Verstieß die COVID-Impfwerbung gegen das Heilmittelgesetz?
Leserzuschrift zu meinem Hirschhausen-Artikel von vorhin.
Hallo Hadmut,
zu Deiner Frage „71.400 Euro für COVID-Impfwerbung“
Zusammenfassung zum Heilmittelwerbegesetz:
https://archiv.diebasis-forum.de/thread-3551.html
Ergänzt, verlinkt und zusätzlich mit Infos zur Ausserkraftsetzung des MedBVSV.
Daneben noch eine kurze Beispielliste:
https://archiv.diebasis-forum.de/thread-3552.html
Kannst Du beides völlig frei verwenden, das Forum wird längst nicht mehr verwendet.
Mit freundlichen Grüssen,
Schauen wir mal rein:
Das Heilmittelwerbegesetz (HWG)
- Ist ein Verbraucherschutzgesetz
- Ist ein Spezialgesetz zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG),
- Wurde 2012 umfassend novelliert zur (zwingenden) Umsetzung der EU-Richtlinie 2001/83 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Human-Arzneimittel.
Bereiche verbotener Werbung im Sinne des HWG
Irreführende Werbung (HWG §3) (HWG §6)
- Heils-Versprechen
- Falsche Angaben zur therapeutischen Wirksamkeit
- Unwahre Angaben über Befähigung und Erfolge des Herstellers
Pflichtangaben, Warnhinweise (§4 HWG)
- Weglassen von Name und Sitz des pharmazeutischen Unternehmers
- Weglassen der Gegenanzeigen, der Nebenwirkungen
- Absatz 3: Weglassen des Warnhinweises (“Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker”)
Publikumswerbung (bzw. Beschränkung auf Fachkreise) (HWG §11)
- Werbung mit fachlicher Autorität, wie z.B. Empfehlung von Wissenschaftlern oder Ärzten
- Jugendbezogene Webung, d.h. für unter 14-jährige (§11 Satz 12 HWG)
- Versprechen von Verbesserung bei Einnahme /Verschlechterung bei Nichteinnahme
Absolute Verbote
- Werbung für nicht zugelassene Arzneimittel (§3a HWG)
- Werbung für Arzneimittel für meldepflichtige Krankheiten i.S. Abschnitt A Nummer 1, 3 und 4 der Anlage nach (§12 (1) Satz 2 HWG)
Die Corona-Erkrankung gehört seit der Novellierung des IfSG zu den meldepflichtigen Krankheiten (IFSG §6)- Verknüpfung mit Zuwendungen auch im Gegenwert weniger Euro. (HWG §7)
Haben also von Hirschhausen & Co. gegen das Heilmittelwerbegesetz verstoßen?