Haftbefehl
Die (oder eine) bayerische Staatsanwaltschaft sucht einen AfD-Abgeordneten per Haftbefehl.
Behauptet die Junge Freiheit und meint, die Staatsanwaltschaft wolle nicht sagen, warum.
Was mir nicht so recht einleuchten will, weil Landtagsabgeordnete Immunität genießen. Das heißt zwar nicht, dass man sie nicht verfolgen kann, sondern dass man dazu die Genehmigung des Landtags braucht. Und ich bin mir sicher, dass jeder Landtag Deutschlands bei der Verfolgung von AfD-Abgeordneten sofort mit dabei ist. Aber dazu braucht es einen Antrag mit Begründung. Man kann Abgeordnete strafverfolgen, aber dann nicht geheim halten, warum.
Laut Freiheit hat sich aber nun der Anwalt des Abgeordneten zu Wort gemeldet:
Die Kanzlei Mandić aus Freiburg teilte am Sonnabend mit, gegen den 22jährigen werde „aus politisch motivierten Gründen aus Wahlkampfzeiten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen geführt“.
Hintergrund des Verfahrens soll demnach das Foto einer Weinflasche sein, auf der ein nach Paragraph 130 Strafgesetzbuch (Volksverhetzung) verbotenes Symbol abgebildet gewesen sein soll. Dieses Foto wiederum sei laut Behörden auf dem Haus der Würzburger Burschenschaft Teutonia Prag aufgenommen worden. „Und weil mein Mandant Bewohner des Hauses sei, treffe ihn eben auch eine entsprechende Verantwortlichkeit, diese zu entsorgen. Dies mündete in der – für Juristen absurden – Konstruktion einer Rechtspflicht zum Handeln“, heißt es von der Kanzlei. Allerdings, so der Anwalt weiter, sei die Weinflasche bei einer Hausdurchsuchung gar nicht gefunden worden.
Die Staatsanwaltschaft Würzburg selbst verweigert jede Auskunft, was sie Halemba konkret vorwirft. Sie bestätigt lediglich ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung. Details nennt sie nicht.
Die Szenekanzlei warf den Ermittlungsbehörden vor, in „rechtsstaatswidriger Weise Druck auf einen Mitbeschuldigten ausgeübt und mit Haftbefehl gedroht“ zu haben. Als dieser sich geweigert habe, Halemba zu belasten, habe man Haftbefehl gegen diesen erlassen. Am Freitag sei deswegen Haftbeschwerde eingelegt worden. „Sowohl die Volksverhetzung wie auch das Verwenden von Kennzeichen setzen eine entsprechende Öffentlichkeit voraus. Dies ist bei einer Wohngemeinschaft ersichtlich nicht gegeben“, so die Kanzlei.
Das muss man sich dann mal klar machen: Ein Haftbefehl wegen einer Weinflasche, auf der irgendwas zu sehen gewesen sein soll, aber anscheinend nicht einmal in der Öffentlichkeit, und die man auch nicht gefunden hat.
Und derweil steppt in Deutschland das Großverbrechen, Drogenhandel, Prostitution und alles, was man sich vorstellen kann.