Die Öffentlich-Rechtliche Sittenwidrigkeit
So langsam setzt sich die Auffassung durch, was der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk eigentlich ist.
Rechtswidrig hoch zehn
Das Arbeitsgericht Berlin muss über die Kündigung einer Ex-RBB-Direktorin nicht entscheiden. Weil es den gesamten Vertrag für nichtig hält. Ein "wucherähnliches Rechtsgeschäft" wird den Verantwortlichen bescheinigt.
„Sittenwidrig – das ist die größte…
— Udo Vetter (@udovetter) September 20, 2023
Business-Insider: Sittenwidriges, „wucherähnliches Rechtsgeschäft“: Ex-RBB-Direktorin muss nach Gerichtsurteil auf 1,8 Millionen Euro Ruhegeld verzichten
Susann Lange hatte gegen ihren Rauswurf als Juristische Direktorin des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) geklagt. Doch zur Verhandlung an diesem Mittwoch erschien Lange selbst nicht. Und auch ihre Anstellung bei dem öffentlich-rechtlichen Sender löste sich plötzlich in Luft auf.
Richter Simon Coenen erklärte den Dienstvertrag der früheren Top-Managerin für sittenwidrig und damit für nichtig. Rechtlich bedeutet das: Für Lange existierte der lukrative Kontrakt quasi nie. Grund sind die üppigen Versorgungsansprüche.
Coenen sprach von einem „wucherähnlichen Rechtsgeschäft“, die Leistungen des Senders stünden in einem groben Missverhältnis zur Gegenleistung. Die Regelungen seien „zu günstig für die Klägerin und zu teuer“ für den RBB, sagte der Richter.
Ihr Vertrag sicherte der Ex-Direktorin ab dem Tag ihres Ausscheidens ein lebenslanges Ruhegeld zu. Bis zum Rentenalter hätten sich die Zahlungen auf 1,8 Millionen Euro summiert. Jährlich hätte die Juristin einen Betrag von 100.000 Euro ohne Anrechnung dazuverdienen können. Auch diese Zahlungen wollte sich die ehemalige Führungskraft mithilfe ihrer Klage sichern.
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Die Ruhegelder werden in der Regel damit begründet, dass die Direktorenposten zeitlich begrenzt und unsicherer sind als eine Festanstellung. Coenen rechnete jedoch vor, dass Lange als Angestellte nach 19 Jahren mit einer Abfindung von 150.000 Euro hätte rechnen können. Das sei nicht einmal zehn Prozent dessen, was ihr in den nächsten Jahren an Ruhegeld zugestanden hätte, so der Richter.
„Wir haben es zu tun mit einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt“, sagte Coenen. Der RBB ist wie Behörden an die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gebunden, wie zuletzt auch die Rechnungshöfe von Berlin und Brandenburg betonten. Die Aufgabe des Senders bestehe „nicht in erster Linie darin, hohe Gehälter zu zahlen“, sondern in einem umfangreichen und vielfältigen Programm, so der Arbeitsrichter.
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Doch unterm Strich steht, dass der Vertrag so hätte nicht geschlossen werden dürfen.
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„Sittenwidrig – das ist die größte Ohrfeige, die du bekommen kannst“, sagte Pascal Croset, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin. „Das ist sozusagen rechtswidrig hoch zehn.“ Und in der Rechtssprechung „absolut exotisch“, so Wolf Reuter, ebenfalls Arbeitsrechtler.
„Das Ungewöhnliche ist, dass der ganze Arbeitsvertrag nichtig ist. Ich habe keinen Fall im Arbeitsrecht gefunden, in dem das in dieser Form schon einmal passiert wäre“, hatte Reuter vor der jetzigen Entscheidung gesagt. Nach dem Urteil im Fall Brandstäter bekräftigt die Entscheidung zu Lange diese Rechtsauffassung.
Es ist schön, dass es doch ab und zu noch Richter gibt, die diesen korrupten Zeitgeistsumpf nicht mitmachen, und den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk als das behandeln, was er ist: Eine Selbstbedienungsladen einer linken Clique.
Das ist vor allem auch deshalb lustig, weil bei der letzten Beitragserhöhung die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) meinte, das sei alles geprüft und notwendig, und ich damals schon gerügt hatte, dass vieles gar nicht geprüft und der Rest nicht nachvollziehbar, dass das alles nur Augenwischerei ist.
Würde mich mal sehr interessieren, was die KEF da eigentlich so ausgiebig geprüft haben will, wenn ein Arbeitsgericht sofort sehen kann, dass die da enorm viel Geld rundfunkrechtswidrig rauswerfen und sich an den Millionen selbst bedienen.
Überlegt Euch mal, was da an Geld rausgeht, wenn die da bei jeder Person Beträge von ein, zwei Millionen zuviel rausgegeben haben. Überlegt mal, wieviele solcher Leute es in den elf Rundfunkanstalten zusammen gibt.
Und dann denkt mal drüber nach, ob Leute, die beim Geld so vorgehen, beim Programminhalt seriöser wären.
Bin mal gespannt, ob da noch was nachkommt, ob da jetzt noch mehr Verträge geprüft werden, auch bei den anderen Anstalten. Das wäre natürlich ein Hammer, wenn die Verträge alle – oder viele davon – nichtig wären. Dann ist nämlich nicht nur die fette Pension weg, sondern im Prinzip das gezahlte Gehalt zurückzugewähren, weil dann rechtsgrundlose Zahlung. Das ist natürlich nicht einfach, weil womöglich die Arbeitsleistung doch nach normalen Maßstäben vergütet und das abgezogen werden muss, und bei einer ungerechtfertigten Bereicherung nur das herauszugeben ist, was noch nicht ausgegeben ist, aber das könnt gut dazu führen, dass da so mancher ÖRR-Bonze etwa sein Haus verliert.
Wäre die KEF seriös (was sie nicht ist), gäbe es keine Bedarfsfeststellung mehr ohne vollständige Prüfung aller Verträge und die Nichtigkeitserklärung aller Wucherverträge.