Ansichten eines Informatikers

Wie sich unsere Justiz zum Klima-Honk macht

Hadmut
9.5.2023 22:31

Es ist schier nicht nicht zu glauben.

1. Akt

Das Fachblatt für Strafverfahrensrecht, die BILD, berichtet darüber, wie unsere Justiz mit Klimaklebern umspringt. Im Zweifel nämlich gar nicht:

Keine Namen, keine Strafe? Klima-Chaoten halten die Justiz zum Narren

Jetzt lässt sich auch noch die Justiz von den Klima-Chaoten an der Nase herumführen. Der Rechtsstaat toleriert es, dass mutmaßliche Straftäter ihre Namen nicht verraten wollen.

Mitte Februar hatte die Polizei mit einem Großaufgebot einen besetzen Wald namens Heidebogen geräumt. Radikale hatten sich unter dem Deckmantel des Umweltschutzes wochenlang in Bäumen verschanzt, um die rechtmäßige Erweiterung eines Kiestagebaus bei Ottendorf-Okrilla zu verhindern.

Der erste Angeklagte kommt erst gar nicht, obwohl gegen ihn nach der Räumung ein Haftbefehl erlassen worden war. Der ist aber außer Vollzug. „Im vorliegenden Fall sah der Ermittlungsrichter keine Fluchtgefahr, weil der Beschuldigte die Adresse seines Anwalts als ladungsfähige Anschrift angegeben und er eine Kaution in Höhe von 800 Euro hinterlegt hatte“, so Gerichtssprecherin Gesine Tews (52).

Muss man sich klarmachen: Die deutsche Justiz setzt den Haftbefehl aus, weil die Adresse des Anwalts als ladungsfähige Anschrift vorliegt und eine Kaution über 800 Euro hinterlegt wurde.

Geht’s noch bescheuerter?

Wo doch längst Erklärungen von Stiftungen, Firmen, Milliardären vorliegen, die Kosten zu übernehmen. Da sind 800 Euro Kaution und der Anwalt der Basispfennig aus der Portokasse.

Drei Waldbesetzern sollte am Montag der Prozess gemacht werden – wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Weil die aber ihre Namen nicht verraten, nennt sie die Justiz: UP Heibo 03, UP Heibo 14, UP Heibo 13 – UP steht dabei für unbekannte Person.

Gegen sie wurde nach der Räumung ein Haftbefehl erlassen. Doch u.a. gegen Zahlung einer Kaution kamen sie wieder frei, ohne das die Ermittlungsbehörden ihre Namen kannten.

Die heben einen Haftbefehl auf, gegen jemanden, den sie nicht einmal namentlich kennen, weil der 800 Euro hinterlegt hat.

Wie dämlich, wie verlogen kann man eigentlich sein?

Prozess-Beobachter schüttelten den Kopf. Ein Polizist zu BILD: „So was wie hier haben wir noch nicht erlebt.“

Immerhin ist der Anwalt von UP Heibo 03 zum Prozess gekommen. Er kennt die Daten seines Mandanten, rückt sie aber nicht raus. Eine Kanzlei-Durchsuchung fürchtet er nicht. „Das wäre hochgradig illegal“, so Verteidiger Mark Feilitzsch (48).

Meines Wissens darf man in einem Strafverfahren die Aussage verweigern – nicht aber die Angabe seiner Identität.

§ 111 Ordnungswidrigkeitengesetz

(1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.
(2) Ordnungswidrig handelt auch der Täter, der fahrlässig nicht erkennt, daß die Behörde, der Amtsträger oder der Soldat zuständig ist.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann, in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.

Die Frage wäre aber, was denn da überhaupt als Grund für einen Haftbefehl angegeben worden war. Fluchtgefahr? Und dann setzt man den Haftbefehl gegen 800 Euro Kaution außer Vollzug, ohne überhaupt den Namen zu kennen?

2. Akt

Saftige Strafen für Hatespeech: Maurer zahlt 2100 Euro

Weiden. “Nehmt den Bunsenbrenner zum Lösen!” Für diesen Satz unter einem Facebook-Post des Bayerischen Rundfunks über Klimaaktivisten zahlt ein Maurer (63) aus dem Landkreis Neustadt/WN zwei Monatslöhne.

Die Strafe entspricht 70 Tagessätzen zu je 30 Euro. Und damit dem üblichen Satz, den die Generalstaatsanwaltschaft München derzeit für die Aufforderung von Straftaten im Internet verhängt. „Hatespeech“, Hassrede im Internet, ist teuer geworden. Gesetzesverschärfungen von 2021 werden konsequent umgesetzt.

Vor Strafrichterin Carina Särve am Amtsgericht Weiden findet sich am Dienstagvormittag ein 63 Jahre alter Maurer aus dem Landkreis Neustadt/WN wieder. Er ist nicht vorbestraft. Aber mit ihm gingen die Gäule durch, als er einen Artikel auf BR.24 über Klimaaktivisten las, die sich in Regensburg und Passau auf die Straße klebten. Er schrieb unter seinem Klarnamen auf Facebook: „Nehmt den Bunsenbrenner zum Lösen!“

[…]

Zentral für Bayern verfolgt die Generalstaatsanwaltschaft München die Hass-Rede im Internet und stieß auf den Kommentar des Oberpfälzers. Der wehrt sich, dass er doch nicht ernstlich zu einer Straftat aufrufen sollte. „Es sollte doch keinesfalls jemand verletzt werden.“ Er habe allenfalls an eine Lötlampe zum Erwärmen von Material gedacht.

Der Maurer beißt bei Bernhard Voit, Leitendem Oberstaatsanwalt in Weiden, auf Granit. Eine Einstellung des Verfahrens wird es nicht geben: „Auch wir sind der Meinung, dass man solche Straftaten nicht billigen darf.“

[…]

„Sie waren nicht der Schlimmste“, hält Voit dem Angeklagten zugute. Der Staatsanwalt zitiert ein paar Beispiele, die auch unter dem Artikel standen: „Zuteeren, damit sie die E-Autos von unten sehen“, „Fahrzeug wenden und Auspuff ins Gesicht“, „Drüberfahren“.

Diese Postings lesen Millionen Menschen. „Und einen Spinner erreicht das. Der geht hin und nimmt das in die Hand.“ Voit erinnerte an den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, dem ein Shitstorm vorausgegangen war.

[…]

„Die Strafe ist hoch“, sieht auch die Richterin. „Aber das ist die Linie, die die Generalstaatsanwaltschaft fährt.“ Strafbefehle in dieser Höhe werden aktuell in ganz Bayern verteilt, weiß Carina Särve. „Ich werde da kein anderes Maß setzen. Man muss das bayernweit gleich behandeln.“ Der 63-Jährige folgt am Ende ihrem Rat und akzeptiert die 2.100 Euro.

Die nächsten Fälle sind schon im Anrollen. Aktuell läuft in Weiden ein Ermittlungsverfahren gegen einen Mann, der Mehmet Scholls Ausspruch von 1994 re-postete: „Henkt die Grünen so lange es noch Bäume gibt.“

Der, der noch was gegen die Klimaaktivisten sagt, wird hard bestraft und unerbittlich verfolgt.

Bewertung

Unsere Justiz kippt gerade ganz massiv in die Korruption und die politische Verfolgung ab und begibt sich gerade des letzten Restes an Ver- und Zutrauen.

Was man da lesen muss, hat eigentlich gar nichts mehr mit Strafrecht oder Verhältnismäßigkeit zu tun.

Der eine Vorfall, die Leute ohne Kenntnis deren Namens einfach laufen zu lassen, das ist schon regelrechte Strafvereitelung. Denn wenn die Straftat so leicht war, dass man die Leute ohne Kenntnis des Namens und für 800 Euro wieder laufen lassen konnte, dann hätte man sie erst gar nicht in Untersuchungshaft nehmen dürfen. Es gibt keine Straftat und keine Umstände, die schwer genug sind, um gegen jemanden einen Haftbefehl zu erlassen, und die leicht genug ist, diesen ohne Kenntnis der Identität und für 800 Euro wieder außer Vollzug zu setzen.

Das ist für mich weder materiell, noch verfahrensrechtlich nachvollziehbar. Das stinkt geradezu danach, als ob hier von oben interveniert wurde. Stichwort: Unabhängigkeit der Justiz.

Genauso übel stinkt der zweite Fall. Wenn ich schon lese, dass die Richterin die Höhe der Strafe damit begründet, dass die Staatsanwaltschaft diese Linie fahre, bekomme ich zuviel. Denn die Strafe legt das Gericht fest, nicht die Staatsanwaltschaft. Da fragt man sich gleich, wer da Koch und wer Kellner ist.

Und dass die Staatsanwaltschaft in Deutschland nicht unabhängig, sondern abhängig sind und politischer Weisung unterliegen, ist nicht erst bekannt, seit entschieden wurde, dass die deutschen Staatsanwaltschaften gerade deshalb den europäischen Haftbefehl nicht selbst ausstellen dürfen.

§ 146 Gerichtsverfassungsgesetz

Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.

Ich war mal vor vielen Jahren bei einem Vortrag eines ehemaligen Oberstaatsanwaltes zum Thema Korruption, der da erklärte, wie das praktisch abläuft. Vor allem telefonisch, damit man es nicht in den Akten findet.

Zwar unterstehen die Staatsanwaltschaften nicht der Stadtverwaltung, sondern dem Justizministerium, das in Bayern noch von der CSU und nicht wie München von SPD und Grünen dirigiert wird, aber da würden mich die Fäden und Seilschaften schon sehr interessieren.

Es zeichnet sich immer deutlicher – auch an anderen Staatsanwaltschaften – ab, dass wir sowohl in Hinsicht auf die Verschärfung von Strafen, als auch auf das Absehen von oder die Milde der Strafen tief in einer politischen Strafverfolgung stecken und die Staatsanwaltschaften zutiefst korrupt sind.

Korrupt schon durch die Besetzung der Posten, korrupt aber auch, weil man ja noch Karriere machen und nicht kaltgestellt werden will. Und korrupt durch Ideologisierung.

Und eine korrupte Justiz, die nicht mehr die Prinzipien des Strafrechts, sondern politische Ziele durchzusetzen versucht, ist ein untrügliches Merkmal eines totalitäten, undemokratischen Systems. Völlig durchgrünt und auf links gebügelt.

Ich stelle mal eine einfache Frage: In welchen Sprachen wird das Internet bezüglich „Hate Speech“ hier durchsucht? Meines Wissens nur auf Deutsch. Nur Deutsche werden von der Staatsanwaltschaft verfolgt. In Berlin können problemlos Demonstrationen zur Vernichtung Israels abgehalten werden.

Dieser Staat ist längst so sehr auf links gebügelt, dass dies nicht mehr einzufangen ist. Denn die Staatsanwälte und die Richter kann man nicht einfach gegen seriöse austauschen. Selbst wenn das irgendwie ginge, woher sollte man die noch nehmen? Die Universitäten sind ja auch längst durchideologisiert.

Das wird wohl nichts mehr mit diesem Staat.

Und dass die Justiz ein zentrales Element der Selbstzersetzung des Staates ist, ist schon lange klar. Das ist eigentlich in jeder Diktatur so. Es läuft immer über die Juristen.