Juristen
3.5.2023 22:30
Ein rumänisches Gericht hat 2018 rechtskräftig entschieden, dass der Kläger rechtskräftig tot ist, obwohl er vor Gericht erschien, weil er die Rechtsmittelfrist gegen seine Sterbeurkunde versäumt habe. Die Berufung wurde nicht zugelassen. Wie sollte man auch einem Toten gestatten können, Berufung einzulegen.
Wie ist das eigentlich dann asylrechtlich zu bewerten, wenn man in seinem Heimatland rechtskräftig für tot erklärt wurde?