Die verfassungsrechtliche Begründung für die Rundfunkbeitragspflicht
16.10.2023 22:22
beruhte ja darauf, dass es nicht mehr wie bei der Gebühr auf die tatsächliche Nutzung ankommt, sondern darauf, ob man die Möglichkeit zum Empfang hat.
Bin mal gespannt, wie das dann verfassungsrechtlich aussieht, wenn ein erheblicher Teil der Bevölkerung kein Deutsch mehr spricht (was eigentlich schon der Fall ist) und damit den ÖRR nicht nutzen kann.