Ansichten eines Informatikers

Das korrupte Bundesverfassungsgericht

Hadmut
14.11.2022 20:05

Da kocht auch was hoch.

Dass ich das Bundesverfassungsgericht (des 21. Jahrhunderts) für korrupt und juristisch unfähig, für einen verlogenen parteiengesteuerten Polithaufen halte, schreibe ich seit Frühjahr 2012, seit ich mich mit der Verfassungsrichterin Baer beffasst habe, die erst auf dem Parteienweg in die Professur und dann in das Richteramt gehievt wurde, also seit über 10 Jahren.

Heute nun das:

Brisantes Bundestags-Gutachten
Ist Deutschlands oberster Richter wirklich neutral?

Handelt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) neutral, wenn es ausgewählte Journalisten begünstigt?

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hegt in einem aktuellen Gutachten deutliche Zweifel.

Die umstrittene Praxis, von Präsident Stephan Harbarth (50) vehement verteidigt: Ein exklusiver Journalisten-Zirkel (Justizpressekonferenz) erhält Pressemitteilungen zu wichtigen Entscheidungen schon am Vorabend der Verkündung. Eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Journalisten!

[…]

Der Wissenschaftliche Dienst schreibt: „In diesem Zusammenhang erscheint jedenfalls die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Pressemitteilungen nur einem exklusiven Kreis an Journalisten zur Verfügung zu stellen, für die benachteiligten Journalisten besonders schwerwiegend, zumal das Bundesverfassungsgericht bei der beabsichtigten Gewährleistung der Professionalität auf die Einschätzung eines privaten Vereins vertraut.“ Denn der Verein entscheidet, wer Mitglied werden darf.

Karlsruhe begründet die Doppelstandards seiner Pressearbeit mit der „Professionalität“ dieses ausgewählten Kreises. Die Vorab-Informationen ermöglichten es, „Entscheidungen des Gerichts im Rahmen der Berichterstattung besser inhaltlich zu erfassen und (…) einzuordnen“, heißt es in einem Beschluss des VG Karlsruhe.

Doch das Bundestags-Gutachten zweifelt das Kriterium der „Professionalität“ an, es sei „kein formales, meinungsneutrales Kriterium“. Und es sieht „einen informationellen Nachteil“ für andere Journalisten, der „auch von wirtschaftlicher Bedeutung“ sei.

Das Schema ist doch aus der Politik und gerade aus dem Umfeld Angela Merkels, aus dem Harbarth ja stammt, bekannt: Wer spurt und so schreibt, wie man das haben will, bekommt Informationen. Wer das nicht tut, der bekommt sie nicht und wird abgesägt.

Der Staat legt willkürlich, nach Gutdünken und per Diskurs fest, wer von der Presse „professionell“ ist – also so schreibt, wie sich das Bundesverfassungsgericht das vorstellt.

Womit wieder einmal belegt wäre, dass gerade die Verfassungsrichter von Verfassungsrecht ziemlich wenig Ahnung haben, und die ordentlichen der Urteile vermutlich von ihren Mitarbeitern und nicht von ihnen selbst geschrieben werden, wie das ja auch bei den Werken vieler Professoren so üblich ist. Genau solche Eingriffe in die Pressefreiheit, solche Bevorzugungen und Manipulationen der Wettbewerbsituationen sind verfassungsrechtlich ausdrücklich verboten. Aber versucht mal, einem wie Harbart noch Verfassungsrecht zu erklären. Aussichtslos.

Übrigens fast genau derselbe verfassungsrechtliche Umstand, den man einer Verfassungsrichterin Susanne Baer auch nicht beibringen kann, nur da mit Artikel 12 statt 5: Nach der Rechtsprechung des noch halbwegs brauchbar besetzen Verfassungsgerichts von 1991 nämlich war das im Recht der Hochschulprüfungen so, dass der Staat nicht nur in die harten Berufszugangsprüfungen wie Staatsexamen nicht manipulativ eingreifen warf, um die Berufsfreiheit aus 12 I nicht zu verletzen, sondern auch in die weichen Prüfungen und Bewertungen, Noten, wie Diplome, die zwar (wie bei Informatikern, Physikern, usw.) nicht für die Berufsausübung erforderlich sind, aber das berufliche Fortkommen im Wettbewerb beeinflussen. Geht der nicht in die Birne rein, weil Gender Studies und Frauenförderung Vorrang haben und man ja nach deren Auffassung als Richter nach Gefühl und nicht nach geschriebenem – männerbevorzugendem, weil von Männern gemachtem – geschriebenen Gesetz urteilen solle. Als ganz bewusst gegen diesen Grundsatz verstoßen, dass es Bereiche gibt, in die man nicht eingreifen darf, weil genau das Gegenstand linker Politik ist, eben das zu manipulieren.

Und genau so läuft das auch mit Harbarth. Der ist auch politisch und nicht juristisch drauf, der kapiert das auch nicht, dass der Staat – und damit auch das Bundesverfassungsgericht – aus manchen Bereichen die Finger herauszuhalten haben.

Warum aber wird Harbarth nun von Bundestag und Presse angeprangert, Baer aber nicht?

Ganz einfach:

  • Harbarth ist ein Mann, weiß obendrein
  • Harbarth wurde von Merkel/CDU installiert, Baer dagegen von SPD/Grünen. Deshalb steht er auf der Abschussliste und sie nicht.
  • Ihre Amtszeit ist fast vorbei, es lohnt sich nicht mehr, sie anzugreifen.
  • Er hat die Presse angegriffen. Sie dagegen tu, was der Presse gefällt. Die Presse ist ja nicht gegen Korruption und Amtsmissbrauch, wenn er ihr politisch zusagt.