch das gefunden:

In den Untertiteln steht u.a. (örks)

„Parl. Kontrollgremium: Anhörung der Nachrichtendienst-Präsident:innen“

Das hier scheint das ganze Video zu sein, habe ich mir aber noch nicht angesehen
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw42-pa-pkgr-908684
Die war also am Mo, den 17.10., wozu auch andere Untertitel zum Besuch des spanischen Königspaares in D passen, die am selben Tag von Steinmeier empfangen wurden.

Obwohl es nicht eindeutig ist, bezieht sich die Tötung Oppositioneller wohl auf solche in Rußland selbst.

Einige Leser schreiben, ich hätte da was falsch verstanden, Haldenwang rede von der Tötung Oppositioneller durch die Russen, nicht die Deutschen.

Ich dachte, ich hätte das zum Ausdruck gebracht, erst einmal den Kontext Haldenwangs zu evaluieren. Ich habe mich da vielleicht ein bisschen missverständlich ausgedrückt, denn ich hatte das nur als Anlass genommen, mal wieder über die Absichten unserer Regierung nachzudenken, und das nicht aus einem Falschverstehen Haldenwangs gefolgert. Eigentlich wissen Leser, die mein Blog öfters lesen, dass ich bezüglich der von den Grünen groß betriebenen Feindbeobachtung, den Machenschaften der Antifa, Feindeslisten wie „Agentin“ der Heinrich-Böll-Stiftung und ähnlichem schon lange davon ausgehe, dass es da Listen gibt, welche Leute bei nächster Gelegenheit umgelegt werden. Ich schreibe das ja nicht erst seit heute oder infolge dieses Schnipsels. Ich habe das ja auch vorher schon geschrieben, es kann also schon temporal keine Folge dieses Videos sein. Ich habe den Gedankensprung vielleicht nicht ausreichend gekennzeichnet, weil ich davon ausgegangen bin, dass meine – schon oft erläuterten – Gedanken dazu bekannt sind. Ich glaube nämlich, und da stehe ich auch nicht alleine, weil ich ständig Warnungen von besorgten Lesern bekomme, dass wenn das hier in der Republik mal zu wackeln anfängt, sofort los geht. Es gibt eine Menge Leute, die davon überzeugt sind, dass wenn in Berlin erst mal der Strom weg ist, und deshalb Notrufe und die Polizei, sowie die Betankung derer Fahrzeuge nicht mehr funktionieren, man also sicher sein kann, nicht erwischt und verfolgt zu werden, hier nicht nur das große Plündern losgeht, sondern Organisationen wie die Antifa die Gelegenheit nutzen werden, um ihre Listen abzuarbeiten. Und der Ukraine-Krieg, den man ja so interpretieren kann, dass die Bedrohung besteht, dass er sich auf Deutschland ausdehnen könnte (Drohungen gibt es ja), auch juristisch die Ausrede gibt, das zu tun, was der Vertrag von Lissabon eben vorsieht.

Und es wird mir wohl niemand unterstellen wollen, dass den EU-Vertrag von Lissabon die Russen gemacht hätten, es darin um die Aktionen der Russen geht.