Ansichten eines Informatikers

Annalena und der Krieg: Baerbock forever

Hadmut
25.1.2023 17:11

Vom Krieg und seinen Nachteilen.

Das das zu links-grünen Konzepten gehört, die Macht, sobald man sie mal hat, sofort zu missbrauchen, um sie zu sichern und die eigene Abwahl unmöglich zu machen, ist bekannt. Dazu gehören nicht nur solche Konzepte, wie der Opposition das Geld abzudrehen oder das Wahlalter zu senken. Als ich neulich schrieb, dass in London die Sozialhilfeempfänger zahlenmäßig längst die Mehrheit stellen, und deshalb die Demokratie irreparabel in einem Fehlerzustand ist, weil man da nicht mehr rauskommt, bekam ich sofort Zuschriften, wonach das in London und verschiedenen Gegenden der USA absichtlich so gemacht wird, dass man sie mit so vielen Geldempfängern und Erwerbsunfähigen anreichert, dass die Mehrheit darauf angewiesen ist, weiter Sozialhilfe zu bekommen und die entsprechenden Parteien zu wählen. Es funktioniert im Prinzip wie das Verhältnis zwischen Dealer und Drogenabhängigen, dem der Dealer die Drogen auch erst schenkt, bis der abhängig ist und nicht mehr von ihm weg kommt.

Ein Leser schreibt mir, dass Annalena Baerbock, immerhin Außenministerin, uns auf internationaler Ebene für im Krieg erkläre:

Das ist jetzt natürlich ziemlich blöd dahergeschwätzt von der größten Völkerrechtlerin aller Zeiten, denn die Russen können das als Kriegserklärung ansehen oder sich darauf berufen, dass wir im Krieg mit ihnen seien, und darauf dann womöglich völkerrechtlich stützen, Deutschland anzugreifen. Atombombe auf Berlin werfen und sowas.

Die Sache hat aber auch eine Auswirkung, denn von da ist es nicht mehr so weit bis zur Feststellung im Bundestag und Bundesrat (vgl. Grundgesetz, Artikel 115a ff.), dass wir den Verteidigungsfall haben.

Art. 115a Absatz 1 und 2 GG

(1) Die Feststellung, daß das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht (Verteidigungsfall), trifft der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates. Die Feststellung erfolgt auf Antrag der Bundesregierung und bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages.

(2) Erfordert die Lage unabweisbar ein sofortiges Handeln und stehen einem rechtzeitigen Zusammentritt des Bundestages unüberwindliche Hindernisse entgegen oder ist er nicht beschlußfähig, so trifft der Gemeinsame Ausschuß diese Feststellung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens der Mehrheit seiner Mitglieder.

Was ist die Folge? Unter anderem

Artikel 115b GG

Mit der Verkündung des Verteidigungsfalles geht die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte auf den Bundeskanzler über.

was dann eine Vorlage für eine Schokoriegel-Werbung wäre (wenn’s mal wieder länger dauert…) und

Artikel 115h Absatz 1 Satz 1 GG

Während des Verteidigungsfalles ablaufende Wahlperioden des Bundestages oder der Volksvertretungen der Länder enden sechs Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles.

Das heißt, Neuwahlen würden bis auf weiteres ausgesetzt und Bundes- und Landtage blieben auf unbegrenzte Zeit bestehen.