Das Pfandrecht des Gastwirts
Ein Gastwirt schreibt mir, da hätte ich nicht ganz richtig gelegen.
Pfandrecht des Gastwirts
Hallo Hadmut,
da ich selber Gastwirt bin und Küchenmeister dazu, musste ich das lernen. Das Pfandrecht des Gastwirts bezieht sich nur auf Übernachtungsgäste („Beherbergung“) und die damit zusammenhängende Verpflegung (Frühstück, Halb- oder Vollpension).
Der Schankwirt hat das Recht nicht.
Natürlich ist das trotzdem recht sportlich, ohne vorherige Vereinbarung auf Rechnung zu machen. In Zeitalter von Kreditkarte & Co. kommt dergleichen nur noch selten vor.
Es bleibt der Zivilweg, einschließlich Auslagen, Porto, Verwaltungskosten und Zinsen.
Mit freundlichen Grüßen,
Das war mir neu, dass das Gesetz da zwischen Gast- und Schankwirten unterscheidet, aber da könnte was dran sein, und sich die Formulierung mit den eingebrachten Gegenständen auf das Zeug im Hotelzimmer beziehen. Gut, ich habe meinen Palandt auch nicht immer bei mir. Wieder was gelernt. (Aber warum heißt es dann Gaststätte und nicht Schankstätte?)
Schlecht für den Wirt. Gut für die SPD.
Man könnte allerdings die Frage aufwerfen, ob der Gebrauch einer Bowlingbahn noch unter „Schank“ fällt, weil da ja nicht nur Essen und Getränk geliefert wird, sondern Räumlichkeiten zum Gebrauch gemietet werden. Ob die Gastwirtschaft sich also nur auf Übernachtung, oder auch auf Tageskram (Stichwort: Stundenhotel) bezieht. Das wäre insofern sehr interessant, weil das ja dann auch auf Konferenzen, Hochzeiten und dergleichen anwendbar wäre.
Bei Gelegenheit muss ich das mal nachlesen.
Bis dahin empfehle ich, die SPD nur gegen Vorkasse reinzulassen.
Was mich an die Tankstellen auf Zypern erinnert. Wenn man da außerhalb der Ladenzeiten kommt (bei manchen ist das auch immer so), muss man zuerst an einen Automaten und mit der Bank- oder Kreditkarte einen Geldbetrag wie 20, 30, 40, 50 Euro auf eine Zapfsäule buchen. Dann, wenn die Buchung funktioniert hat, geht man zu seiner Zapfsäule und kann bis maximal zu diesem Betrag tanken. Dann geht man wieder zum Automaten, und diese Vorbuchung wird durch den tatsächlich vertankten Geldbetrag ersetzt und eine Quittung ausgedruckt.
Das wäre doch was für Gaststätten: An jedem Tisch ein Bank- und Kreditkartenleser, auf dem man einen Geldbetrag vorbucht, und dann bis zu diesem Betrag bestellen kann. Könnte im Ergebnis allerdings nachteilig für die Wirte sein, weil die Gäste nämlich dann, wenn sie sich vorher überlegen müssen, wieviel sie ausgeben wollen, weniger ausgeben, als wenn man erst mal losfuttert und erst hinterher die Rechnung bekommt. Möglicherweise verlieren sie dadurch mehr Bestellungen als sie der Betrug kostet.
Und sagen wir es so: Die Mitgliederzahl der SPD schrumpft ja auch rapide.