Ansichten eines Informatikers

Wie das Hochschulrecht verfassungswidrig und kommunistisch gemacht wird

Hadmut
23.6.2023 16:04

Jetzt kommen wir zum Ziel dessen, warum die Genderprofessorin und damalige Verfassungsrichterin Susanne Baer damals meine Verfassungsbeschwerde abgelehnt hat.

Zur Erinnerung:

Ein wesentlicher Teil meiner Verfassungsbeschwerde war damals, dass die Prüfungsanforderungen und Bewertungsmaßstäbe einer gesetzlichen Grundlage bedürfen, und zwar auch in Promotionen und Habilitationen, und die Universität nicht einfach völlig willkürlich ohne jede Nachvollziehbarkeit irgendeine Note rufen darf.

Dabei war das nicht einmal neu. Das Bundesverfassungsgericht hatte 1991, als es noch halbwegs bei Sachkunde, Verstand und Seriosität war, in einer Fundamentalentscheidung entschieden, dass für alle berufsbezogenen, insbesondere Hochschulprüfungen gilt, dass sie Eingriffe in Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz sind und die Anforderungen und Bewertungsmaßstäbe der gesetzlichen Grundlage bedürfen. Der Gesetzgeber muss alle wesentlichen Dinge selbst regeln, und darf nur die Ausführung und die Einzelheiten der Verwaltung in untergesetzlichen Normen und Verwaltungsvorschriften, also Prüfungsplänen und -ordnungen, überlassen. Das folgt dem Prinzip der Wesentlichkeitstheorie des Bundesverfassungsgerichts, wonach nur der Gesetzgeber selbst diese Bestimmungen vornehmen darf, weil nur so der Wähler mit der Wahl Einfluss nehmen kann.

Das steht auch so in den Grundrechten:

Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz

Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

Und das Bundesverfassungsgericht entschied, dass nicht nur die harten Berufszugangsprüfungen (wie Staatsexamen), sondern auch alle die, in denen es nur um Noten und nicht erforderliche Prüfungen geht, weil auch diese im Wettbewerb mit anderen das berufliche Fortkommen beeinflussen.

Deshalb müssen Prüfungen ausnahmslos alle vom Gesetz geregelt werden.

Auch das Bundesverwaltungsgericht hatte das immer wieder angemahnt, dass der Gesetzgeber die Anforderungen selbst regeln muss. Was der Gesetzgeber freilich nicht wollte, nicht vermochte und auch nicht kapierte.

Gender Studies und Leuten wie Susanne Baer passte das natürlich gar nicht, weil sie geschriebene und auf alle gleich angewandte Gesetze sowieso ablehnen und für Teufelswerk alter weißer Männer halten, und jede Qualitätsanforderung, natürlich auch Prüfungsanforderungen, für Minderheitenausgrenzend und frei erfundenes Werkzeug alter weißer Männer zur Ausgrenzung aller anderen halten. Stichwort: Quality is a myth. Tauchboot Titan. *Plopp*

Ich schreibe seit 2012, dass es hier um einen Frontalangriff auf das demokratische Prinzip geht, dass gesetzliche Regeln und damit für alle dieselben Regeln zu gelten haben. Das ist schon lange geplant, und ich kam da mit meiner Verfassungsbeschwerde in die Quere, denn Teil der Beschwerde war ja, das klarzustellen, dass das auch für Promotionen und Habilitationen gilt, die ja bestehendem Verwaltungsrecht Prüfungen sind (was auch sonst, die Professoren meinen aber, das sei keine Prüfung, sondern eher so ein kooptatives Initiierungsritual einer Priesterkaste, weil es ein im wesentlichen aussichtsloses Unterfangen ist, einem deutschen Professor erklären zu wollen, dass er sich als Teil der Exekutive an Recht zu halten habe).

Der MDR, selbstverständlich frei von jeglicher Verfassungsrechtskenntnis, berichtet nun: Gegen Fachkräftemangel: Sind die Studienordnungen noch zeitgemäß?

Und da haben wir auch schon wieder einen wunderbaren Doppelbegriff für verfassungswidrig: Machen es die anderen, dann ist es verfassungsfeindlich. Macht man es selbst, ist es zeitgemäß. Die Nazis fanden sich damals auch sehr, sehr „zeitgemäß“. Jede Diktatur fand sich „zeitgemäß“.

Während überall die Fachkräfte fehlen, sieben Universitäten und Hochschulen ihre Studierenden aus. Wer dreimal durch eine Prüfung fällt, wird exmatrikuliert. Das kritisieren viele Studierende. In Sachsen gibt es jetzt Lockerungen im Hochschulgesetz.

Dazu darf ich jetzt nochmal auf die Rechtsprechung des Bundesvefassungsgerichts zum Prüfungsrecht zurückkommen, als das Gericht noch ein Verfassungsgericht und kein Parteimoraltribunal über selbstgeschriebene Fakebeschwerden war, und entschied, dass der Staat im Allgemeinen gar nicht zu Prüfungen befugt ist, weil jede Prüfung ein Eingriff in die Berufsfreiheit ist. Nur zum Schutz der Allgemeinheit und von deren Interessen, die selbst verfassungsrechtlich geschützt sind, darf der Staat Prüfungen veranstalten.

Deshalb darf es harte Berufszugangsprüfungen für Ärzte und Juristen geben, darf der Staat etwa das Fahren eines Omnibusses oder das Steuern eines Flugzeuges an Prüfungen binden. (Wobei sogar die Ansicht herrscht, dass Führer- und Pilotenscheine kein Beruf, sondern eine Erlaubnis sind, aber ebenfalls dem Schutz der Öffentlichkeit dienen.) Und deshalb darf es auch für Informatiker Prüfungen, Diplome, Master geben, die zwar keinen absoluten Zugang gewähren, man braucht sie nicht, aber gegenüber der Öffentlichkeit und dem möglichen Kunden einen gewissen Nachweis bieten, dass derjenige irgendwas kann (können sollte).

Das Prinzip dahinter ist uralt und findet sich schon seit Jahrhunderten im Handwerk, wo es den Gesellen (Bachelor) und Meister (Master) gibt, dazu den Meisterzwang und Handwerkskammern. Damit die Häuser nicht einstürzen und sowas.

Es ist vor allem ein Prinzip alter weißer Männer. Nur damit kamen wir in die Neuzeit, sonst würden wir heute noch in Lehmhütten hausen.

Und es ist ein zentrales Element der Zivilisation, denn nur darauf kann eine Arbeitsteilung auch mit vorher Unbekannten funktionieren. Im Prinzip das Gegenstück um vereinheitlichten und fälschungsgesicherten Geld, eine Qualitätssicherung für die getauschten Leistungen.

Dagegen will man nun angehen, weil den Marxisten nicht passt, Leute nach ihren Leistungen zu beurteilen, denn so wird da ja nie etwas mit der Frauen- und Migrantenquote und der Diversität bis runter zum Analphabeten.

  • Mit Blick auf den Fachkräftemangel sprechen sich Studierendenverbände gegen den Numerus clausus als wichtigstes Zugangskriterium zum Studium aus.
  • Außerdem kritisieren sie die Begrenzung von Prüfungsversuchen.
  • In Sachsen wurde das Hochschulgesetz geändert: Hochschulen dürfen das Prüfungsverfahren selbst ausgestalten.

Fällt Euch was auf?

Was glaubt Ihr, wieviele Absolventen mehr man ohne Numerus Clausus hat?

Genau. Man hat nicht mehr, weil man ja nicht mehr Studienplätze hat. Sondern weniger, weil dann weniger Leute das Studium schaffen. Man vergeudet Studienplätze.

Genau deshalb müssen sie ja auch die Begrenzung der Prüfungsversuche einführen, damit die, die zu doof sind, die Prüfung eben auch zwanzigmal probieren können. Wie Lottoschein abgeben.

Irgendwann wird man dann die Punkte auch kumulativ erwerben können. Du bist zwar jetzt schon zehnmal durchgefallen, aber wenn wir die die Punkte aller zehn Prüfungen zusammenrechnen, reicht es für eine Vier. Glückwunsch, bestanden.

Und ganz bestimmt wurmt es die Grünen und die SPD, dass sie so viele Studienversager in ihren Reihen haben, dagegen muss man ja was machen. Wie immer für Frauen: Anforderungen senken.

Den Numerus clausus, also die Abiturnote als wichtigstes Zugangskriterium zum Studium, wollten Studierendenverbände schon länger loswerden – umso mehr mit Blick auf den Fachkräftemangel, sagt Jonathan Schäfer, Landesstudierendenvertreter in Thüringen: “Jetzt sehen wir das umso kritischer, dass wir gleichzeitig Mangel haben und Leute nicht zulassen, die großes Interesse haben, dieses Fach zu studieren.”

Schäfer ist in einem Masterstudiengang an der Fakultät für Mathe und Informatik an der Uni Jena eingeschrieben. Angekommen seien dort längst nicht alle: “Einer meiner Kommilitonen, mit denen ich angefangen habe, musste nach dem sechsten Semester sein Bachelorstudium beenden, weil er in einem Wahlpflichtfach im Nebenfach durchgefallen ist und ist deswegen exmatrikuliert worden”, erzählt Schäfer.

Und bisher waren viele Leute der Meinung, dass das auch gut so ist, Leuten durch Rausprüfen klar zu machen, dass sie das Fach nicht packen, als sie wie bei den Soziologen 30 Semester in die Hartz-IV-Karriere studieren zu lassen.

Wozu machen wir denn dann eigentlich den Bachelor noch, wenn ihn doch jeder bestehen können soll? Und was ist, wenn die Bugwelle aus Durchgefallenen immer größer wird, weil in der Prüfung dann die Versager der letzten 20 Jahrgänge sitzen?

Für den Studierendenvertreter ist das ein Unding.

Der für mich auch.

Neidvoll blickt er auf die Uni Bielefeld. Dort können Prüfungen unbegrenzt oft wiederholt werden. In Thüringen sei man davon weit entfernt, sagt Jonathan Schäfer. Darunter leidet aus seiner Sicht auch die Wettbewerbsfähigkeit seiner Uni: “Dass Studierende extra nicht zu uns kommen, weil sie sagen: Vielleicht falle ich da durch und dann darf ich das nirgendwo mehr studieren. Das ist ein hohes Risiko.” Denn überschreiten Studierende die maximale Zahl an Prüfungsversuchen, dürfen sie in der Regel das Fach in Deutschland nicht mehr studieren.

Das hat, wie gesagt, nicht die Uni, sondern der Gesetzgeber zu bestimmen.

Aber Bielefeld liegt in Nordrhein-Westfalen, die haben keinen ernstzunehmenden Gesetzgeber. Stattdessen bestimmt der linke Mob über die Universitäten. Und genau das ist das Ziel.

Grundsätzlich bleibt man aber auch an den sächsischen Unis bei der alten Sichtweise: “Dem Grunde nach finde ich es richtig, dass eine Prüfung auch einen Wissensstand wiedergibt und abprüft, damit auch die Qualität der Ausbildung gewährleistet ist. Es kann am Ende nicht sein, dass jemand Prüfungen immer wieder wiederholen kann, bis zu dem Tag, an dem es dann mal geklappt hat”, findet der Wissenschaftsminister.

Aus Sicht des Thüringer Studierendenvertreters Jonathan Schäfer sagt die Anzahl der Prüfungen nichts darüber aus, ob jemand später gut im Job ist: “Wir wollen hier nicht schauen, wie mental stabil Menschen sind, sondern wir wollen wissen, ob sie die fachlichen Kompetenzen verstanden haben, die aus einem Modul hervorgehen.” Besonders im dritten und letzten Versuch sei der Druck enorm.

Ach, weil man im Beruf niemals Druck hat und mental stabil sein muss?

Was sind das überhaupt für Leute, die „mental instabil“ sind?

Das erinnert mich an einen alten Witz:

Vor der Operation. Der Patient fragt den Chirurgen: „Sie machen diese Operation doch nicht zum ersten Mal, oder?“ Der Chirurg: „Nein, nein, keine Sorge, ich habe diese Operation schon weit über zweihundert Mal gemacht. Einmal muss sie ja klappen.“

Wieviele Versuche haben eigentlich Piloten, Flugzeuge zu fliegen ohne abzustürzen?

Wieviele Versuche Architekten, Häuser zu bauen, bis sie nicht mehr einstürzen?

Wieviele Wiederholungsversuche hat die Firma mit dem Tauchboot Titan?

Das von vornherein von links-rot-grün verfolgte Ziel ist die Abschaffung des Leistungsprinzips und die Willkür der Abschlüsse durch politischen Einfluss an den Hochschulen, das Abhängen der Berufsfreiheit von der Demokratie.

Stellt Euch vor, ich hätte 2012 mit der Verfassungsbeschwerde gewonnen und es stände deutlich drin, dass solche undurchschaubaren Willkürbewertungen wie an der Uni Karlsruhe nicht möglich sind und ein Promotionsgesetz her muss, weil das Parlament und nicht die Professoren festzulegen haben, wofür man den Doktor bekommt, und der Prüfling das auch wissen können muss, und keine dunkle Tombola.

Dann würde das heute so nicht gehen. Das Ziel ist aber, Migrantenquoten zu installieren.

Und das ist der Grund, warum Baer damals meine Verfassungsbeschwerde abgelehnt hat. Das Ziel ist die Zertrümmerung von Demokratie und Gesellschaft, aller Leistungsanforderungen. „Quality is a myth.“