Ansichten eines Informatikers

Nächster Angriff der Juristen auf die Demokratie

Hadmut
14.12.2022 1:33

Während man uns zur Ablenkung den Humbug vom Reichsbürgerputsch vorhampelt, attackieren die Systemlinken weitere Grundrechte.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte, vor allem Ulf Buermeyer, selbst Richter am Landgericht, allerdings beurlaubt, waren ja schon öfter Thema hier in meinem Blog. Es ist eine Organisation, die die Unterwanderung und Zerstörung unseres Rechtssystems, vor allem der Gewaltenteilung betreibt, indem sie fingierte Verfassungsbeschwerden geschrieben und über ihren direkten Kontakt im Bundesverfassungsgericht, der Richterin Susanne Baer, da untergebracht haben. Ich habe ja einige dieser Fälle beschrieben.

Susanne Baer hat aber demnächst das Ende ihrer 12-jährigen Amtszeit erreicht und scheidet demnächst aus, und wenn damit diese Korruptionsachse wegfällt, muss sich die Gesellschaft für Freiheitsrechte was Neues überlegen, wie sie unsere Rechtsordnung, unsere Grundrechte zerstören kann. Und da kann man sich nun mal einen Eindruck machen, mit was für Leuten Baer da zusammensteckte.

Sie wollen nun Leuten, die politisch nicht passen, die Accounts sperren: Accountsperren als Hebel gegen Hass im Netz – Gesellschaft für Freiheitsrechte stellt Eckpunkte für Digitales Gewaltschutzgesetz vor

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) hat heute Eckpunkte für ein Digitales Gewaltschutzgesetz vorgestellt.

Seit wann machen Vereine Gesetze?

Schimpft man nicht sonst immer über Korruption, wenn nicht die Abgeordneten, die Legislative, die Gesetze machen, sondern Lobbygruppen Texte zuliefern?

Darin fordert sie die Möglichkeit gerichtlicher Accountsperren, um endlich ein effektives Mittel gegen Hass im Netz zu schaffen.

Seit wann wäre ein kleiner Verein von selbsternannten Ideologierittern in der Position, etwas zu „fordern“?

Die GFF will damit einen Impuls dafür setzen, dass die Ampel-Koalition gegen digitale Gewalt aktiv wird, wie sie es im Koalitionsvertrag angekündigt hat.

Es gibt keine „digitale Gewalt“. Das ist dummes Geschwätz, Kampfrhetorik, Täuschung. Vor allem vor dem Hintergrund, dass man politisch der Letzten Generation weitgehend durchgehen lässt, dass die andere Leute körperlich nötigen, sich aber „friedlich“ nennen.

Während die existierenden Werkzeuge wie Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) und strafrechtliche Verfolgung keinen wirksamen Schutz vor digitaler Gewalt bieten, bedroht diese mehr denn je die Diskussion im Internet.

Böses Geschwätz. Würden die Leute es ehrlich meinen und das nötige intellektuelle Niveau erreichen, würden sie erst einmal sagen, was sie überhaupt meinen und nicht den Leser mit solcher aggressiven Rhetorik überfallen. Medienkompetenz heißt, auf solche Leute nicht reinzufallen.

„Wir dürfen dem Hass auf Twitter, Facebook und Co. nicht das Feld überlassen“, fordert Ulf Buermeyer, Vorsitzender der GFF.

Wer ist „wir“?

Was ist „Hass“? Und seit wann soll Hass verboten sein?

Und seit wann wird der politische Meinungskampf mit Gesetzen ausgeführt? (Antwort: Seit rot-grün an der Macht ist und sofortigen Machtmissbrauch begeht.)

„Die bisherigen Instrumente können die betroffenen Menschen nicht schützen – daher muss die Politik nun endlich liefern! Eine Rechtsgrundlage für gerichtliche Accountsperren ist längst überfällig. Accountsperren sind wirksam, denn sie setzen keine Klarnamen voraus, erfordern keine unnötigen Überwachungsmaßnahmen, sind rechtsstaatlich sauber und zügig umsetzbar.“

Es wird überhaupt nichts erklärt, es wird auch nicht gesagt, warum die Menschen wovor zu schützen wären, es wird einfach zugeschlagen.

Gerade vorhin habe ich auf einen Kommentar von Thomas Fischer verwiesen, der erläuterte, wann man wie gegen eine Rechtsverletzung vorgehen kann. Hier jedoch gibt es überhaupt keine Erläuterung oder Begründung, was eigentlich nach sich zieht, dass man Ulf Buermeyer die Befähigung zum Richteramt absprechen muss, was ich schon länger argwöhne, ich habe den ja auch schon live erlebt. Wer einen solchen Text schreibt und veröffentlicht, kann eigentlich nicht in der Lage sein, ein verfassungskonformes Gerichtsurteil auszuformulieren und zu begründen – oder will es auch gar nicht.

Es ist vor allem überhaupt nicht erkennbar, warum man jemandem, selbst dann, wenn er da eine Straftat begangen habe, den Account völlig sperrt und ihn von der gesamten Teilnahme am Sozialumfeld abschneidet.

Davon abgesehen ist das verfassungswidrig, denn es verstößt gegen Artikel 10 GG

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 10 

(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.

Was viele Juristen, vor allem die Gerechtigkeitskrieger aus dem linken Umfeld, deren Verfassungskenntnis trotz Staatsexamen bei Art. 3 GG endet und sie selbst daran noch scheitern lässt, nicht wissen: Das Brief- und Fernmeldegeheimnis heißt zwar „Geheimnis“, es schützt aber auch die Verfügbarkeit der Telekommunikation. Und viele Social Media-Dienste unterliegen auch diesem Fernmeldegeheimnis, weil sie auch Direktnachrichten erlauben.

Dazu kommt Artikel 5, der den Zugang zu öffentlichen Informationen zusichert, was ebenfalls durch solche Accountsperren verletzt wird.

Dieser Text da liest sich für mich, als wäre er von einem juristischen Laien geschrieben, der sich gerade über irgendwas aufregt, aber nicht, als ob er von einem Juristen geschrieben wäre.

„Wir müssen endlich die Betroffenen in den Mittelpunkt stellen und empowern: Daher müssen zum einen Beratungsangebote ausgebaut werden. Außerdem sollen auch Beratungsorganisationen Gewaltschutzanträge vor Gericht stellen können“, sagt Sina Laubenstein, Koordinatorin der Marie-Munk-Initiative bei der GFF.

Wir sollen uns die Gesetze von Gestalten machen lassen, die von „empowern“ schwätzen?

Also soll künftig jeder, dem irgendwas nicht passt, und der zur linken Klientel gehört, beliebigen anderen Leuten die Accounts sperren lassen können?

„Bislang sind Betroffene oft zum Warten verdammt: Auf das schleppende Strafverfahren, auf eine Reaktion von Twitter & Co. Accountsperren können das Blatt wenden: Betroffene können sie selbst bei Gericht beantragen.“

Und dann?

Gibt es dann sowas wie ein rechtliches Gehör? Oder einen Rechtsweg?

Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 GG

Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.

Artikel 103 Absatz 1 GG

Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.

Und wie will er das dann machen, wenn es doch – nicht bekannt ist, wer der Accountinhaber ist? Ich zitiere nochmal den Satz

Accountsperren sind wirksam, denn sie setzen keine Klarnamen voraus, erfordern keine unnötigen Überwachungsmaßnahmen, sind rechtsstaatlich sauber und zügig umsetzbar.“

Wenn er aber nicht weiß, wie der Klarname lautet, wem der Account also gehört, wie will er dann Gehör und Rechtsweg garantieren? (Ich erinnere mal daran, dass ein ähnliches Problem bei der Auskunftsgestattung vorliegt, und man da sehr viel vorsichtiger agieren und die Rechte des abwesenden und noch unbekannten Inhabers schützen muss, was aber die Juristin Renate Künast und ihr Rechtsanwalt beide nicht verstanden haben.)

Man kann nicht einfach sperren und dann sagen, derjenige soll sich halt melden und auch nachweisen, dass er der Accountinhaber ist. Das rechtliche Gehör muss vor der Maßnahme erfolgen.

Und der soll Richter am Landgericht Berlin sein?

Welche Rechtsposition soll ein „Betroffener“ überhaupt haben, jemand anderem den ganzen Account wegzunehmen? Ich hatte vorhin die Notwehr angesprochen, bei der jemand selbst handelt. Zwar unterliegt die nicht der Verhältnismäßigkeit, sondern nur dem Grundsatz der Erforderlichkeit, geht also viel weiter, aber nicht einmal da dürfte man so weit gehen, weil nicht erkennbar ist, warum es erforderlich sein sollte, jemandem den ganzen Account zu sperren.

Hier aber wäre es eine gerichtliche Maßnahme, und die muss als Maße einer Staatsgewalt auch der Anforderung der Verhältnismäßigkeit unterliegen, als eine innere Verhältnismäßigkeit aufweisen, geeignet sein und das geringste Mittel sein. Und das ist sie nicht.

Ein aktuelles von der GFF in Auftrag gegebenes europarechtliches Gutachten von Prof. Dr. Marc Cole bestätigt, dass eine nationale Regelung zu gerichtlich angeordneten Accountsperren auch mit dem Digital Services Act (DSA) der EU zu vereinbaren ist.

Doppeldünnschiss.

Erstens ist ein Gutachten unbechtlich, nur irgendeine Meinung. Zweitens muss das mit den Grund- und Menschenrechten vereinbar sein, und nicht nur mit dem Digital Services Act.

Die GFF erwartet, dass das Bundesjustizministerium zeitnah das im Koalitionsvertrag angekündigte Digitale Gewaltschutzgesetz vorlegt und den Vorschlag von gerichtlichen Accountsperren aufgreift.

Seit wann ist ein Verein als unbeteiligter Dritter befugt und aktivlegitimiert, die Einhaltung eines Vertrags, in dem er nicht Partei ist, einzufordern?

Und der soll die Befähigung zum Richteramt haben?

Gerade hat man in dieser Reichsbürgeraffäre die Ex-AfD-Abgeordnete und Richterin Birgit Malsack-Winkemann festgenommen, und setzt nun zum zweiten Versuch an, sie aus dem Richteramt zu entfernen. Bisher habe ich der Presse nicht so richtig entnehmen können, warum eigentlich. Es geht wohl lediglich um Reden im Bundestag und weitere Äußerungen. Warum aber kann dann ein Ulf Buermeyer Richter bleiben?

Denn das, was der hier fordert, ist diametral verfassungwidrig und verfassungsfeindlich. Da geht es ja unmittelbar darum, Grundrechte abzuschaffen und Leute aus dem demokratischen Diskurs zu entfernen.

Und wo ich gerade dabei bin, Ulf Buermeyer groteske Unkenntnis der Grundrechte und/oder systematische Verfassungsfeindlichkeit nachzuweisen:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 18 

Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

Und genau das, nämlich das Sperren der Meinungsfreiheit und des Fernmeldegeheimnisses hat Buermeyer hier vor. Denn eine Accountsperre, also das Blockieren der Nachrichten, verletzt ebenfalls das Fernmeldegeheimnis, das wissen nur viele Juristen wegen des irreführenden Begriffs des Geheimnisses eben nicht. (Ich habe damals im Streit mit der Uni Karlsruhe ein Klageerzwingungsverfahren gegen die Staatsanwaltschaft Karlsruhe durchgekriegt, weil die Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe das auch nicht begriffen hatten, dass die Sperrung von E-Mail durch die Uni Karlsruhe ein genau solcher Eingriff war.)

Er will also eine Entscheidung, die dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten ist, und die auf den Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet ist, erstens auf normale Gerichte verlagern und zweitens auf jeden Fall ausdehnen, in dem sich irgendein Parteijünger auftragsgemäß auf den Schlips getreten fühlt. Denn, das muss man auch wissen, diese Gesellschaft für Freiheitsrechte steht für die „strategische Prozessführung“, also für vorgetäuschte Prozesse mit gecasteten Klägerdarstellern. Sobald die so ein Gesetz hätten, würden die systematisch Leute suchen, die als Kläger/Antragsteller in Frage kommen, und das für die dann schreiben und bezahlen. Ich erinnere an die Causa Künast.

Und im Prinzip hat Buermeyer mit dieser Publikation die Freiheit der Meinungsäußerung selbst missbraucht, um gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung, zu der auch die Grundrechte gehören, die er hier aushebeln will, gehören.

Und ich halte es für eine Katastrophe, wie wenig Rechtskenntnis da ein Richter hat.