Ansichten eines Informatikers

Weiß irgendwer, wer der Datenschutzbeauftragte der Deutschen Bank ist?

Hadmut
13.11.2023 15:26

Alles so seltsam und so dubios.

Ich versuche in der Sache der Kontokündigung und der Beauskunftung über meine Bankdaten das überaus undurchsichtige Verhältnis zwischen dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und der Deutschen Bank zu verstehen.

Normalerweise sagt der Landesbeauftragte den Unternehmen, wo es in Sachen Datenschutz lang geht.

Hier aber scheint das umgekehrt zu sein.

Was mich sehr erstaunt, denn der Datenschutzbeauftragte der Deutschen Bank ist – sowohl namentlich, als auch in seiner Tätigkeit – so unsichtbar, dass ich schon schwere Zweifel hatte, ob es ihn überhaupt gibt. Ich habe nirgends eine Namensangabe gefunden, und alles, was man von ihm hört, wenn überhaupt, ist eine fast anonyme Mitteilung, dass man die Sache an den Kundenservice weitergegeben hat. Und der Kundenservice behandelt Datenschutzangelegenheiten – wenn überhaupt – sagen wir mal, auf einem sehr laienhaft-eigenwilligen Niveau. Rechtlich scheinen die da nur das Recht des Stärkeren zu kennen.

Deshalb hatte ich beim Hessischen Datenschutzbeauftragten auch mal Zweifel vorgetragen, ob die Deutsche Bank überhaupt einen Datenschutzbeauftragten hat. Vielleicht gibt es ihn – wenn auch nur vorrübergehend – gar nicht. Oder vielleicht hat der so eine Stelle inne, wie sie mir einmal von einem Unternehmen der Finanzbranche angeboten wurde: Halt’s Maul, guck weg, geh Golf spielen. Nur für das Namensschild da. Dickes Gehalt, und wenn was schief geht, sollte ich halt schuld dran sein und mit dicker Abfindung gehen.

Doch, doch, hieß es da, die hätten einen, man kenne ihn, stehe in persönlichem Kontakt.

Nur wer das ist, das wollte man mir nicht verraten. Und das müsse auch die Deutsche Bank nicht mitteilen.

Ich seh das nicht ganz so locker, denn dem, der als Datenschutzbeauftragter bestellt ist, und der damit eine Außenwirkung hat, muss man auch direkt etwas zustellen können. Der muss als Person zustellfähig sein. Genau das ist nämlich der Grund, warum ich selbst in den letzten 10 Jahren meines Angestelltendaseins nur „Datenschutzkoordinator“ und nicht Datenschutzbeauftragter war. Im Prinzip habe ich damit den Datenschutzbeauftragten eines Tochterunternehmens des Konzerns gemacht, aber nur nach innen. Nach außen hatte man nur eine einzige Konzerndatenschutzbeauftragte (Quotenfrau, was sonst), die formal für alle und alles benannt und Ansprechpartner von außen war, und zuverlässig den Eindruck auf mich gemacht hat, grundsätzlich gar nichts zu tun, außer dickes Gehalt einzustreichen und den Bürosessel warm zu halten. Die Arbeit haben die Datenschützer in den Rängen gemacht. Damit hat man einer Quotenfrau einen Quotenjob verschafft, den rechtlich notwendigen Posten besetzt, und kann sich sicher sein, dass vom Konzerndatenschutz auch nichts kommt. Da gibt es sehr viele professionelle Stillhalter, Weggucker und Vonnichtswisser, und ich habe viele davon schon erlebt.

Mich treibt nun die Frage um, wie das zusammenpasst.

Wie kann der (oder die?) Datenschutzbeauftragte der Deutschen Bank in Bezug auf die Deutsche Bank so auffällig unsichtbar und wirkungslos bleiben, andererseits aber gegenüber den Landesbeauftragten von Hessen solche unterordnende Dominanz entwickeln?

Kann mich da irgendwer erleuchten?