Vom Versuch, die AfD zu verbieten
Der Schritt zur Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED).
Wir leben in einer gefährlichen Zeit.
Gerade die, die immer am lautesten schreien, dass sie diejenigen seien, die für Demokratie, Rechtsstaat und Verfassung einträten, sind deren übelste Gegner und Saboteure. Die faktisch und gemessen verfassungsfeindlichste Partei ist die SPD, denn keine andere Partei hat so viele Gesetze gemacht, die als verfassungswidrig aufgehoben wurden, so viele Verfassungsänderungen betrieben und so viele politische Forderungen aufgestellt, die auf Zertrümmerung der Demokratie hinauslaufen, wie etwa die Frauenquoten oder Tandemkandidaturen bei Wahlen. Bei anderen würde man das als „verfassungsfeindlich“ bezeichnen, aber bei der SPD nennt man es dann „Verfassungsänderung“, wenn denen die Verfassung nicht in den Kram passt. Wieder etwas aus dem großen Reich der Doppelbegriffe, dasselbe einmal positiv und einmal negativ konnotiert zu bezeichnen. Und von der Unterwanderung und Übernahme des Bundesverfassungsgerichts habe ich auch viel geschrieben.
Dass die Grünen da nicht vor der SPD liegen, liegt nur daran, dass sie noch nicht so lange in der Regierung sind. An den Grünen ist eigentlich so ziemlich alles demokratie- und verfassungsfeindlich. Allein schon die Art und Weise, wie die gerade gegen jede abweichende Meinung und jede kritische Äußerung vorgehen ist totalitär, diktatorisch, und mit Demokratie schlichtweg unvereinbar. Zumal man den Grünen eine ziemliche Nähe zu Terror und Gewalt attestieren muss – vorsichtig ausgedrückt. Mich würde mal interessieren, ob, was und wieviel der Grüne Jürgen Kasek damit zu tun hat. Gerade hatten wir doch so eine (oder mehrere) Gewalt-Demo(s) in Leipzig gegen die Verurteilung der Linksextremistin „Lina E.“ wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, was in den Medien kaum berichtet wurde. In irgendeiner Nachrichtensendung war doch die angekündigte Liveschalte zufällig ausgefallen. Nur im Kleingedruckten und ganz am Rande findet man
Die Stadt Leipzig hat den Anmelder der Demonstration in Connewitz kritisiert: “Die Anmeldung dieser Demonstration in der Südvorstadt war angesichts der Gemengelage unverantwortlich. Der Anmelder muss sich fragen lassen, ob er nur naiv war oder gar eine Strategie verfolgte”, erklärte Pressesprecher Matthias Hasberg am Samstag. Die Versammlung unter dem Motto “Die Versammlungsfreiheit gilt auch in Leipzig” war mit 100 Teilnehmern auf dem Alexis-Schumann-Platz angemeldet worden. Es hatten sich jedoch rund 1000 Teilnehmer versammelt. Anmelder war der ehemalige Landesvorstandssprecher des sächsischen Landesverbandes von Bündnis 90/Die Grünen, Jürgen Kasek.
Nach einem friedlichen Beginn flogen Steine, Flaschen und ein Brandsatz auf Polizisten. Der Platz wurde schließlich durch die Polizei geräumt.
Bundesweit war in linken Kreisen zu Solidaritätsdemonstrationen in Leipzig mobilisiert worden. Anlass ist das Urteil gegen Lina E. und drei Mitangeklagte wegen Überfällen auf vermeintliche oder tatsächliche Neonazis. Eine weitere Demonstration war im Vorfeld verboten worden.
Seltsamerweise aber kommt keinerlei Diskussion darüber auf, ob die Grünen verfassungsfeindlich sind.
Auch nicht, als ich beschrieben habe, wie Grüne die Partei der Piraten unterwanderten und systematisch zerstörten, weil sich damals vernünftige, gebildete, berufserfahrene Leute für die Piraten interessierten und die Piraten vor den Grünen lagen. Als unterwanderte man sie, infiltriere sie, und schlug jeden, der nicht linksextrem war, mit „Sexistische Kackscheiße!“, Antifa-Flaggen und so weiter in die Flucht. Die Grünen dulden keine Partei mit anderen als linken Inhalten, und wer nicht in das Schema passt, wird zerstört. Aber die Presse schwieg und faselte stattdessen von der tollen Demokratie. Dass Parteien, die dem linken Komplex nicht passen, zerstört werden, wurde nie erwähnt. Weil Demokratie schon lange nicht mehr die Demokratie im Wortsinn ist, sondern längst das rabulistische Tarnwort für Sozialismus ist. Deshalb hieß die DDR ja auch „demokratische“ und nicht „sozialistische“ Republik.
Auch die FDP wurde zertrümmert, Stichwort Brüderle/#Aufschrei, und dann als Marke und Markenname im Rahmen der Leichenfledderung aufgenommen.
Die CDU wurde durch Leute wie Merkel und von der Leyen auch völlig auf links gebügelt.
Denkt mal an die letzten Bundes- oder Landtagswahlen. Wo, innerhalb des Spektrums derer, die sich „die demokratischen Parteien“ nennen, hättet Ihr denn eine Wahl gehabt über
- Feminismus/Frauenförderung
- Gender
- Migration
- Klima/Energie/Kernkraft
Sie reden ständig von Demokratie, aber alles läuft darauf hinaus, dass man gar keine Wahl mehr hat, denn egal, ob man SPD, Grün, FDP oder CDU/CSU wählt, man bekommt eigentlich seit 20 Jahren, seit dem Wechseln von Kohl zu Merkel, überall den im wesentlichen gleichen Mist serviert, die Unterschiede sind nur noch marginal, etwa beim Umfang der Neuverschuldung. Zusammen mit dem Wahlrecht, das Nichtstimmen und alles unter 5% ignoriert, hat man als Wähler politisch eigentlich gar nichts mehr zu sagen, kann nur noch ansatzweise bestimmen, wer die Abgeordnetendiäten und das ganze von den Ministerien veruntreute Geld einsteckt.
Es gibt keine Wahlen mehr. Man kann in gewissem Umfang noch die Gesichter wählen, aber nicht mehr die Themen. Und oft nicht einmal mehr das, weil bei den Grünen ja die meisten Leute über Listen und nicht über ihre Wahlkreise Abgeordnete werden.
Oder wie ich gerade erst vor ein paar Tagen schrieb: Demokratie ist, wenn der Wähler eine unliebsame Regierung austauscht. Deutschland ist, wenn die Regierung ein unliebsames Volk austauscht. Denn es ist unübersehbar, dass die Parteien gerade mit allen Mitteln versuchen, sich über Migration, Einbürgerung, Änderungen des Wahlrechts, Wahl ab 16, ihre Wähler selbst zu machen.
Vor ein paar Tagen gingen zwei Meldungen herum:
- AfD überholt die Grünen. Inzwischen sogar: Wählerpotenzial so hoch wie nieAfD könnte SPD sogar überholen!
- Die Ampel, die derzeitige Regierung, hat keine Mehrheit mehr. Würde jetzt gewählt, könnte die derzeitige Regierung so nicht bestehen bleiben.
Nun heißt ja Demokratie, dass das Volk und nicht die Poitik die Richtung bestimmt, die Politik nur die sind, die die grundlegenden Entscheidungen des Wählers umsetzen. In einer Demokratie würden also Parteien wie die SPD oder die Grünen überlegen, ob ihr Wahlprogramm überhaupt noch dem Wählerwillen entspricht, und sich anpassen. Denn Artikel 20 Absatz 2 Grundgesetz besagt
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Also müssten Parteien dies respektieren. Ncht nur, weil das Grundgesetz von Parteien fordert, dass sie sich an die demokratischen Regeln halten, sondern besonders dann, wenn sie lauthals behaupten, sie wären die, die für das Grundgesetz einstehen und es schützten.
Das tun sie aber nicht.
Stattdessen versucht man, sich die Mehrheiten bei Wahlen zu beschaffen, indem man eigentlich – Gruß von Honecker – gegnerische Parteien beseitigt. Wie bei den Piraten, nur etwas komplizierter. Womit man sich nicht nur eines Konkurrenten, sondern auch gleich noch der Opposition entledigt, weil die AfD die einzige Partei ist, die noch Oppositionsarbeit macht und beispielsweise Anfragen stellt. Nahezu alle Regierungsantworten, die in den letzten Jahren für mein Blog relevant waren, waren Antworten auf Fragen der AfD. Die anderen machen gar nichts mehr. Die CDU ist als Opposition außer etwas Geplänkel in der Presse praktisch nicht existent. Was daran liegt, dass im Bermudadreieck aus SPD, Grünen und CDU/CSU jeder darauf lauert, mit jedem anderen eine Zweierkoalition einzugehen, notfalls mit FDP, und jeder Gegner morgen der Notfreund sein könnte. Außerdem bringt jede Oppositionsarbeit das Risiko mit sich, blöd dazustehen, weil man etwas angreift, wofür man aus früherer Regierungsbeteiligung selbst schuld ist.
Ich war in meinem Leben mehrmals als Sachkundiger für Parlamente und Parteien tätig. Ich habe 1997 ein Bundestagsgutachten im Auftrag der SPD (Jörg Tauss) gemacht, war Anfang der 2000er mal bei der CDU zur Anhörung geladen, und bin von einigen Landtagen auf Vorschlag der AfD angehört worden.
Dazu kann ich sagen:
- Die SPD hat mir damals ganz massiv in das Gutachten reingeredet, mich sogar zuhause angerufen, um zu sagen, was da drin stehen soll und was raus muss. Weil sich der Professor damals dämlich angestellt hatte und auch ständig Änderungen haben wollte, hatten wir dann noch die Frist verpasst, womit die Bezahlung weg gewesen oder das Gutachten gar nicht mehr angenommen worden wäre, was man in einen Deal gewandelt hat: Man verändert das so zugunsten der Wünsche der SPD, und dafür sagen die dann, dass die Verzögerung durch sie verursacht worden sei, es also Verlängerung gebe.
- Die CDU hat mir gar nicht reingeredet. Sie hat mich aber erst einmal parteiintern in den Bundestag bestellt, sich angehört, was ich zu sagen habe, und mich dann nicht als Sachverständigen benannt, weil es ihr nicht gepasst hat.
Ursula von der Leyen hat mich systematisch, bis zur Verfolgung an den Arbeitsplatz, abgesägt, weil ich damals in Sachen Kinderpornosperre gegenüber dem Bundeskriminalamt erläutert habe, warum das, was sie in Sachen Kinderpornographie fordert, technisch nicht funktioniert, und warum sie überhaupt nicht verstanden hat, was das Internet ist.
Und dass ich als Kryptologe abgesägt wurde, weil meine Standpunkte nicht passten, ging wohl auch vor allem auf die CDU/Schäuble zurück.
-
Von der AfD habe ich nie irgendeine Vorgabe, irgendeine Erwartung bekommen. Noch nie wollten die vorab in die Stellungnahmen schauen oder gar irgendeine Änderung haben. In der Regel werde ich von denen auch kein keiner Weise kontaktiert. Einmal hatten sie vorher gefragt, ob ich Zeit habe und dazu bereit wäre. Sonst nichts. Ich bekomme die Aufträge und Aufgaben nie von der AfD, sondern immer von den Landtagen, und gebe sie auch immer nur dorthin ab. Noch nie hat mich irgendwer danach gefragt, die vorab lesen oder kontrollieren zu wollen. Ich bin völlig frei und ohne jegliche Beeinflussung, und kann völlig frei ohne jegliche Vorgaben oder Änderungswünsche schreiben, was ich für richtig halte.
Und auch nur da habe ich das Gefühl und den Eindruck, vom Landtag, vom Parlament selbst, seinem Ausschuss gefragt und beauftragt zu werden, und nicht von einer Partei. Denn so ist es ja auch.
In Sachsen wurde mir dann in der Anhörung von den Grünen das Wort abgeschnitten.
Und dass es die Grünen waren, die mich im „agentin.org“-Projekt ihrer Heinrich-Böll-Stiftung auf die Steckbriefliste gesetzt haben, wonach ich dann Drohbriefe an den Arbeitsplatz, das Haus beschmiert und Verleumdungsschriften in die Briefkästen der Nachbarn bekam, hatte ich auch beschrieben. Sowas passiert in einem demokratischen Staat nicht, dass Leute anderer Meinung derartig angegriffen werden.
Weil jetzt aber die AfD Stimmen bekommt und die Ampel nicht mehr genug Stimmen bekommt, geht nun eine Kampagne los, die AfD zu verbieten:
»Rassistische und rechtsextreme Ziele«: Das Menschenrechtsinstitut DIMR sieht in einer Analyse Prämissen für ein Verbot der AfD. Die anderen Parteien sollen sich von ihr abgrenzen. https://t.co/yFmf6tPblK
— DER SPIEGEL (@derspiegel) June 7, 2023
Analyse des Menschenrechtsinstituts: "AfD-Verbot rechtlich möglich" https://t.co/j0uC3OL2Dp #AFD #Verbot #DeutschesInstitutfürMenschenrechte
— tagesschau (@tagesschau) June 7, 2023
Das wird gerade systematisch in die Propaganda gedrückt.
Was man Euch damit sagen will
Man will eine große Koalition aus CDU, SPD und Grünen, eine sozialistische Einheitspartei von Blackrocks Gnaden. Linke und FDP unter die 5%-Hürde, die CSU in die Wüste, und die AfD verbieten, womit es dann gar keine Opposition mehr gibt. Stört ja auch nur.
Schauen wir uns das mal näher an.
Das „Deutsche Institut für Menschenrechte“
Der Name hört sich schon hochtrabend an, aber auch unlogisch. Denn in Deutschland verwenden wir Grundrechte. Menschenrechte sind sowas Internationales. Und der Name stinkt schon so nach der 500sten „Denkfabrik“ oder Geldwaschanlage, nach Stiftung und Soros-Aroma.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Es setzt sich dafür ein, dass Deutschland die Menschenrechte im In- und Ausland einhält und fördert. Das Institut begleitet und überwacht zudem die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention und hat hierfür entsprechende Monitoring-Stellen eingerichtet.
Das Institut ist nur den Menschenrechten verpflichtet und politisch unabhängig. Seit 2015 regelt das „Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte“ die Rechtsstellung, die Aufgaben und die Finanzierung des Instituts. Es ist als gemeinnütziger Verein organisiert und wird vom Deutschen Bundestag sowie – für einzelne Projekte – aus Drittmitteln finanziert.
Das erscheint mir zutiefst dubios, denn eigentlich sind Vereine ein Ding des Privatrechts und nicht des Staates. Das Vereinsrecht steht dem Bürger zu und nicht dem Staat, und der Staat bedient sich normalerweise öffentlich-rechtlicher Mittel. Es gibt aber tatsächlich ein Gesetz dazu, worin es heißt
§ 1 Rechtsstellung und Finanzierung
(1) Der eingetragene Verein Deutsches Institut für Menschenrechte ist die unabhängige nationale Institution der Bundesrepublik Deutschland zur Information der Öffentlichkeit über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland sowie zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte, wenn und solange der Verein die sich aus den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1993 (Anlage der Entschließung der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 20. Dezember 1993, U.N. Doc.A/Res/48/134) ergebenden Aufgaben des § 2 wahrnimmt und die Voraussetzungen der §§ 3 bis 7 erfüllt. Für die Finanzierung der Aufgaben gemäß § 2 Absatz 2, 4 und 5 stehen dem Deutschen Institut für Menschenrechte e. V. Mittel zur Verfügung, soweit sie im Haushaltsplan des Deutschen Bundestages etatisiert sind und die in den §§ 2 bis 7 genannten Mindestvoraussetzungen in der jeweiligen Satzung des Instituts erfüllt sind.
(2) Das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. hat zugleich die Funktionen eines unabhängigen Mechanismus gemäß Artikel 33 Absatz 2 des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BGBl. 2008 II S. 1419, 1420).
§ 2 Aufgaben
(1) Das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. soll die Öffentlichkeit über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland informieren und zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen sowie zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte beitragen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. handelt unabhängig von Vorgaben und Weisungen der Bundesregierung oder anderen öffentlichen und privaten Stellen in eigener Initiative oder auf Ersuchen der Bundesregierung oder des Deutschen Bundestages unter eigenverantwortlichem Einsatz seiner Ressourcen.(2) Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere folgende:
1. Information der Öffentlichkeit über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland, in geeigneten Fällen in vergleichender Perspektive, sowie Einrichten und Betreiben einer fachspezifischen Bibliothek,
2. wissenschaftliche Forschung und Publikation,
3. Politikberatung,
4. Bildungsarbeit im Inland,
5. Förderung des Dialogs und der nationalen und internationalen Zusammenarbeit mit menschenrechtsrelevanten Stellen und
6. Erstellen von Analysen zu weiterwirkenden menschenrechtlichen Folgen totalitärer Diktaturen sowie von Kriegs- und Nachkriegsgeschehen in Ergänzung der Arbeit bestehender Institutionen.(3) Das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. nimmt daneben die folgenden Aufgaben wahr, wenn und soweit zusätzliche Finanzmittel verfügbar sind:
1. Unterstützung der Bundesregierung bei der Erstellung von Berichten über die Menschenrechte in Drittstaaten, bei der Erstellung von Länderanalysen und Fragekatalogen zu menschenrechtlichen Defiziten in Drittstaaten,
2. Erstellen von Analysen der Wirkung von europäischer und deutscher Politik, insbesondere Entwicklungspolitik, auf die Lage der Menschenrechte in Adressatenländern.(4) Als unabhängiger Mechanismus gemäß Artikel 33 Absatz 2 des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen soll das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. die in dem Übereinkommen beschriebenen Aufgaben wahrnehmen.
(5) Das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. legt dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über die Arbeit der Institution sowie die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vor, zu dem der Deutsche Bundestag Stellung nehmen soll.
Hähähähähä.
Der Laden wird also vom Haushaltsplan des Deutschen Bundestags finanziert, in dem die Ampel – noch – die Mehrheit hat, und publiziert ein Gutachten, wonach man die Oppositionspartei verbieten kann, die ihnen gerade die Stimmen und die Mehrheit wegnimmt.
Was meint Ihr, was los wäre, wenn sich Polen, Ungarn oder die Russen sowas erlauben würden, dass ein von den Regierungsparteien finanzierter Laden ein Gutachten publiziert, um Parteienkonkurrenz auszuschalten.
Jede Wette, dass da die Parteileute in dem Laden sitzen. Das stinkt schon so nach Postenkutsche. Regelmäßiges Geld, keine nachprüfbare oder konkrete Leistung, politisch rumlabern.
Und was ist das überhaupt für eine Konstruktion, ein Verein, in den man so eintritt? Derzeit hat der Verein 86 Mitglieder.
4. Amadeu-Antonio-Stiftung
Dann habe ich eigentlich schon genug gesehen.
8. Volker Beck, Bündnis 90/Die Grünen, ehem. Mitglied des Deutschen Bundestags
9. Rudolf Bindig, Gründungsmitglied, ehemaliger Sprecher für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der SPD-Bundestagsfraktion
30. Friedrich-Ebert-Stiftung
31. Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
37. Heinrich-Böll-Stiftung e. V.
48. Konrad-Adenauer-Stiftung e. V.
54. LSVD, Lesben- und Schwulenverband
Bingo!
Glaubwürdigkeit weit unter Null.
Da beschließt ein bundestagsfinanzierter Verein aus Gutmenschen und den Regierungsparteien, die Opposition zu verbieten. Und solche Saftläden wie SPIEGEL und Tagesschau, die sich als die Verteidiger der Demokratie ausgeben, machen da voll mit.
Die „Analyse“
Schauen wir also mal in den Text. Hat 72 Seiten.
Als Erstes fällt mir schon der Titel auf: „Warum die AfD verboten werden könnte“
Da gehen bei mir schon alle Alarmglocken an.
Warum?
Ein juristisch seriöses Werk hätte als Titel „Warum die AfD verboten werden muss.“ Oder wenigstens sollte.
Denn die Voraussetzung für ein Verbot wäre sowohl demokratisch, als auch juristisch, dass ihr Verbleib gar nicht mehr hinnehmbar ist. Wenn da lediglich steht, dass man kann kann, wenn mal will, ist von vornherein klar, dass das erstens nicht überzeugend ist und auf Willkür hinausläuft, und zweitens eine Handreichung für die anderen Parteien ist.
Der Autor
Dr. jur. Hendrik Cremer ist wissenschaftlicher Mitarbeiter des Deutschen Instituts für Menschenrechte und arbeitet zu den Themen Recht auf Asyl, Rechte in der Migration und Recht auf Schutz vor Rassismus. Er studierte Rechtswissenschaften in
Marburg und Hamburg. Anschließend war er anwaltlich mit den Schwerpunkten Aufenthalts- und Sozialrecht tätig.
Die vorliegende Analyse gibt die Auffassung des Deutschen Instituts für Menschenrechte wieder.
Daraus kann man viel lesen.
- Er ist ziemlich weit links. Studiert in Marburg und Hamburg. Anwalt für Aufenthalts- und Sozialrecht.
- Als Anwalt taugt er wohl nicht viel. Denn ein fähiger Anwalt kann allemal mehr verdienen als in so einem parlamentsfinanzierten Meinungsbordell. Aufenthalts- und Sozialrecht sind auch keine Rechtsgebiete, auf denen man als Anwalt reich wird.
- Wenn der links ist und im Aufenthalts- und Sozialrecht tätig war, dann ist der auch politisch eingenordet und versucht hier offenbar, die AfD als einzigen Kritiker unbegrenzter Migration aus dem Weg zu schaffen.
Und die grüne Heinrich-Böll-Stiftung hat ihn auch gern:
Dr. Hendrik Cremer ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Menschenrechte in der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa. Er arbeitet zu den Themen Asylrecht, Rechte in der Migration, Recht auf Schutz vor Rassismus und Kinderrechte. Er studierte Rechtswissenschaften in Marburg und Hamburg. Anschließend war er als Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Aufenthalts- und Sozialrecht tätig.
Also ganz weit links draußen und auf Grünkurs, und der hat auch bei denen schon publiziert: „Racial Profiling“ – eine menschenrechtswidrige Praxis
Eigentlich muss man das Ding gar nicht mehr aufschlagen. Schon da weiß man, dass das Ding von den Grünen lanciert wurde und noch unseriöser ist als ein Gutachten vom Zuhälter über die Zulässigkeit von Prostitution. Wes Brot ich ess, des Lied ich sing. Zumal Rechtsanwälte ohnehin Mietmäuler sind.
Und dann sind wir ja auch wieder voll im Grünen-Prinzip der „strategischen Prozessführung“: Ich habe das ja schon ausgiebig, nicht nur, aber vor allem rund um die (Ex-)Verfassungsrichterin Susanne Baer erläutert, dass die sich die Verfassungsbeschwerden selbst schreiben bzw. von ihrem Freundeskreis schreiben lassen und fingierte Beschwerdeführer casten, um dann so zu tun, als hätten sie als Gericht eine Beschwerde angenommen und jemandem aus bitterer Not zu seinem Grundrecht verholfen, obwohl das alles nur Theater ist. Kennt man dieses Arbeitsprinzip, dann kommt man auf den Gedanken, ob das Ding direkt von den Grünen kommt und dieser komische Verein nur der Strohmann ist, um das als unabhängig aussehen zu lassen. Das war ja auch schon das Prinzip bei der Professur Susanne Baers: Links-Grüne Positionen so in die Verwaltung zu drücken, dass sie als seriös, unabhängig, wissenschaftlich dastehen, weil von der Uni und von der Professorin. Und genau so hat man hier einen Vorstoß von scheinbar seriöser und unabhängiger Seite, und „Deutsches Institut für Menschenrechte“ hört sich doch auch eindrucksvoll an. Würde ich eine Kloanstalt eröffnen, würde ich sie „Deutsches Institut für Wohlbefinden, gemeinnützig“ nennen.
Und weil von der schon gleich das Vorwort in dem Werk kommt, schauen wir uns auch noch die Direktorin an, „Prof.“ Dr. Beate Rudolf:
Prof. Dr. iur. Beate Rudolf ist seit 2010 Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Von März 2016 bis März 2019 war sie zugleich Vorsitzende der Global Alliance of National Human Rights Institutions (GANHRI), des Weltverbands der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen. Zuvor lehrte sie als Juniorprofessorin für Öffentliches Recht und Gleichstellungsrecht am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin und leitete das Teilprojekt „Völkerrechtliche Vorgaben für Governance in schwachen und zerfallenden Staaten“ im Sonderforschungsbereich „Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit“. Ihre Forschungsschwerpunkte sind Grund- und Menschenrechte sowie Staatsstrukturprinzipien nach Völkerrecht, Europarecht und deutschem Verfassungsrecht. Ihre Tätigkeit in Forschung und Lehre auf diesen Gebieten (an den Universitäten Bonn, Düsseldorf, der Tulane Law School in New Orleans sowie der Freien Universität Berlin) ergänzte sie durch praktische Erfahrungen in der Menschenrechtsarbeit, unter anderem als Vertreterin von Beschwerdeführer*innen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sowie in langjähriger ehrenamtlicher Arbeit innerhalb des Deutschen Juristinnenbundes und der European Women Lawyers Association, deren Vizepräsidentin sie bis Ende 2011 war. 2017 verlieh ihr die Freie Universität Berlin den Margherita-von-Brentano-Preis „für ihr herausragendes Wirken im Bereich der Menschenrechte und insbesondere der Frauenrechte“.
Heißt im Klartext: Sie ist als Juristin eine Pfeife, hat noch gar nichts hinbekommen, und ist per Quote und politischer Korrektheit auf so einen Versorgungsposten gekommen. Und lebt davon (siehe Veröffentlichungsliste dort), den üblichen linken Schmonzes zu repetieren. Und auch sie natürlich Liebling der Böll-Stiftung:
Professorin Dr. Beate Rudolf ist Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, der Nationalen Menschenrechtsinstitution Deutschlands gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen. Zahlreiche Veröffentlichungen zu den Menschenrechten von Frauen*, Mitherausgeberin von Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women: A Commentary (hrsg. mit Marsha A. Freeman und Christine Chinkin, 2012) und Mit Recht zur Gleichheit (hrsg. mit Beate Schöpp-Schilling und Antje Gothe, 2014).
Sie war Vizepräsidentin der Europäischen Juristinnenvereinigung (EWLA) und ist beratendes Mitglied der Kommission Völker- und Europarecht des Deutschen Juristinnenbundes (djb). 2017 verlieh ihr die Freie Universität Berlin den Margherita-von-Brentano-Preis „für ihr langjähriges akademisches und gesellschaftspolitisches Wirken im Bereich der Menschenrechte und insbesondere der Frauenrechte“.
Das sind so Leute, bei denen die „Kurzbiografie“ schon vollständig und erschöpfend ist. Da steht nämlich nichts davon, dass sie jemals ihren Lebensunterhalt selbst erarbeitet oder orgendetwas konkret gearbeitet hätte. Typische Grünpflanze aus dem Berliner Linken- und Frauenbiotop mit Leben auf Steuerzahlers Kosten. Kein Wunder, dass die Angst davor hat, dass es für die Ampelkoalition nicht mehr reicht, und die AfD eliminieren will, damit die Stimmen wieder für eine Mehrheit reichen. Die ist ja unmittelbar davon abhängig.
Aus der Zusammenfassung (Seite 9):
Die gleiche Menschenwürde aller Menschen bildet den Kern der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und enthält einen Schutzauftrag für alle staatliche Gewalt. Hierzu gehört gemäß Artikel 21 Grundgesetz (GG) als letzte Möglichkeit das Verbot
einer Partei. Im Fall der AfD, die das Ziel verfolgt, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen, liegen die Vorrausetzungen für ein Verbot vor.
Schon falsch.
Die Gleichheit der Menschenwürde steht in Artikel 1 der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen, die ist aber nicht die freiheitlich demokratische Grundordnung. Im Grundgesetz steht die Unantastbarkeit, während die Gleichheit nur vor dem Gesetz (Art. 3 Abs. 1) und in allen Ländern (Art. 33 Abs. 1) gilt.
Tatsächlich gibt es einige Grundrechte, die nur für „Deutsche“ gelten – beispielsweise der genannte Art. 33.
Bereits der Programmatik der Partei lässt sich ein politisches Konzept entnehmen, das auf die Missachtung der in Artikel 1 Absatz 1 GG verbrieften Garantien abzielt.
Auch falsch.
Artikel 1, eigentlich alle Grundrechte, enthalten ein Abwehrrecht, aber keine Garantie. Schon gar keine verbriefte, denn wären die Grundrechte ein verbrieftes Recht, dann würden sie nur für die gelten, die ein Rechteinhaberdokument haben und mit sich führen. Da stimmen schon die juristischen Begriffe und Gesetzesdarstellungen nicht. Wenn ich mir ein Radio kaufe und in der Packung einen Garantieschein finde, dann wäre das eine verbriefte Garantie (im weitesten Sinne). Aktienzertifikate sind verbriefte Rechte.
Die AfD hat in ihrer Programmatik als Gesamtpartei eine rassistische national-völkische Ausrichtung fest verankert, die sich damit nicht etwa allein auf Mitglieder von Teilorganisationen wie dem (ehemaligen) „Flügel“
beschränkt. Der Programmatik liegt ein national-völkisch verstandener Volksbegriff zugrunde, der Menschen nach rassistischen Kategorien in ihrer
Wertigkeit unterscheidet und damit vom Volksbegriff des Grundgesetzes abweicht und mit Artikel 1 Absatz 1 GG nicht zu vereinbaren ist.
Was natürlich voraussetzen würde, dass man den Artikel 1 Absatz 1 erst einmal zutreffend wiedergibt. Da steht das nämlich nicht drin.
Die AfD erkennt demzufolge nicht alle Deutschen als solche an. Menschen, die trotz deutscher Staatsangehörigkeit aus Sicht der AfD nicht als Deutsche gelten, verfügen nach Ansicht der Partei
auch über keine Grund- und Menschenrechte.
Da geht einem dann gleich schon der Hut hoch.
Denn das Grundgesetz selbst bindet mehrere Grundrechte an den Begriff des „Deutschen“. Also ist die Unterscheidung in Deutsche und Nichtdeutsche schon mal nicht willkürlich, sondern verfassungsbedingt. Selbst wenn die Ansichten der Partei falsch wären, dann wäre es eben eine falsche Rechtsmeinung. Es ist aber geltendes Recht und allgemeine Ansicht, dass falsche Rechtsmeinungen nicht strafbar oder sonstiges sind, man die haben darf. Sonst säßen fast alle Juristen im Knast. Es wird sogar ausdrücklich als Teil des rechtlichen Gehörs angesehen, auch falsche Rechtsmeinungen zu äußern. Viele Juristen sind nämlich der Ansicht, dass es „richtige“ und „falsche“ Rechtsmeinungen gar nicht gäbe, sondern nur „vertretbare“ und „unvertretbare“.
Und da diese unsere Regierung gerade im Massenverfahren Leute aus dem Ausland hereinschaufelt und ihnen im Eilverfahren die Staatsbürgerschaft umhängt, ist es nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht im demokratischen Sinne der Opposition, das kritisch oder auch einfach anders zu sehen.
Dazu aus Art. 116 Grundgesetz:
Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz:
Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
Weil die Bundesregierung, besonders Nancy Faeser, aber die „deutsche Staatsbürgerschaft“ regelrecht verschleudert (vgl. auch Baerbock und Jennifer Morgans Blitzeinbürgerung), ist es eine nicht nur zulässige und vertretbare Meinung, sondern sogar eine verfassungsschützende, die Praxis in Frage zu stellen. Es gilt nämlich
Artikel 19 Absatz 2 GG:
In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
Und mit der inflationären Verschleuderung der Staatsangehörigkeit tastet die Regierung den Wesensgehalt des ganzen Grundgesetzes an. Denn das Grundgesetz sagt ausdrücklich, dass einige der Grundrechte Deutschen vorbehalten sind und eben nicht jedem zustehen. Bei Lichte betrachtet ist es die Regierung und nicht die Opposition, die den Wesensgehalt antastet. Mit grenzenloser Zuwanderung, dem „niemand ist illegal“-Gefasel und vor allem der Rabulistik, die Grundrechte völlig zu ignorieren und nur noch von der Menschenwürde zu faseln (die für etwas ganz anderes gemacht war und nicht als Leistungs- und Garantieanspruch gegen Staat und Gesellschaft).
Leute, und ich habe noch nicht mal die erste Spalte der ersten Seite der Zusammenfassung vor der ersten Seite des Haupttextes durch, und schon so viele Fehler gefunden, dass ich es für einen Laientext halten und ausschließen würde, dass das von Juristen geschrieben worden sein könnte.
Und das Ding hat noch 63 weitere Seiten.
Außerdem ist die der AfD nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) von der staatlichen Förderung parteinaher Stiftungen auszuschließen. Zudem ist der DES die Anerkennung als gemein nützige Organisation zu entziehen, da sie keine
gemeinnützigen Zwecke verfolgt. Im Gegenteil: Sie verbreitet rassistisches und rechtsextremes Gedankengut, das sich gegen die in Artikel 1 Absatz 1 GG verbrieften Garantien richtet.
Sowas hat nicht nur in einem Gutachten oder einer „Analyse“ nichts zu suchen, es ist auch verfassungswidrig. Wie nämlich das Bundesverfassungsgericht neulich feststellte, fehlt es schon grundsätzlich an der Rechtsgrundlage für die Zuwendungen an die Parteien, und man könnte die generell als Untreue und Diebstahl ansehen. Spätestens da sieht man aber, dass das eine getarnte Schrift der Grünen ist.
Und das Gedankengut der Grünen wurde auch noch nie analysiert. Etwa die Zerstörung des Staates oder die Verschwörungstheorie „Geschlecht“. Deren Steckbriefpraxis „agentin.org“ wäre nach heute geltendem Recht strafbar.
Seite 11:
Wenig diskutiert4 und nicht untersucht ist in diesem Zusammenhang die Frage, ob die Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) in ihrer Gefährlichkeit für die freiheitliche demokratische
Grundordnung mittlerweile einen Grad erreicht hat, dass sie gemäß Artikel 21 Grundgesetz (GG) durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden könnte.
Dass man die Frage wenig diskutiert, liegt daran, dass sie falsch ist.
Denn es gibt kein „Recht“ darauf, dass man ab irgendeiner Schwelle eine Partei verbieten „kann“, die einem nicht passt.
Art 21 GG
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.
(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
(5) Das Nähere regeln Bundesgesetze.
Das heißt, dass es dieses „Partei kann verboten werden“, wovon die hier faseln, so gar nicht gibt. Es gibt nur die Feststellung der Verfassungswidrigkeit durch das Bundesverfassungsgericht. Auch wenn das mitunter als „Verbotsverfahren“ bezeichnet wird. Und dazu hat das Bundesverfassungsgericht sogar eine eigene Webseite:
Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig (vgl. Art. 21 Abs. 2 GG). Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genügt alleine die Verbreitung verfassungsfeindlicher Ideen hierfür nicht. Hinzukommen müssen eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung, auf deren Abschaffung die Partei abzielt, sowie konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint.
[…]
Seit der Neuregelung des Art. 21 Abs. 3 GG im Jahr 2017 besteht zudem die Möglichkeit, Parteien von der staatlichen Finanzierung auszuschließen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.
Das eigenständige Verfahren ist in § 46a BVerfGG geregelt; auch insofern ist das Aktenzeichen „BvB“ vorgesehen.
Was schon die Verlogenheit des ganzen zeigt: Man ändert das Grundgesetz und beruft sich dann auf das Grundgesetz, während man die anderen „verfassungsfeindlich“ nennt. Was ich immer sage: Die verfassungsfeindlichste Partei ist die SPD, nur nennt man es bei denen dann „Verfassungsänderung“, wenn denen die Verfassung nicht passt.
Was wäre denn verfassungsfeindlicher als eine Verfassungsänderung?
Gemäß Art. 21 Abs. 2 GG sind politische Parteien dann verfassungswidrig, wenn ihre Ziele oder das Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet ist, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Dasselbe gilt, wenn der Bestand der Bundesrepublik Deutschland gefährdet ist. Dazu gehört nicht nur eine verfassungsfeindliche Haltung, sondern auch der Plan, diese Haltung durchzusetzen – notfalls auch in kämpferischer aggressiver Weise. Dies bedeutet, dass eine Verfassungswidrigkeit nicht alleine dadurch gegeben ist, dass die betreffende Partei bestehende Verfassungswerte anzweifelt oder ablehnt; es muss auch der Wunsch bestehen, die bestehende Grundordnung zu beseitigen.
Und das kann man der AfD nicht vorwerfen, weil sie ja „konservativ“ ist. Sie will die Grundordnung ja behalten.
Im Gegenteil müsste man SPD und Grüne als verfassungswidrig einstufen, denn deren „progressive“ Absichten liegen ja gerade in der Abschaffung oder permanenten Änderung unser Grundordnung, insbesondere bei den Jusos und der grünen Jugend, bis hin zur Abschaffung der Bundesrepublik und Auflösung in einer europäischen Sowjetunion, oder – wie bei den Klimaklebern – die Ersetzung von Wählern und Parlamente durch „Klimaräte“. Oder deren generelle Feindlichkeit gegenüber Staat und Justiz, etwa die Rigaer 94 oder gerade die gewalttätigen Demonstrationen in Leipzig wegen der Verurteilung Linksextremer dafür, dass sie eigenmächtig Leute zum Krüppel schlagen, die ihnen nicht passen.
Und niemand agitiert so gegen die Meinungsfreiheit wie SPD und Grüne. Oder auch die Berufsfreiheit.
Und die Nähe linker Studentenorganisationen zur RAF wird auch immer größer.
Oder der beschriebene Angriff auf die Piraten.
Oder der ebenfalls beschrieben intensive Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit im Namen von Gender.
Die ganze Migrationspolitik kann man als Angriff auf unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ansehen.
Also wären eigentlich erst einmal SPD und Grüne mit Verbotsverfahren dran.
Außerdem ist das ganze Verfahren verfassungswidrig, weil es nämlich immer nur von Regierung, Bundestag oder Bundesrat angestoßen werden kann, also immer nur von der Mehrheit gegen die Opposition. Es gibt keine Möglichkeit, dass die Opposition die Verfassungswidrigkeit einer Regierungspartei prüfen lassen kann. Das ganze Ding ist ein Schwindel zur Oppositionsbeseitigung. Denn ginge es wirklich um die Verfassungswidrigkeit an sich, und nicht nur darum, sie als Vorwand zu nennen, dann käme es nicht darauf an, ob die Partei gerade in der Regierung oder Mehrheit ist oder nicht. Denn eine Verfassungswidrigkeit schlägt ja nicht in Verfassungskonformität um, sobald man in Mehrheit koaliert. Schon die Schaffung dieser Rechtslage an sich ist ein Angriff gegen die Verfassung, denn würde man es ernst meinen, dann hätte man es so gemacht, dass auch eine Oppositionspartei ein Prüfungsverfahren gegen die Regierung anstrengen kann, denn das wäre ja viel wichtiger. Die Regierung richtet ja viel mehr Unheil an als jede Opposition.
Ich mach mal ein bisschen voran, sonst werde ich gar nicht mehr fertig, weil mir darin so viele Fehler und Unlogiken auffallen. Das macht auch nichts, weil viel mehr auch nicht drinsteht, sie sich ständig wiederholen. Ich muss aber meine Kommentare dazu nicht auch ständig wiederholen.
Kapitel 4: Kennzeichen rassistischer und rechtsextremer Positionen
Da lassen sie dann die Katze aus dem Sack: Es geht nicht um Verfassungswidrigkeit. Es geht um „Positionen“, die ihnen nicht in den Kram passen, also die Abweichung von der Einheitsmeinung. Denn, das wissen wir ja, „rassistisch“ und „rechtsextrem“ ist einfach alles, was ihnen nicht passt. Haben sie nur Mittwochs Zeit, ist der Donnerstag schon rassistisch.
Der Begriff „Rassismus“ ist entstehungsgeschichtlich damit zu erklären, dass die für Rassismus typische Kategorisierung und Hierarchisierung von Menschen historisch mit dem Begriff „Rasse“ ein hergingen.65 Das ist auch der Grund, warum der
Begriff „Rasse“ in menschenrechtlichen Normen zum Verbot rassistischer Diskriminierung und zum Schutz vor Rassismus Eingang gefunden hat.66 Indiesem Sinne greift auch das Verbot rassistischer Diskriminierung in Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz die Konstruktion von homogenen Menschengruppen als Anknüpfungsmerkmal verbotener Diskriminierung auf, bei der Menschen unter Bezugnahme auf biologistische Begründungsmuster anhand physischer Merkmale in Kategorien eingeteilt werden.67 Dabei werden aus einer Vielzahl sichtbarer
physischer Merkmale einzelne herausgegriffen und Grenzen zwischen den variierenden körperlichen Merkmalen von Menschen gezogen. Auf dieser Grundlage werden Menschen unterschieden und ihnen pauschal bestimmte Eigenschaften oder
Verhaltensmuster zugeschrieben (Stereotype).Solche willkürlichen Kategorisierungen unter Bezugnahme auf biologistische Begründungmustersetzen sich bis heute fort. Rassismus setzt allerdings kein Gedankengut voraus, das auf biologistischen Theorien von Abstammung und Vererbung basiert und auf biologistische Begründungsmuster zurückgreift.68 So treten häufig, auch beim Antisemitismus,69 weitere Begründungsmuster hinzu. Oftmals finden sich Formulierungen, in denen Menschen in Anknüpfung an ihre (tatsächliche
oder vermeintliche) Herkunft unter Bezugnahme auf „ihre Kultur“ in Gruppen eingeteilt und pauschal abgewertet werden.7
Schönes Beispiel.
Erst halten sie einen Vortrag über Rassismus nach körperlichen Merkmalen. (Historisch natürlich die Judennase bei den Nazis.) Und man wartet gespannt, wo die AfD das denn tun würde und nach welchen körperlichen Merkmalen. Nasen? Hautfarbe? Größe des Hinterns?
Nein, es war nur Framing.
So vorgeladen springen sie dann auf Antisemitismus und Anknüpfungen an die Kultur. Also versuchen sie, etwas völlig anderes hier als Körpermerkmalsanknüpfung auszugeben.
Das ist einfach Bullshit.
Der Antisemitismus ist freilich ein gutes Stichwort. Denn gerade war ja Berlin Neukölln mit antisemitischen Plakaten vollgehängt. Und zwar von Palästinensern. Und viele Juden sagen auch, dass sie sich längst mehr von Arabern bedroht fühlen. Ich könnte mich jetzt nicht erinnern, dass irgendein jüdisches Schulkind berichtet hätte, von Rechten verprügelt worden zu sein, von Arabern aber schon. Es gibt Gegenden in Berlin, in denen Juden nicht mehr mit Kippa rumlaufen können.
Dieser Importantisemitismus wird aber von den Grünen veranstaltet.
Vor allem Claudia Roth ist dafür verantwortlich. Beispielsweise auf der documenta in Kassel, oder gerade neulich wieder. Die nach objektiven Maßstäben antisemitischste Partei sind die Grünen und mit Abstrichen die SPD. Über den Zusammenhang zwischen der DDR, der RAF und dem palästinensischen Terror gegen Juden (Stichworte Olympische Spiele 1972 und Entführung der Landshut). Ich könnte mich nicht erinnern, dass die AfD sich jemals so ein Ding geleistet hätte.
Man kann, gerade vor der deutschen Geschichte, die Ansicht vertreten, Antisemitismus sei ein hinreichender Grund für ein Prüfungsverfahren. Da hätte ich nichts Grundsätzliches dagegen.
Man muss es dann aber sachlich und objektiv prüfen und nicht nur rabulistisch als Vorwand hernehmen. Und die, die den Antisemitismus bei uns gerade neu etablieren und aufbauen, sind eben die SPD und vor allem die Grünen. Da müsste man zuerst prüfen, ob es nicht verfassungswidrig ist, hier ganze Stadtteile und Schulen zu antisemitischen Bezirken zu machen, in die sich Juden nicht mehr reintrauen können. Denn was SPD, Grünen und auch diesem Institut für Menschenrechte ganz sicher nicht passt: Auch Juden sind Deutsche und Grundrechtsträger. Und gegen deren Grundrechte verstößt man, wenn man Schulen und Stadteile so arabisiert, dass sie dort Prügel erwarten müssen. Und zuallerst müsste man dann Claudia Roth für sich schon als verfassungswidrig einstufen. Das tut man aber nicht, stattdessen macht man sie zur Vizepräsidentin des Bundestags, als wollte man dem Antisemitismus geradezu huldigen.
Ich habe nicht grundsätzlich etwas dagegen, Parteien auf Antisemitismus zu prüfen. Im Gegenteil. Aber dann müssen dieselbe Prüfungsdichte und dieselben Maßstäbe für alle Parteien gelten.
Und das würde dann die Frage aufwerfen, ob die Prüfung überhaupt noch durch ein Bundesverfassungsgericht durchgeführt werden kann, das längst korrupt und Beute der Regierungsparteien geworden und längst kein Verfassungs-, sondern ein Parteiengesinnungsgericht ist. Wie sollte ein Bundesverfassungsgericht noch prüfen können, das von denen Parteien durchsetzt ist, die gerade die Mehrheit verloren haben und die AfD loswerden müssen, um wieder eine Mehrheit zu erlangen?
National-völkisch
Kennzeichnend für rechtsextreme Positionen sind rassistische Positionen in einem national-völkischen Sinne, also auf Rassismus basierende Konzeptionen einer Nation. Sie gehen davon aus, dass es ein „angestammtes“ und damit vorgegebenes
homogenes Volk gebe, dessen Mitglieder als Bestandteil dieses exklusiven Kollektivs unbedingten Vorrang gegenüber Menschen hätten, die prinzipiell nicht dazugehören könnten.
Was im Klartext nur heißt, dass sie jeden verbieten wollen, der sich noch gegen einen unbegrenzten Zuzug äußert.
Da wir aber wissen, dass uns der Zuzug gerade völlig ruiniert und zerstört, wäre da mal die Frage, wer eigentlich unter das Merkmal der Verfassungswidrigkeit fällt: Der, der den Staat durch unbegrenzten Zuzug zerstört, oder der, der es kritisiert?
Man sollte dabei beachten, dass die AfD bisher nichts anderes macht, als sich zu äußern, weil sie ja noch nie in Regierungsverantwortung waren. Die können aus ihrer Position eigentlich gar nicht verfassungsfeindlich handeln. SPD und Grüne dagegen sitzen in der Regierung und betreiben die Migration tatsächlich. Nach den Maßstäben für eine Verfassungswidrigkeit einer Partei, nach denen die Ansichten nicht ausreichen, sondern es auf konkretes Handeln ankommt, fallen die von vornherein aus dem Raster.
Ich will aber noch auf etwas anderes hinaus.
Lest bitte nochmal an den letzten Zitatkasten.
Und dann denkt mal über die Kolonial- und Identitätspolitik der SPD und der Grünen nach.
Also jeden Weißen als Kolonialisten zu beschimpfen, der nach Afrika ging. Weil doch Afrika den Schwarzen gehört und die Weißen da nichts zu suchen haben.
Oder das ganze Konzept der „Cultural Appropriation“, wonach sich nur Schwarze Rasta-Zöpfe flechten dürfen, Weiße aber nicht. Oder nur gebürtige Italiener eine Pizza machen. Überhaupt diese Unterscheidung in „Indigene“ und „Kolonialisten“.
Müsste nach dem Zitat nicht diese gesamte rot-grüne Politik als „rechtsextrem“ gelten?
Dieses Beschimpfen „weißer Männer“ als Anknüpfung an „biologistische Merkmale“?
Stellt Euch mal die Frage: Warum soll jeder Syrer, Iraker, Palästinenser, Afrikaner, wer auch immer nach Lust und Laune hierherkommen und sofort Deutscher werden dürfen, während die Kolonialisten nur Verbrecher waren? Viele Gegenden Afrikas profitieren heute noch von den Kolonialisten, und haben oft noch immer nicht mehr als die Eisenbahnen und Schiffe aus der Kolonialzeit. Die Asiaten erkennen sogar an, dass sie heute nichts wären ohne den Innovationsschub aus der Kolonialzeit. Die Herero-Frauen machen zwar auf Kolonialopfer, trotzdem laufen sie noch heute in Kleidern nach Art der Kolonialzeit herum, weil sie nichts anderes entwickelt haben und man in Namibia ansonsten eigentlich nackt herumlaufen würde. Waren die Kolonialisten etwa keine „Fachkräfte“, die Wissen und Können in die Länder gebracht haben?
Annalena Baerbock und Claudia Roth haben doch gerade diesen kapitalen Bock mit den Benin-Bronzen geschossen, die sie dort im Museum sehen wollten. Sie haben nicht begriffen, dass auch Museen nur ein Produkt der Kolonisation sind, und es die dort historisch gar nicht gibt. Das kapieren die aber nicht, die denken, Museen seien so eine Art Naturereignis.
Warum also werden sogar messerschwingende Analaphabeten ohne weiteres als „Fachkräfte“ bezeichnet und eingebürgert, während man die Kolonisten ausnahmslos und pauschal als Verbrecher hinstellt, für die wir etwas wieder gutzumachen haben? Kommen dann in 100 Jahren die Syrer zu uns um etwas wieder gutzumachen?
Man kann das so und so sehen, deshalb gibt es Meinungsfreiheit zur Meinungsvielfalt.
Ich kann diese Willkür der unterschiedlichen Maßstäbe aber nicht akzeptieren. Oder um es in einem meiner Blogsprüche auszudrücken: Es sind nicht die Maßstäbe, die mich so besonders ankotzen. Es sind die doppelten.
Kapitel 5 Einordnung der AfD
Mir fällt auf, dass da kaum oder gar keine durchgehenden Zitate sind, meist nur einzelne Wortfetzen, und das man da im Namen der AfD spricht um sie dann anzugreifen. Vor allem wird überhaupt nicht zwischen Vorwurf, Beschuldigung, Urteil, Feststellung unterschieden.
Im Grundsatzprogramm der AfD von 2016 heißt es dazu wörtlich:
„Die Ideologie des Multikulturalismus, die importierte kulturelle Strömungen auf geschichtsblinde Weise der einheimischen Kultur gleichstellt und deren Werte damit zutiefst relativiert, betrachtet die AfD als ernste Bedrohung für den sozialen Frieden und für den Fortbestand der Nation als kulturelle Einheit. Ihr gegenüber müssen der Staat und die Zivilgesellschaft die deutsche Identität als Leitkultur selbstbewusst verteidigen.“100
Demzufolge sei die Nation als „kulturelle Einheit“ zu verstehen, die in ihrer Substanz durch „importierte kulturelle Strömungen“ gefährdet sei und angesichts dieser postulierten Konkurrenzsituation „selbstbewusst“ verteidigt werden müsse.
Ja … und?
Oben hatten sie noch gesagt, dass rechtsextreme Positionen die seien, die an „biologistische“ Merkmale anknüpfen. Und jetzt regen sie sich auf, dass es um Kultur geht?
Was denn nun?
Und wenn das böse ist, warum wettern SPD und Grüne dann ständig gegen „cultural appropriation“, die kulturelle Aneignung, weil Kultur anderen Völkern gehöre? Läuft das nicht auf dasselbe hinaus?
Ist es denn überhaupt falsch?
Ist es nicht Teil unserer Kultur, dass wir unsere Unzufriedenheiten nicht mit dem Messer austragen? Uns an gewisse Normen halten? Sehen wir nicht täglich, wie das zerstört wird, wenn etwa gerade wieder die Hundertschaft Polizei zur Keilerei im Freibad anrücken muss?
Unterliegt das nicht der Meinungsfreiheit und dem politischen Parteienspektrum im demokratischen Sinne, das einem überhaupt erst die Wahl eröffnet?
Geht es hier wieder nur darum, dass niemand existieren darf, der Einwanderung kritisch sieht?
Durch die Betonung einer vermeintlich unangebrachten Gleichstellung verschiedener Kulturen wertet die AfD zugleich implizit ebenjene Menschen ab, die nach ihren Vorstellungen nicht Teil der deutschen „einheimischen Kultur“ seien.
Diese Menschen sind es, die die AfD als „ernste Bedrohung“ für den „Fortbestand der Nation“ betrachtet, und der Grund, weshalb die „deutsche Identität“ zu verteidigen sei.101
Ja, und?
Ist nicht der verfassungswidriger, der die Aussage angreift, als der, der sie tätigt?
Sagt es nicht eher, dass die, die hinter dem Pamphlet stehen, die Zerstörung der Kultur zum Ziel haben und jeden aus dem Weg räumen wollen, der das kritisiert? Dass es nämlich um die Entfernung einer „deutschen Identität“ geht?
Die AfD propagiert damit Vorstellungen eines ursprünglichen Volkes, dessen Mitglieder als Bestandteil eines exklusiven Kollektivs unbedingten Vorrang gegenüber Menschen hätten, die prinzipiell nicht dazugehören könnten.
Und was tun dann die „Antikolonialisten“ und die, die von „indigenen Völkern“ reden? Ist der Vorwurf des Kolonialismus und der „cultural appropriation“ nicht genau dasselbe?
Sind Indianerreservate oder die den Aborigines in Australien zurückgegebenen Gebiete nicht dasselbe? Müsste man dann nicht den Syrern Kolonialismus vorwerfen und anfangen, Deutschenreservate zu fordern?
Es sind nicht die Maßstäbe, die mich so besonders ankotzen. Es sind die doppelten.
Im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017 hat die AfD entsprechende Aussagen konkret gegen Muslim*innen gerichtet, wonach die bloße Präsenz von Muslim*innen in Deutschland eine „große Gefahr“ sei:
„Der Islam gehört nicht zu Deutschland. In der Ausbreitung des Islam und der Präsenz von über 5 Millionen Muslimen, deren Zahl ständig wächst, sieht die AfD eine große Gefahr für unseren Staat, unsere Gesellschaft und unsere Werteordnung.“104
Damit hat die AfD ihre rassistische national-völkische Ausrichtung im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017 untermauert.
Bullshit. Der Islam ist eine Religion, Weltanschauung, ein politisches Gesellschaftssystem, und keine Rasse oder Volk. Da fehlte es schon an Allgemeinbildung.
Der Spruch „Der Islam gehört zu Deutschland“ wird aber seit Jahren als Parole von der Politik ausgegeben. Wenn ich mich jetzt recht erinnere, war das Christian Wulff als Bundespräsident, der das schwätzte, ohne zu wissen, was er sagt. Man hat das damals so angesehen wie den Unterschied, ob einer Sonntags in eine katholische oder evangelische Kirche geht.
Wenn das aber von der Politik als Parole so vorgegeben wird, dann ist es Recht und Aufgabe einer Opposition, anderer Ansicht zu sein, sonst hätte man ja keine Wahl und Meinungsfreiheit. Es kann ja nicht angehen, dass hier Gesinnungen diktiert werden und dann jeder verboten wird, der sie nicht übernimmt.
Dabei begründet sie Bedrohungsszenarien für den Staat und die Gesellschaft allein mit der Existenz und Anwesenheit von Menschen, die eine bestimmte Religionszugehörigkeit aufweisen (Muslim*innen). Sie stellt den Grundsatz der gleichen Menschenwürde eines jeden Individuums (Artikel 1 Absatz 1 GG) damit fundamental infrage: Mit der Garantie der Menschenwürde sind Vorstellungen von einer Gesellschaft unvereinbar, die die Subjektqualität des Menschen und den daraus resultierenden Ach
tungsanspruch von etwas anderem als von seinem bloßen Menschsein abhängig machen.
Mehrfach falsch.
Denn erstens geben weder die Menschenrechte jedweder mir bekannten Version, noch unser Grundgesetz vor, dass die Gleichheit des Verhaltens vorgegeben wäre. Man tut hier so, als wären Muslime eine Rasse und die Kritik an ihnen rassistisch.
Zweitens aber wird blind unterstellt, dass Muslime ohne weiteres in unsere Grundordnung passen würden. Das tun sie aber nicht. Überzeugte Muslime können gar nicht auf dem Boden unserer Grundordnung stehen, schon allein deshalb, weil sie kein weltliches Gesetz anerkennen und die Religionsfreiheit nicht akzeptieren (können und dürfen).
Man müsste also erst einmal klären, wer verfassungskonformer und wer verfassungsfeindlicher ist: Der, der für oder der, der gegen die Einwanderung von Muslimen und die Etablierung des Islam ist. Denn der Islam ist fundamental unverträglich mit unserer Verfassung. Und das ist nicht mal (nur) meine persönliche Meinung. Ich habe mich mit der Polizei in Sharja und Abu Dhabi und Imamen unterhalten. Höchste Sicherheitsvorkehrungen – Polizei mit Panzerfaust – gegen innerislamische Streitigkeiten, weil sich schon Schiiten und Sunniten nicht gesonnen sind. Und wenn man sich das mal anhört, was da abläuft, und das nicht nur durch die Kaffee-und-Kuchen-Naivität einer Claudia Roth betrachtet, graust es einem, sieht man sofort, dass das nicht verfassungskompatibel sein kann.
Man kann also nicht einfach daherblubbern, dass die Migration kritisch sehen und deshalb verfassungsfeindlich sind und verboten werden müssten. Weil die Meinung der Grünen ja nicht die Verfassung ist.
Abgekürzt
Ich kürze das jetzt mal ab, sonst würde ich übermorgen noch dran sitzen, den Bullshit zu kommentieren. Das würde ja auch keiner lesen, wenn es zu lang würde.
Ehrlich gesagt, habe ich auch keine Lust, noch mehr Lebensheit auf diesen Mist zu vergeuden. Das beruht ganz offensichtlich darauf.
Ich habe die Seiten so ab etwa 45, 50 nur noch überflogen, weil mir der Mist dann auch zuviel wurde. Ich habe jetzt schon mehr als den gesamten Nachmittag damit verbracht, das reicht. Der Mist ist nicht auszuhalten.
Falsche Systematik
Die ganze Konstruktion dieser „Analyse“ ist schon Murks.
Das ganze Ding ist kapitaler Schrott, weil die Systematik völlig falsch ist. Das Ding gibt von vornherein das gewünschte Ergebnis (AfD verbieten) vor und blubbert dann irgendwelche gefühligen Pseudoargumente, bringt aber an keiner Stelle eine Prüfung.
Man müsste den Vergleich anstellen, wessen Ziele zu welchem Ergebnis führen, weil es ja darum geht, was man bewirkt und nicht, was man meint. Man müsste also prüfen, ob eine Gesellschaft nach Vorstellung der AfD verfassungskonform oder -widrig wäre, und ob es eine nach Art der Grünen wäre.
Nicht nur ist nicht zu erkennen, warum die Gesellschaft, wie sie die AfD erhalten will, verfassungswidrig wäre, denn in den 60er, 70er, 80er Jahren hatten wir die, und die fand keiner verfassungswidrig.
Was aber die Grünen bauen, läuft zwangsläufig auf Zerstörung und Untergang von Staat, Wirtschaft, Gesellschaft und Verfassung hinaus, muss also Verfassungwidrig sein.
Jede ordnetliche Prüfung auf Verfassunswidrigkeit würde nach objektiven Kriterien zwangsläufig ausspucken müssen, dass zuerst die Grünen und die SPD zu verbieten wären, denn niemand agitiert so offen und hemmungslos gegen Meinungs- und Redefreiheit, verstößt so oft durch Handeln gegen die Verfassung, ändert sie, weil sie nicht passt, und zerstört unsere Gesellschaft durch Regierungshandeln. Alles das kann man der AfD schon technisch nicht vorwerfen, weil sie eben noch nie in Regierungsverantwortung war. Sie kann das noch gar nicht begangen haben.
Es wird die ganze „Analyse“ hindurch geblubbert, wie schlimm doch die AfD sei und Menschenwürde, Menschenwürde, Menschenwürde, und nochmal Menschenwürde und Ungleichheit.
Es steht aber nicht drin, womit konkret die Verfassung verletzt würde. Es wird nur insinuiert, oder neudeutsch „geframed“. Und dabei auch vieles einfach durchrührt. Seite 39:
Als Beispiel dafür, dass Führungspersonen und Mandatsträger*innen der AfD den Einsatz von Gewalt fordern, die sich gegen die körperliche Unversehrtheit und das Leben von Menschen richtet, lässt sich die zu den Spitzen der Partei gehörende Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Beatrix von Storch zitieren. Sie forderte einen Schusswaffeneinsatz gegen Flüchtlinge, womit sie Menschen, die ein Recht haben, Schutz zu suchen,195 zu Angreifern erklärte: „Wer das HALT an unserer Grenze nicht akzeptiert, der ist ein Angreifer“, schrieb sie auf Facebook. „Und gegen Angriffe müssen wir uns verteidigen.“ Auf die Nachfrage eines Facebook-Nutzers: „Wollt Ihr etwa Frauen mit Kindern an der grünen Wiese den Zutritt mit Waffengewalt verhindern?“ antwortete von Storch mit „Ja.“
Bullshit.
Da vermischen sie nämlich staatliche Gewalt und Privatgewalt. Da ging es um Gewalt, die der Grenzschutz ausüben soll, und das macht praktisch jeder Staat.
Drollig ist auch, dass sie erst der AfD vorwerfen, an „biologistische körperliche Merkmale“ anzuknüpfen und sich dann aufregen, dass nicht nur Männer abgehalten werden sollen, sondern auch Frauen. (Während man behauptet, dass es keine Geschlechter gäbe und man niemanden nach seinem Äußeren einteilen dürfe.)
Komischerweise finden es dieselben Leute aber in Ordnung, Überfälle auf „Rechte“ zu begehen und sie zusammenzuschlagen, oder gewaltsame Demonstrationen gegen die Verurteilung zu betreiben, oder in der Rigaer 94 Pfastersteine aus dem fünfen Stock auf Polizisten zu werfen und Türklinken unter Strom zu setzen. Das ist dann plötzlich geboten und „ziviler Ungehorsam“. Stichwort: „Bullenschweine“ und „All Cops are Bastards“. Ich habe in Berlin längere Zeit auf ein Hausdach geblickt auf dem groß „Deutschland verrecke“ stand – und niemand die Frage nach der Verfassungswidrigkeit stellte.
Wertung
Völliger Mist. Schrott. Als hätten sich juristische Laien daran versucht und nichts in der Hand, nur versucht, ihr Gemaule nach Verfassungsrecht aussehen zu lassen. Man sollte nicht für möglich halten, dass der Quatsch von Juristen stammt, und eingangs hatte ich ja auch schon erwähnt, dass die beiden wirken, als wären sie nur juristische Pfeifen. Wenn sie es überhaupt geschrieben haben und nicht nur Strohmänner als Namensgeber sind, wie ich es von Baerbock bei ihrem Buch vermute.
Die eigentliche Absicht findet sich auf Seite 58:
Fazit
Unter dem Gesichtspunkt der Potentialität sind die bereits erlangten Zustimmungswerte und damit verbundenen Mandate der AfD von maßgeblicher Bedeutung. Auf der Landesebene sind sie teilweise so hoch, dass die AfD stärkste Kraft werden kann; auf der kommunalen Ebene ist dies teilweise bereits der Fall.
Artikel 21 Absatz 2 GG zielt darauf ab, frühzeitig die Möglichkeit des Vorgehens gegen verfassungsfeindliche Parteien zu eröffnen, bevor die betroffene Partei bereits eine zu starke Stellung erlangt hat. Er zielt nicht auf die Abwehr bereits entstandener, sondern auf die Verhinderung des Entstehens künftig möglicherweise eintretender Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung.364
Dabei ist zu bedenken, dass eine Partei umso schwieriger zu verbieten ist, je mehr sie an Boden gewinnt.365 Die Maxime „Wehret den Anfängen“ ist jedenfalls angesichts der Stärke der AfD insofern nicht mehr passend, als es in der Realität nicht mehr um „Anfänge“ geht, […]
Darin liegen zwei Geständnisse.
Das erste ist, dass sie Angst davor haben, die Regierungsmehrheit zu verlieren. Bekanntlich produziert die Ampelregierung gerade nur Mist, und der AfD laufen fast ohne eigenes Zutun die Wähler zu. Wie ich immer sage: Es gibt keinen Rechtsruck, es gibt eine Linksflucht. Und wie Linke eben so sind, wollen sie einfach verbieten, was nicht ihrer Normmeinung folgt.
Das zweite ist, dass sie einfach noch gar nichts haben, was ein Verbot tragen würde, uns sie ja selbst sagen, dass man sie verbieten müsse, bevor sie gefährlich würden. Das ist aber falsch. Denn man kann die Verfassungswidrigkeit nur feststellen und nicht die – begründete oder nicht begründete – Befürchtung, dass eine Partei verfassungswidrig würde, dann aber schon zu groß ist. Diese Prophylaxe gibt Artikel 21 GG aber einfach nicht her.
Verfassungswidrig ist vor allem das Ansinnen hinter dieser „Analyse“ – und damit zweifellos die Grünen. Denn es geht hier um nichts anderes als dem Wähler die Wahlmöglichkeit zu nehmen. Es soll keine Wahl, keine Demokratie mehr geben, keine Alternative mehr zur vorgegebenen Doktrin.
Das passt auch dazu, dass die Grünen seit ihrer Machtergreifung versuchen, jeden Kritiker zu attackieren und mundtot zu machen. Die Demokratie wird angegriffen, aber die Angreifer sind die Grünen, eine totalitäre, ideologische, kommunistische Partei.
Medienversagen
Frappierend finde ich, dass solcher offensichtlicher Quatsch von Medien wie SPIEGEL und Tagesschau auch noch publiziert und als Maßstab hingestellt wird, obwohl man selbst mit Grundwissen oder Verstand erkennen kann, dass das nur Gesülze ist.
Man muss deshalb die Frage stellen, ob SPIEGEL und Tagesschau Propagandahuren der Grünen sind.
Der SPIEGEL darf das, der ist Presse. Man muss ihn weder kaufen noch lesen.
Die Tagesschau darf es nicht. Sie unterliegt der Rundfunkordnung und verstößt hier massiv gegen ihre Pflichten und Aufgaben. Und damit gegen die Verfassung.