Der Missbrauch der Menschenrechtsdeklarationen durch die Marxistensekte
Mir geht etwas im Kopf umher.
Ich hatte doch gerade vorhin darüber geschrieben, wie da selbst- oder regierungsernannte Moralkrieger Leuten die Konten abdrehen und Zahlungen derer ausspionieren, die nicht exakt auf politischer Linie sind.
Dieser Satz da:
“Rechtsextremismus ist […] die Gesamtheit von Einstellungen, Verhaltensweisen und Aktionen, organisiert oder nicht, die von der rassisch oder ethnisch bedingten sozialen Ungleichheit der Menschen ausgehen, nach ethnischer Homogenität von Völkern verlangen und das Gleichheitsgebot der Menschenrechts-Deklarationen ablehnen, die den Vorrang der Gemeinschaft vor dem Individuum betonen, von der Unterordnung des Bürgers unter die Staatsräson ausgehen und die den Wertepluralismus einer liberalen Demokratie ablehnen und Demokratisierung rückgängig machen wollen. (Jaschke, 2001, S. 30)”
Auch die Bundespropagandabehörde, die Bundeszentrale für Politische Bildung, beruft sich auf den:
M 02.13 Definition Rechtsextremismus nach Hans-Gerd Jaschke
Unter „Rechtsextremismus“ verstehen wir die Gesamtheit von Einstellungen, Verhaltensweisen und Aktionen, organisiert oder nicht, die von der rassisch oder ethnisch bedingten sozialen Ungleichheit der Menschen ausgehen, nach ethnischer Homogenität von Völkern verlangen und das Gleichheitsgebot der Menschenrechts-Deklarationen ablehnen, die den Vorrang der Gemeinschaft vor dem Individuum betonen, von der Unterordnung des Bürgers unter die Staatsräson ausgehen und die den Wertepluralismus einer liberalen Demokratie ablehnen und Demokratisierung rückgängig machen wollen. Unter „Rechtsextremismus“ verstehen wir insbesondere Zielsetzungen, die den Individualismus aufheben wollen zugunsten einer völkischen, kollektivistischen, ethnisch homogenen Gemeinschaft in einem starken Nationalstaat und in Verbindung damit den Multikulturalismus ablehnen und entschieden bekämpfen. Rechtsextremismus ist eine antimodernistische, auf soziale Verwerfungen industriegesellschaftlicher Entwicklung reagierende, sich europaweit in Ansätzen zur sozialen Bewegung formierende Protestform.
Aus: Jaschke, Hans-Gerd (Hg.): Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit. Begriffe, Positionen, Praxisfelder, Westdeutscher Verlag GmbH, Wiesbaden, 2001, S. 30.
Wieder mal so der Geisteswissenschaftlerschwachsinn: Irgendwer schreibt willkürlich irgendwo irgendwas auf Papier, und die Meute meint dann, es würde durch Wiederholen und Zitieren richtiger. Was erstaunlich ist, denn die Geisteswissenschaftler von heute arbeiten damit die Nazis ab in den 1930ern, bei denen galt nämlich auch, dass jeder Quatsch einfach dadurch wahr wird, dass man denjenigen als Autorität anerkennt und zitiert.
Es ist ein sehr deutliches Merkmal für das, was ich so oft beschrieben habe, nämlich das Fehlen der rationalen Hirnfunktionen und deren Ersetzung durch die Sozialfunktionen.
Laut der Beschreibung bei Wikipedia hat der Mann nie etwas außerhalb des Elfenbeinturms gearbeitet, wenn allerdings auch an den Polizeiakademien, stammt aus dem Sumpf der Frankfurter Schule und hat in Berlin weiter gemacht.
Diese Definition ist wissenschaftlich unhaltbar und reiner Quatsch, denn sie verwendet als Maßstab eine Ideologische Prämisse, ein willkürliches marxistisches Postulat (Gleichheit der Menschen), das sachlich nie begründet oder bewiesen wurde, und die sozialistische Erwartungshaltung, und definiert dann einfach deren Komplementärgruppe, also jeden, der sich dieser Ideologie nicht unterwirft, als „Rechtsextrem“.
Abstufungen gibt es nicht.
Nach dieser Definition wäre auch jeder, der vom Marxismus noch nie gehört hat, etwa weil aus einem Teil der Welt, in dem das nicht bekannt ist, oder auch jeder, der vor 1850 geboren war und schon eine Meinung hatte, „rechtsextrem“.
Selbst dann, wenn man nur dasitzt, meditiert, sich überhaupt nicht bewegt und nichts sagt, keine Meinung hat, einfach nur jede Ideologie ablehnt, ist man nach dieser Schwachwinnsdefinition bereits „rechtsextrem“.
Das ist natürlich die ideale Definition, um jede Form von Ungläubigen zu verfolgen. Da ist einer kein Marxist? „Rechtsextrem“.
Was mir durch den Kopf geht ist folgendes:
Die Verschiedenen „Menschenrechtsdeklarationen“ (was schon sprachlich falsch ist, denn es sind ja kein Deklarationen, sondern Konventionen) stammen laut dieser Liste der BPB selbst aus den Jahren 1945 bis 1966.
Damals lag das Wahlalter bei 21.
Wer also nicht deutlich vor 1966-21 = 1945 geboren ist, der hatte überhaupt keine Möglichkeit, durch Wahlen und Abstimmungen auf diese Menschenrechtskonventionen einzuwirken, dafür oder dagegen zu sein.
Jeder, der ab ungefähr 1940 bis 1945 geboren ist, und damit fast jeder, der heute überhaupt lebt, weil jeder unter einem Alter von etwa 80 Jahren, wird also in ein System hineingeboren, das er bedingungslos zu akzeptieren hat, sonst ist er „rechtsextrem“.
Ausgerechnet die Menschenrechtskonventionen sollen also als Anker für eine Zwangsideologie herhalten.
Das ist ein gängiges Rabulistikmuster der Marxisten, vermeintliche Fixpunkte festzumachen, gegen die man nicht anargumentieren können oder von denen man in seiner Meinung nicht abweichen dürfe. Selbiges mit den „Fakten“ und der „Wissenschaft“. Was man nicht überzeugend begründen kann, wir mit solcher Brechstangenrabulistik stabilisiert.
Dafür, dass ständig irgendwelche Leute auf die angeblichen oder vermeintlichen Menschenrechte pochen, sie einfordern, ist es relativ schwer, einen Originaltext dazu zu finden. Hier etwa die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948.
Und da steht nicht drin, dass Menschen gleich sind. Da steht nur drin, dass sie die gleichen Rechte haben.
Artikel 1
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Solidarität begegnen.
(Die hatten damals noch kein Youtube, deshalb dachten die, das wäre so.)
Mal abgesehen davon, dass man sowas gar nicht in Gesetz gießen kann: Gelten diese Rechte und die Annahme, dass jeder Würde und Rechte hat und mit Vernunft und Gewissen begabt ist, denn auch für Nazis und „Rechtsextreme“?
Artikel 2
Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa aufgrund rassistischer Zuschreibungen, nach Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden aufgrund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.
Wieder die Frage: Gelten diese Rechte auch für „Rechtsextrem“?
Artikel 7
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz.
Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.
Haben nach dieser Formulierung also „Rechtsextreme“ Anspruch auf Schutz vor Linken?
Artikel 8
Jeder Mensch hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.
Und? Haben wir?
Artikel 9
Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.
Beachtlich. Nämlich falsch übersetzt. Den englischen Text geben sie als
No one shall be subjected to arbitrary arrest, detention or exile.
Man hätte es also mit „niemand darf seines Landes verwiesen werden“ übersetzen müssen. Wer aus einem fremden Land rausfliegt, ist nicht im Exil.
Artikel 11
1. Jeder Mensch, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach inner staatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war.
Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden
Und? Gilt das auch für „Rechtsextrem“? Oder für „toxische Männer“? Oder sind die alle schon schuldig durch Beschuldigung?
Und ganz aktuell:
Artikel 12
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in das eigene Privatleben, die eigene Familie, die eigene Wohnung und den eigenen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen der eigenen Ehre und des eigenen Rufes ausgesetzt werden. Jeder Mensch hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.
Und was läuft hier gerade ab?
Artikel 18
Jeder Mensch hat das Recht auf Gedanken, Gewissens und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, die Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, die eigene Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.
Artikel 19
Jeder Mensch hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Wieder die Frage: Gilt dieses Recht auch für „Rechtsextreme“?
Zumindest in dieser Erklärung steht nicht, dass die Menschen alle gleich sind.
Darin steht nur, dass sie die gleichen Rechte haben.
Seltsamerweise sind die Leute aber umso weniger bereit, je lauter sie auf diese Rechte pochen, diese Rechte aus „Rechtsextremen“, also allen Nichtmarxisten, zu gewähren.