Volksverhetzung
Strafverfahren gegen jeden, der noch irgendetwas sagt:
Linken-Politikerin Daphne Weber hat laut ZDF Strafanzeige gegen Friedrich Merz erstattet, wegen „Volksverhetzung“. Es geht um die Zahnarztaussage.
In der Anzeige, die ZDFheute vorliegt, heißt es:
Seine Hetze gegen geflüchtete Menschen dient in erster Linie einem Wahlkampfmanöver. Er schürt Hass gegen eine Personengruppe und gefährdet damit den öffentlichen Frieden.
Daphne Weber, Linken-Politikerin
In der Anzeige heißt es weiter: “Er bedient sich dabei bei Narrativen der extremen Rechten, dass ausreisepflichtige Asylbewerber nicht ausreisen würden, weil sie die deutschen Gesetze ignorierten und dass der deutsche Sozialstaat dieses Verhalten mit Alimentationen noch bediene, dass dieser Personenkreis bevorzugte medizinische Versorgung bekomme und diese ausnutze.”
Beide Sachverhalte halten keinem Faktenstand stand, was auch Herr Merz weiß.
Daphne Weber, Linken-Politikerin
[…]
Auf die Frage, was sie sich von ihrer Anzeige erhoffe, sagt Weber zu ZDFheute: “Friedrich Merz hat, seitdem er CDU-Vorsitzender ist, viele rote Haltelinien des demokratischen Diskurses überschritten. Seine letzte Hass-Attacke gegen Geflüchtete hat das Fass zum Überlaufen gebracht.”
Ich will, dass Demokraten deutlich machen, wann Schluss ist. Diese Verhetzung muss Konsequenzen haben.
Daphne Weber, Linken-Politikerin
Schon juristisch bullshit, weil das ja keine Strafanzeige im Rechtssinne ist, sondern mehr so „wenn Du nicht machst, was ich sage, beschwert sich meine Mutti bei Deiner Mutti über Dich“. Da ist ja nicht einmal dargetan oder erkennbar, worin die Rechtsmerkmale der Tat liegen sollen.
Strafgesetzbuch (StGB) § 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, der
a) zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,
b) zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder
c) die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden oder2. einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt (§ 11 Absatz 3) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diesen ein- oder auszuführen, um ihn im Sinne der Nummer 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.
[… Absätze 3 bis 9 …]
Wäre mir jetzt nicht ersichtlich, wie Merz den Straftatbestand erfüllt haben soll. Abgesehen davon, dass ich den (den Straftatbestand, nicht den Merz) sowieso für verfassungswidrig halte, weil viel zu unbestimmt.
Und selbst wenn, bewegt sich Merz hier immer noch innerhalb des Grundrechts der Meinungsfreiheit.
Wer ist eigentlich „Daphne Weber“? Laut ihrer Parteiwebseite Mitglied des Vorstandes der Linken, Ausbildungsstand:
Tätig im Wissenschaftsbetrieb. Studium der Literatur-, Theater- und Kulturwissenschaften in München und Hildesheim. Diverse Tätigkeiten im Kulturbereich. Publikationen in taz, analyse&kritik, neues deutschland, Freitag, wissenschaftliche Zeitschriften.
[…]
2017-2019 Bundesvorstand Sozialistisch-Demokratischer Studierendenverband SDS
In antifaschistischen, feministischen und antimilitaristischen Bewegungen aktiv. U.a. Mitinitiatorin des Bündnis zum 8. März Hildesheim, Mitinitiatorin Antifaschistisches Netzwerk Hildesheim, Mitarbeit im Bündnis gegen das niedersächsische Polizeigesetz, gegen AfD Parteitage, Naziaufmärsche… gegen Rheinmetall und Rüstungsindustrie.
Das hört sich jetzt nicht nach juristischer Kompetenz an. Das hört sich eigentlich nach überhaupt gar keiner Kompetenz an. Von Studienabschluss steht nichts da, und selbst eine Putzfrau könnte behaupten, „im Wissenschaftsbetrieb tätig“ gewesen zu sein. Ein Lebenslauf, der aussieht, als bestünde er nur aus schmarotzen und stänkern.
Daphne Weber
Daphne Weber, geboren 1995, ist Dichterin, Politische Aktivistin, Redakteurin und Performerin. Sie veröffentlichte unterschiedliche Texte in Zeitungen wie der taz, analyse&kritik, neues deutschland oder Freitag und schreibt für mehrere Blogs. Im Juni 2017 nahm sie neben Nora Gomringer, Ulrich Koch u.a. am Lyrikfest Gegenstrophen im Literaturhaus Hannover teil. 2021 ist sie Mitglied des Parteivorstandes die Linke sowie Sprecherin im Landesrat Linke Frauen in Niedersachsen und setzt sich aktiv in antifaschistischen, feministischen und antimilitaristischen Bewegungen ein. Sie nahm an der 11. Latinale im Jahr 2017 teil.
Heißt im Klartext: Sie kann eigentlich gar nichts. Ich finde das immer so drollig, wenn einzelne Tätigkeiten so verallgemeinernt (veröffentlichte unterschiedliche Texte – wie, nicht immer denselben?) oder die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen herhalten müssen, um überhaupt ein paar Worte für den Lebenslauf zusammenzubekommen. „Setzt sich aktiv in antifaschistischen, feministischen und antimilitaristischen Bewegungen ein“ = lungert den ganzen Tag herum und beschimpft die arbeitende Bevölkerung. Wenn sie 1995 geboren ist, dann ist sie etwa 28 und hat einfach gar nichts vorzuweisen.
Aber es reicht, dass das ZDF und der Tagesspiegel darüber berichten.
Die Quintessenz ist aber, dass man nicht einmal mehr Wahlkampf machen können soll in der besten Demokratie aller Zeiten.
Wer wählt sowas?