Stell’ Dir vor, Du bist Gastwirt …
20.1.2024 15:03
… und die SPD kommt zu Besuch.
Das ist hart an der Zechprellerei. Und die Gefahr ist ja hoch, dass die sich dann an die Rechnung auch „nicht mehr erinnern“.
Ich weise an dieser Stelle auf das Pfandrecht des Gastwirts aus § 704 BGB hin. Klamotten, Handys, Geldbeutel einbehalten bis die Genossen bezahlt haben!