Ansichten eines Informatikers

Arbeitspflicht in der DDR

Hadmut
18.11.2022 10:54

Weil mir gerade so viele Leute schreiben,

dass es doch bekannt sei oder sie es mir früher sogar schon geschrieben hatten, dass es in der DDR eine Arbeitspflicht gab:

Ja, weiß ich. Hatte ich im Blog ja auch schon einige Male erwähnt.

Zwei Punkte dazu:

  1. Zu wissen, dass das in der DDR faktisch so war, heißt noch lange nicht, dass oder zu wissen dass es in der Verfassung der Sowjetunion stand, es also auch ein formales Recht von Verfassungsrang war, und dass es dort so drastisch formuliert war.
  2. Mir erschließt sich die Logik der Leute nicht, die mir zu Blogartikeln schreiben, dass ich das doch schon wissen könnte.

    Ich soll also alles, was ich schon weiß, im Blog künftig verschweigen und ausschließlich über das schreiben, was ich nicht weiß?

    Leute, denkt mal drüber nach.

    Davon abgesehen: Dieses Blog dient zwar auch, aber nur zum kleineren Teil dem Zweck, dass ich nach dem Bloggen Dinge weiß, die ich vorher nicht wusste, und diesen Zweck erfüllt es auch.

    Der Hauptzweck des Blogs ist, dass die Leser nach dem Lesen etwas wissen, was sie vorher noch nicht wussten, aber ich. Deshalb geht die Argumentation, dass ich etwas nicht in einem Blogartikel ansprechen sollte, wenn ich es schon weiß, so ganz fundamental an der Aufgabenstellung und Sinnbefüllung eines Blogs vorbei.