Ansichten eines Informatikers

Selbstverteidigung

Hadmut
2.6.2023 21:29

Amerika auf der nächsten Stufe bergab.

Das ist deftig. Denn es ist wohl nach amerikanischem Recht, zumindest mancher Gegenden, so, dass „Act of Violence“ zur Notwehr berechtigt. Und in vielen Jurisdictionen der USA gilt da gleich alles oder nichts, kennen die keine Verhältnismäßigkeit oder Erforderlichkeit. Wer sich subjektiv bedroht fühlt, darf in vielen Gegenden die Knarre ziehen und losschießen.

Nimmt man nun noch dazu, dass, was die Medien verschweigen, viele der „Amokschützen“ der letzten Zeit Trans waren und ihren Hass auf die Welt in Tote umtauschten, und dass ja neulich noch eine „Transfrau“ angekündigt hat, jeden umzubringen, der es wagt, eine Transfrau auf dem Weg in die Damentoilette zu behindern, dürfte da ziemlich was los sein, wenn die die Rechtsprechung so machen, dass eine falsche Genderansprache die Notwehr eröffnet.

Dabei ist zu beachten, dass manche Universitäten der USA eigene Jurisdiktionen haben, auch eine eigene Campus-Polizei. Deshalb hatten die auch in den Fällen der Vorwürfen sexueller Gewalt in erster Instanz die Verfahrenshoheit, und konnten selbst über die urteilen, die sie anklagten. Früher gab es so etwas auch in Deutschland, denn die Universitäten hatten früher – in manchen, ich glaube, Heidelberg, noch zu sehen – eigene Karzer, in die sie Studenten, die gegen die Ordnung verstießen, einbuchteten. Das ist also durchaus kein unbeachtlicher Vorgang, wenn eine Universität dort solche Vorgaben macht, weil das rechtlich gestaltend sein könnte. Und für Transen, die dann Leute erschießen, weil sie sie falsch angesprochen haben, womöglich wirklich Straffreiheit wegen Notwehr bedeuten.

Das wird sicher lustig.

Künftig brauchen dann nicht mehr die Gender-Spinner, sondern die Normalen „Safe Spaces“ – kugelsichere.