Ansichten eines Informatikers

Die Frage des alten Juristen

Hadmut
21.12.2022 17:16

Zwei Leserzuschriften.

Ich habe zu den Artikeln über die angebliche Nichthaftung der Klimakleber und die nachfolgende Diskussion darum, ob ich mich als Nichtjurist dazu überhaupt äußern und eine Meinung haben darf, etliche Zuschriften bekommen. Davon will ich mal zwei herausgreifen.

Einer, bei dem ich mir nicht sicher bin, ob er auch Jurist ist, ich glaube mich aber erinnern zu können, dass ja:

Noch eine Anmerkung zu Ihren Artikel, warum der Jurist auch meiner Meinung nach im Unrecht ist.

Schöffen sind Nichtjuristen und mit den Berufsrichtern gleichgestellt. Wie können die denn dann bei der Rechtsfindung mitwirken, wenn das angeblich nur den auserwählten Juristen zustehen würde, wie es dieser Jurist behauptet?

Und einer, aus dessen Angabe, seine „Befähigung zum Richteramt“ vor rund 40 Jahren erworben zu haben, ich mal keck schlussfolgere, dass er schon etwas älter ist:

Ihre Auslegung ist korrekt. Dass sie kein Jurist sind, spielt keine Rolle; sonst könnte man auch verlangen, dass einen Mörder nur ein Richter verurteilen darf, der selbst gemordet hat.

Von den Autoren der “Kleberexkulpation” ist eine eine Studentin, also ganz offensichtlich ohne 1. oder 2. Staatsexamen; sie als “Juristin” zu bezeichnen, ist schon vermessen;-)

Oh ja, denn die Zweitautorin des Artikels in der LTO war ja Camilla Seemann, zu der es dort heißt

Die Autorin Camilla Seemann studiert Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg und ist Mitarbeiterin am Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht.

und steht auf der Institutsseite unter „Ungeprüfte Hilfskräfte“.

Wenn die also noch keine Staatsexamen, Prüfungen und so weiter hat, und damit formal keine Juristin ist, wie kann es dann sein, dass sie ohne Rüge dieses Anwaltes den Artikel schreiben, ich ihn dann aber nicht lesen, bemeinen und kommentieren darf?

Hähähä, die Frage gefällt mir. Die ist so herrlich entlarvend.