Nächste Zensur: Dummdigitales vom Bundesjustizministerium
Und der nächste Angriff auf unser Rechtssystem.
Der SPIEGEL berichtet, gibt dabei aber diesen Artikel der Tagesschau an, dass das Bundesjustizministerium gerade plant, dass Gerichte künftig Accountsperren anordnen können.
Tagesschau:
Die Ampelregierung will das ändern. So ist ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag von 2021 ein “Gesetz gegen digitale Gewalt”, das nicht nur “Lücken bei Auskunftsrechten” für Betroffene abbauen, sondern auch “richterlich angeordnete Accountsperren” ermöglichen soll. Nun hat das Bundesjustizministerium (BMJ) Eckpunkte für ein solches Gesetz erarbeitet, die dem ARD-Hauptstadtstudio exklusiv vorliegen.
Im Mittelpunkt steht die Idee, dass Menschen, die in den sozialen Netzwerken angegriffen werden, “unter gewissen Voraussetzungen” per Gericht eine Accountsperre verlangen können. Dieses Vorhaben richtet sich gegen “notorische Rechtsverletzer im digitalen Raum” und soll besonders in solchen Fällen helfen, in denen nicht klar ist, wer hinter einem bestimmten Social-Media-Profil steckt. Eine solche Sperre muss “verhältnismäßig” sein und es muss um “schwerwiegende Persönlichkeitsverletzungen” gehen. Was das genau bedeutet, muss dann allerdings wohl das jeweilige Gericht entscheiden.
Außerdem soll eine Accountsperre nur erfolgen, wenn andere Möglichkeiten nicht ausreichen – etwa die Löschung eines Posts – und “Wiederholungsgefahr” besteht. Ein Accountinhaber soll von der jeweiligen Plattform auf ein Sperrersuchen hingewiesen werden und Gelegenheit zur Stellungnahme haben. Und ein Profil soll “nur für einen angemessenen Zeitraum” gesperrt werden können.
Das ist so doof, dass man es kaum glauben könnte, würde es nicht mit „Die Ampelregierung“ anfangen.
- Wenn sie nicht wissen, wer Besitzer eines Accounts ist, wie soll die Sperre dann davor schützen, dass er ständig neue Accounts aufmacht?
- Gerichtliche Maßnahmen können sich im Allgemeinen nicht gegen Unbekannt richten, sondern brauchen ein Rubrum, einen Angeklagten, einen Beschuldigten.
Und der muss vorher angehört werden. Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz.
Genau dieses Problem nämlich hat man schon bei den Auskunftsverfahren, bei denen ein Gericht dem Provider gestatten muss, bei Urheberrechtsverletzungen, Beleidigungen und ähnlichem die Identität des Nutzers einer IP-Adresse anzugeben. Deshalb gibt es dieses spezielle Anhörungsverfahren, bei dem man eine anwaltliche Vertretung des Unbekannten fingiert und der beantragende Anwalt und das Gericht dessen Rolle mit übernehmen müssen. Was hinkt, was man aber auch nur deshalb überhaupt gemacht hat, weil die Beauskunftung ein vergleichsweise kleiner Grundrechtseingriff ist und den Betroffenen zunächst nicht ernstlich beeinträchtigt. Er hat ja dann immer noch die Gelegenheit, sich im eigentlichen Streit, zu dem er dann hinzugezogen werden muss, zu äußern. Da geht es ja nur um die Vorbereitung.
Das Problem hatte ich ja zu der Causa und Entscheidung Renate Künast/Drecksfotze schon beschrieben, dass Künst (obwohl selbst Juristin) und ihr Anwalt, aber auch die gesamte Presse überhaupt nicht verstanden haben, was das Gestattungsverfahren ist, und wie da vorzutragen ist, sie die Anträge falsch gestellt haben. Aber alle schreien sie, obwohl sie nicht mal merkten, dass das nur ein Beschluss und kein Urteil und was dessen Gegenstand war. Da wird gerade jegliches juristisches Denken durch Laienmoralgeschrei ersetzt. Hang ’em higher! Da werden gerade, vor allem von den Grünen, systematisch Grundrechte, Rechtsgrundsätze gebrochen und ausgehebelt, und das unter Einbeziehung des korrupten Bundesverfassungsgerichts. Und wenn ich richtig informiert bin, stand hinter dem Verfahren nicht mal Künast selbst, sondern die hatte nur irgendeiner obskuren Organisation erlaubt, in ihrem Namen da aufzutreten, weil sie eben die Aktivlegitimierte war. Das ist totaler Fake, was da gerade abläuft.
Wie aber will man das bei jemandem machen, dessen Identität man nicht in Erfahrung bringt?
Wie will man dem den Gerichtsbeschluss zustellen?
- Es verstößt gegen Artikel 5 Satz 1 GG: …und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Sperrt man jemandem den ganzen Account, kann das dazu führen, dass er sich aus allgemein zugänglichen Quellen nicht mehr informieren kann. Und das geht nicht, weil dieses Grundrecht keine solche Einschränkung duldet. Zwar werden die Grenzen dieser Rechte in Absatz 2 festgelegt, das erlaubt aber nicht, selbst einen Straftäter vom Zugang zu Informationen abzuschneiden, die mit der Beleidigung gar nichts mehr zu tun haben.
- Es verletzt weiterhin Artikel 10 GG, Post- und Fernmeldegeheimnis. Anders, als der Name suggeriert, versteht man darunter verfassungsrechtlich nämlich auch, dass der Post- und Fernmeldeweg nicht unterbrochen oder verzögert werden darf. (Damit habe ich mich ja damals bei der Mailsperre der Uni ausführlich beschäftigt, und ein Klageerzwinungsverfahren gegen die Staatsanwaltschaft durchgesetzt und nach Literatur die erste Entscheidung zu § 206 StGB erwirkt.)
- Es hat damit noch weitere Auswirkungen, weil es beispielseise Impressumspflichten gibt, die vorschreiben, dass man elektronisch erreichbar ist. Oder man beispielsweise Rechnungen, Steuerbescheide und so weiter elektronisch bekommt. Oder Informationen, die man beruflich braucht, etwa bei Journalisten. Oder Fürsorgepflichten, etwa von Minderjährigen. Oder zum Beispiel einen Notruf nicht empfängt, etwa als Sorgeberechtigter einer Notfallbehandlung zustimmen muss. Und, und, und. Das hat so viele Facetten. Das kann man nicht abschätzen, welche Auswirkungen eine solche Accountsperre hat.
- Und was ist mit den Rechten Dritter? Eingriffe in die Telekommunikation betreffen immer die Grundrechte beider Seiten. Wenn man einen Account sperrt, greift man damit auch in die Rechte anderer ein, die mit dem kommunzieren wollen, auch wenn die in keiner Weise gegen Recht verstoßen haben. Wie will man das rechtfertigen?
- Und wie sieht dann der Rechtsweg dagegen aus? Wie kann einerseits jemand nachweisen, dass er der Accountinhaber und damit der durch die Sperrung Verletzte ist? Und dann gibt es noch die Erfordernis, dass sich jemand durch die Wahrnehmung des Rechtsweges nicht strafrechtlich belasten muss. Das Problem gab es nämlich neulich bei der Sperrung von Indymedia/Linksunten, bei dem die Frage aufkam, wie man sich einerseits gegenüber dem Bundesverwaltungsgericht als aktivlegitimiert darstellen kann, ohne sich aber andererseits strafrechtlich zu belasten. Da sagte ja das Bundesverwaltungsgericht, dass die Verwaltungsverfahren eben nicht ohne weiteres und direkt auf das Strafverfahren durchschlagen dürfen.
Deshalb kommt zwangsläufig die Frage, wie man einerseits gegen die Sperrung vorgehen kann, um seine Grundrechte zu verteidigen, ohne sich andererseits strafrechtlicher Verfolgung auszusetzen. Man müsste damit also erst so etwas wie eine anonyme anwaltliche Vertretung einführen, was aber auch nicht wirklich helfen würde, weil man ja ggf. nachweisen muss, wo einen die Accountsperre tatsächlich verletzt, weil man etwa Betreiber der Seite X ist.
- Und was ist, wenn der Täter selbst Betreiber seines Mailservers, Forums, IRC-, Matrix- oder Mastodon-Servers ist? Man kann ja niemandem aufzwingen, sich selbst zu sperren.
- Und wenn der Server, das Unternehmen und/oder der Accountinhaber im Ausland sitzen? Wie kommen die überhaupt darauf, dass deutsches Recht dort gilt?
Das ist alles mal wieder so dämlich und laienhaft, dass die Wände wackeln. Wer ist eigentlich gerade Justizminister? Ach ja, Marco Buschmann. Der fällt ja nicht zum ersten Mal negativ auf.
Und dann kommt mal wieder alles zusammen.
Offene Fragen
Ulf Buermeyer hofft, dass das im Extremfall auch “dauerhaft” bedeuten könnte. Der Jurist – selbst eigentlich Richter, aktuell aber hauptamtlich Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) – begrüßt die Ansätze des Justizministeriums grundsätzlich, hat aber Fragezeichen. Seine Organisation hat schon vor einiger Zeit Vorschläge zu Accountsperren gemacht und will demnächst einen eigenen Gesetzentwurf zum Thema vorstellen.
Dass nun ein Täter digital erst mehrfach aktiv sein muss, damit eine Sperre in Betracht kommt, wie es das BMJ plant, kann Buermeyer nicht nachvollziehen: “Warum soll man einmal jemanden beleidigen dürfen?” In der analogen Welt gebe es bei Fehlverhalten auch sofort Sanktionen, die Verhältnismäßigkeit könne man über die Dauer der Accountsperre regeln. “Wer also zum ersten Mal auffällig wird, wird beispielsweise nur kurz gesperrt.” In jedem Fall sollte aus Sicht von Buermeyer eine Straftat im Netz – zum Beispiel eine strafbare Beleidigung – reichen, um einen Account zumindest zeitweise zu sperren.
Der schon wieder.
Erstens gibt es in der realen Welt aber keine Sperren, sondern nur die gesetzlichen Strafen. Man kann auch keinem verbieten, Kneipen zu besuchen, weil er mal in einer Kneipe jemanden beledigt.
Zweitens gibt es in der realen Welt keine Strafe ohne rechtskräftiges Urteil. Und dazu eine Unschuldsvermutung. Hier muss jemand erst rechtliches Gehör bekommen und dann auch noch den Weg über die Rechtsmittel haben, bevor er bestraft werden kann.
Und drittens gibt es solche Verbote auch in der realen Welt nicht. Egal, wie oft man jemanden telefonisch beleidigt, es gibt kein Recht, das einem Gericht gestatten würde, jemandem den Telefonanschluss zu verbieten. Auch ein Briefkasten kann niemandem verboten werden. Ebensowenig das Recht der öffentlichen Meinungsäußerung. Es gibt zwar unter sehr engen Voraussetzungen die Möglichkeit des Entzugs gewisser Grundrechte. Das aber darf nur das Bundesverfassungsgericht und kein normales Gericht.
Es gibt in Deutschland keine solchen Erziehungsstrafen, die ein Gericht einfach so nach Gutdünken mal eben anordnen kann. Nicht einmal ein Messer als Tatwaffe eines Mordes kann ohne rechtskräftiges Urteil eingezogen werden.
Macht Euch das mal klar: Buermeyer ist Richter am Landgericht Berlin, auch wenn gerade freigestellt oder beurlaubt oder sowas. Der ist Richter und gibt so einen juristischen Mist von sich.
Eben diese Gesellschaft für Freiheitsrechte ist aber die, die mit dem Bundesverfassungsgericht und vor allem mit der ehemaligen Richterin Baer diese fingierten Kungelurteile mit fingierten Beschwerden und gecasteten Klägerdarstellern organisiert hat. Die hebeln systematisch den Rechtsstaat aus und bauen den in eine sozialistisch-totalitäre Ideologiediktatur um.
Und die FDP über Buschmann mittendrin.
So ein Gesetz wäre klar verfassungswidrig. Aber wie soll man die Grundrechte bei einem so derartig korrupten und parteienunterwanderten Bundesverfassungsgericht noch durchbekommen?
Das heißt, dass es dann künftig keine regulären Strafverfahren mehr gibt, sondern die Gerichte nach Gutdünken und auf Zuruf von den Grünen beliebig und ohne jeden Rechtsweg, ohne jedes Gehör, Accounts sperren und Leute ruhig schalten können. Und dass man gerade im grünen Umfeld sehr gut darin trainiert ist, sich ständig von allem und jedem beleidigt zu fühlen, und sie in den Gerichten längst ihre Leute installiert haben, die nur noch grün urteilen, ist auch bekannt.
Und so beginnt dann die große Zensur. Jeder, der etwas Falsches sagt, wird sofort ruhiggestellt.
Und auch jeder, der es nicht tut.
Denn künftig funktioniert das auch mit Fake-Screenshots und falscher Anschuldigung. Denn der Beschuldigte hat ja hier nicht mal die Möglichkeit zu sagen, dass er das nicht war, dass er sowas nie geschrieben hat. Und dass falsche Anschuldigung nicht nur zum Repertoire der Grünen gehört, sondern von oben herab auch finanziert und organisiert wird, darüber habe ich Akten. Dazu bald mehr.
Und genau das ist dann das Ziel: Man betreibt Falschbeschuldigungszentren, die jeden, der etwas sagt, was ihnen nicht passt, sofort anzeigen und kaltstellen lassen. Gehört im Prinzip zu deren Großraum „Netzfeuerwehr“.
Warum sich aber ein FDP-Ministerium auf so etwas einlässt, ist mir schleierhaft. Allerdings macht der Buschmann ja immer öfter den Eindruck, eher grün als FDP zu sein.