Ansichten eines Informatikers

SPD will „verbale sexuelle Belästigung“ als Straftatbestand

Hadmut
20.6.2023 12:48

Man muss einfach Prioritäten setzen und wissen, was wichtig ist. [Update: Sehr Sehenswert!]

Die WELT berichtet, dass die SPD gerade einen Straftatbestand der „verbalen sexuellen Belästigung“ einführen will.

Erhebliche verbale sexuelle Belästigung soll nach dem Willen der SPD-Bundestagsfraktion strafbar werden. „Obwohl jede einfache Beleidigung strafbar ist, sind selbst anstößige und einschüchternde verbale sexuelle Belästigungen im Regelfall straflos“, erklärte die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion, Sonja Eichwede.

Sie verwies auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der die Aufforderung eines 65-jährigen Mannes an ein elfjähriges Mädchen, ihm zu folgen, da er „an ihre Muschi fassen wolle“, als nicht strafbar wertete. „Hier besteht Handlungsbedarf“, betonte Eichwede.

Da besteht Handlungsbedarf. Meint die SPD.

Natürlich nur selektiv, das klassische „Isch figge daine Mudda“ darf natürlich nicht in den Fokus geraten, das wäre migrationsfeindlich.

Und auch die ganzen Drag-Queen- und Queer-Shows vor kleinen Kindern werden dabei selbstverständlich nicht betrachtet, das wäre queerfeindlich.

Die Sache hat einen Haken. Das hat der BGH so nicht entschieden. Anscheinend hat die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Probleme damit, Gerichtsurteile zu verstehen. Es geht um den Beschluss des 2. Strafsenats vom 2.11.2017 – 2 StR 415/17, und das ist eine Revisionsentscheidung. In Revisionen geht es nicht primär darum, ob eine Handlung strafbar ist, sondern ob ein Gerichtsurteil fehlerfrei ist. Und da hat man eine Verurteilung in Teilen wegen Begründungsfehlern aufgehoben, weil der Vorgang weder eine Beleidigung sei – der Ausspruch gegenüber dem Kind sei eben nicht wertherabsetzend, also beleidigend – noch ein (versuchter) sexueller Missbrauch eines Kindes, weil im angefochtenen Urteil nichts dazu stehe, dass der Täter dazu unmittelbar angesetzt habe.

Der Angeklagte wurde vom BGH in diesem Punkt freigesprochen. Weil aus dem Ding nichts mehr zu machen war.

Das heißt aber nicht, dass die Gesetze nicht ausreichen würden, weil eine Revisionsinstanz ein Urteil nicht durch eine andere Verurteilung ersetzen kann, die sie für richtiger hielte. Das kann eine Revision nicht. Die Revision kann bestätigen, aufheben und beenden oder aufheben und zurückverweisen. Und letzteres nur in gewissem Rahmen, denn im Strafrecht tritt auch ein Anklageverbrauch ein.

Das Problem ist also weniger, dass das Strafrecht nicht reiche, sondern eher, dass die Staatsanwälte und Richter ihre Aufgaben nicht mehr beherrschen und schon an Elementaraufgaben scheitern, nicht mal ihre Verurteilung richtig begründen können. Insofern müsste man nicht schärfere Gesetze, sondern bessere Juristenausbildung fordern. An der schlechten Juristenausbildung ist aber eben die SPD schuld, die die Anforderungen in Schule und Hochschule immer weiter senkt, um Quote, Gerechtigkeit und sowas zu erreichen.

Und man könnte durchaus auch der Ansicht sein, ich bin zum Beispiel dieser Ansicht, dass eine erwachsene Frau das in unserer übersexualisierten Zeit, in der sie alle Pornos gucken und viele sich auf onlyfans ausziehen, und sich die Schüler schon gegenseitig Nacktbilder schicken, einfach wegstecken können muss, wenn einer „Muschi“ sagt, insbesondere nachdem wir von Feministinnen ja sowieso mit „Muschis“ überversorgt werden und es inzwischen zum Kirchentag gehört, Muschis zu töpfern. Ich verstehe da die Aufregung und die Doppelmaßstäbe nicht.

Voll dabei wäre ich, wenn es darum ginge, Kinder vor sowas zu schützen. Für mich ist der kritische Punkt, der strafwürdige Aspekt nicht „Muschi“, sondern „Elfjährige“. Das geht meines Erachtens einfach nicht. Kinder müssen wir schützen und da gehören härtere Strafen und weiter ausgedehnte Straftatbestände her. Das nun aber würde die SPD nicht mitmachen, weil man ja so queer ist, und deren Wahlstimmen braucht, und man sich eben solche Pädophilen erhalten will, die innerhalb des politischen Beuteschemas liegen. Denn dann müsste man nicht nur so manche Drag-Queen anklagen, die vor Kindern auftritt, sondern auch so manche SPD-installierte Lehrerin.

Und deshalb ist das allerhöchst bedenklich, was hier abläuft.

Denn die SPD versucht, mit immer blöderen Gummiparagraphen – etwa Volksverhetzung (§ 130 StGB) und Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung (§ 188 StGB) inhaltsleere, unbestimmte Universalfaselgummiparagraphen zu bauen, damit auch unfähige Staatsanwälte und unfähige Richter alles verurteilen können, was politisch gerade nicht gewünscht ist.

Man baut da gerade ein immer absurderes und verfassungswidrigeres, weil unbestimmteres und willkürlicheres Strafrecht, damit man die Staatsanwaltschaften und Gerichte mit immer unfähigeren Leuten politisch besetzen kann, die dann die politische Strafverfolgung möglichst leicht daherfaseln können.

Ich habe den Eindruck, dass wir einen massiven Qualitäts- und Katalogverfall im deutschen Recht haben. Dass selbst so manche „Verfassungsrichter“ die Grundrechte nicht beherrschen, nicht mal kennen, und nur bis Artikel 3 kommen, oder außerhalb des Gerichts und ohne ihre Mitarbeiter Grundrechte nicht zu kennen scheinen, hatte ich ja schon anhand mehrerer Exemplare beleuchtet. Auch im Strafrecht scheint man den Katalog der Straftaten immer mehr durch ein paar Gummiparagraphen ersetzen zu wollen. Und immer richtet sich das Ziel gegen die einheimische, weiße Bevölkerung.

Ich könnte mich jetzt nicht erinnern, dass die SPD schon mal Strafverschärfungen im Bereich typischer Migrantenkriminalität gefordert hätte.

Und hätte der Mann gegenüber dem Mädchen seinen Muschispruch einfach auf türisch oder arabisch geäußert, wäre ihm auch nichts passiert. Unabhängig davon, ob das Mädchen es verstanden hätte. Nur auf deutsch soll man es eben nicht sagen dürfen.

Und die Moral von der Geschicht’: Lernt Fremdsprachen. An die geht man politisch nicht dran.

Update: Dazu bekam ich den Leserhinweis auf das: