Ansichten eines Informatikers

Ejaculatio praecox auch von Vorteil

Hadmut
23.6.2023 1:34

In der Schweiz gibt es jetzt die Vergewaltigung light, wenn man sich dabei beeilt.

Leserzuschrift

Hallo Herr Danisch,

auch in der Schweiz gibt es wohl Kuscheljustiz für Zugereiste bei Vergewaltigungen.

“Das milde Urteil begründete das Bezirksgericht laut der «Neuen Zürcher Zeitung» damit, dass der Täter «keine übermässige Gewalt angewendet» habe. Die Tat sei nicht geplant gewesen und habe nicht lange gedauert. Der Täter muss deshalb nicht ins Gefängnis.”

Kurze Vergewaltigung ist also nicht so schlimm.

https://www.infosperber.ch/frau-mann/verurteilte-vergewaltiger-muessen-nicht-ins-gefaengnis/

Echt? Stellen die da jetzt beim Vergewaltigen den Handy-Timer, damit sie rechtzeitig wieder absteigen, bevor Knast droht?

Was steht denn in der Quelle?

Das Bezirksgericht Zürich hat einen nordmazedonischen Staatsangehörigen in erster Instanz für schuldig befunden, ein finnisches Au-pair vergewaltigt zu haben. Es verurteilte den Täter zu einer bedingten Haftstrafe von 22 Monaten. Zusätzlich muss er dem Opfer 15’000 Franken Genugtuung zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine unbedingte Haftstrafe von 44 Monaten gefordert.

Milde für den Täter
Die Maximalstrafe für Vergewaltigung ist zehn Jahre Haft. Das milde Urteil begründete das Bezirksgericht laut der «Neuen Zürcher Zeitung» damit, dass der Täter «keine übermässige Gewalt angewendet» habe. Die Tat sei nicht geplant gewesen und habe nicht lange gedauert. Der Täter muss deshalb nicht ins Gefängnis. Er wird auch nicht des Landes verwiesen, weil er für zwei von drei Richter als persönlicher «Härtefall» gilt. Der nordmazedonische Staatsangehörige sei in der Schweiz zur Welt gekommen und gut integriert. Der dritte Richter war anderer Meinung. Das öffentliche Sicherheitsbedürfnis sei wichtiger als die Integration des Täters in der Schweiz.

Jeder Dritte muss nicht ins Gefängnis
In der Schweiz muss jeder dritte verurteilte Vergewaltiger nicht ins Gefängnis. Was das für die Opfer heisst, schilderte die Freiburger Sängerin Julie Hugo im «Blick». Ende 2021 hatte ein Nachbar sie in ihrer Wohnung vergewaltigt und schwer misshandelt. Trotzdem verurteilte das Bezirksgericht Saane den Täter in diesem Frühjahr bloss zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und der Zahlung eines Schmerzensgeldes von 10’000 Franken. Die Staatsanwaltschaft hatte eine unbedingte Haftstrafe von sechs Monaten gefordert. Die milde Strafe für Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und einfache Körperverletzung begründete der Richter mit fehlenden Vorstrafen und dem guten Verhalten des Täters während des Verfahrens. Hugo fühlt sich nun auch als Opfer von offizieller Seite: «Es ist, als ob ich ein zweites Mal vergewaltigt worden sei – und zwar von der Justiz.» Deren Botschaft sei beunruhigend: «Du kannst jemanden vergewaltigen und verprügeln, ohne dass es schwerwiegende Konsequenzen für dein Leben hat.»

Na, das ist doch mal eine Quote. Jeder Dritte muss nicht in den Knast. Problem ist natürlich, herauszufinden, wann gerade zwei dran waren, die in den Knast gehen, und genau diesen Dreier-Rhythmus zu treffen.

Anscheinend derselbe Effekt wie in anderen Ländern, dass der Feminismus wieder vorbei ist, oder, wie ich das beschrieben hatte, in der Hierarchie nur nach unten wirkt, weil Weiße Männer ganz unten stehen, aber nicht nach oben gegen Migranten. Wie in Schweden.

Was soll’s.

Die Schweizer wählen sich ihre Regierung selbst.