Deutsche Kultur: Noch eine Hausdurchsuchung
Hausdurchsuchung wegen Beleidigung einer Staatsanwältin:
Wegen des Verdachts der Beleidigung gegenüber einer Staatsanwältin, hat Sabrina Kollmorgen heute morgen um 06:00 Uhr eine Hausdurchsuchung erlebt auf eine weise die man sich im Jahr 2023 nicht vorstellen kann. Diese Regierung ist so fertig und sowas darf man nicht durchgehen… pic.twitter.com/h9ZCASTvZx
— Songül ️ (@SonguelSunny) November 1, 2023
EILMELDUNG – Brutale Hausdurchsuchung bei Sabrina Kollmorgen am 01.11.2023. Ihr Smartphone wurde beschlagnahmt. Weitere Informationen folgen. Erst vor kurzem hatte Thomas Brauner eine Hausdurchsuchung. pic.twitter.com/IgQ1qleKhc
— cognitive Algorithmen (@livinglivehack) November 1, 2023
Schon die Anordnung einer Hausdurchsuchung wegen einer Beleidigung ist unzulässig. Siehe etwa hier und hier.
Wenn dann aber noch dazu kommt, dass die die Durchsuchung fortgeführt haben, obwohl die Frau die gesuchten Gegenstände herausgegeben hat, dann ist das der offene Rechtsbruch und die Verfolgung Unschuldiger. Darauf steht (§ 344 StGB) eine Mindeststrafe von einem Jahr, es zählt damit zu den Verbrechen, und dazu die Entfernung aus dem Amt.
Steht leider nicht dabei, welches Bundesland.
Aber mir fiele da eins ein, in dem die Strafverfolger krimineller sind als die von ihnen Verfolgten.