Ansichten eines Informatikers

Der Bruch des Artikel 11 Grundgesetz durch die Regierung und die Parteien

Hadmut
3.5.2023 22:12

Wieder mal ein Grundrecht weg und zertrümmert.

Heute mal ein Grundrecht, das äußerst selten erwähnt wird, und deshalb kaum bekannt ist, obwohl es zu den wichtigsten gehört. Man erwähnt es so selten, weil es bisher eigentlich selbstverständlich war und nicht zur Disposition stand.

Artikel 11 Grundgesetz

(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.

(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.

Zur Erklärung für die Jüngeren und die Linken unter den Lesern: „Freizügigkeit“ bedeutet nicht, dass man Nacktfotos von sich auf TikTok posten oder genussvoll Pornos gucken darf, sondern nach Verfassungsrecht

Freizügigkeit bedeutet die Freiheit, an jedem Ort in der Bundesrepublik Deutschland Wohnsitz und Aufenthalt zu nehmen.

Wohnsitz ist die ständige Niederlassung an einem Ort mit dem Willen, nicht nur vorübergehend zu bleiben und den Ort zum Mittelpunkt der Lebensverhältnisse zu machen.

Dazu

§ 7 BGB: Wohnsitz; Begründung und Aufhebung

(1) Wer sich an einem Orte ständig niederlässt, begründet an diesem Ort seinen Wohnsitz.

(2) Der Wohnsitz kann gleichzeitig an mehreren Orten bestehen.

(3) Der Wohnsitz wird aufgehoben, wenn die Niederlassung mit dem Willen aufgehoben wird, sie aufzugeben.

Und genau dieses Grundrecht wird aus Regierung, Medien und vom akademischen Gutachterstrich frontal angegriffen.

Und das, wohlgemerkt, vor allem gegen Deutsche, die Grundrechtsträger sind, zugunsten von Migranten, die das nicht sind.

Man wird nicht nur aus den Wohnungen vertrieben, sondern auch aus den Grundrechten.

Nun könnte man freilich auf den Gedanken kommen, eine der Ausnahmen in Absatz 2 zu ziehen:

… und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.

Interessante Diskussion.

Würde man versuchen, die Klimaerwärmung als „Naturkatastrophe“ auszugeben? Inwieweit würde es da helfen, wenn wir alle die Wohnungen tauschen?

Oder vielleicht den Ukraine-Krieg als schweren Unglücksfall?

Oder die Formulierung benutzen, dass eine „ausreichende Lebensgrundlage nicht mehr vorhanden“ sei? Also, dass die Regierung erst das Land kaputt macht und damit selbst die Grundrechte außer Kraft setzt, die gegen die Regierung schützen sollen?

Ich finde das überaus beachtlich, dass gerade die, die sich immer als die Verfassungsverteidiger und Demokratieritter ausgeben, wie selbstverständlich den Artikel 11 brechen wollen. Und der schützt eigentlich auch dagegen, die Leute über finanzielle Tricks aus den Wohnungen zu treiben.