Die Rechtslage hinter „AFDLER TÖTEN.“
22.1.2024 19:14
Mehrere Leser haben mich auf einen erstaunlichen Winkelzug hingewiesen.
Während „Haengt die Gruenen“ wegen Volksverhetzung 4.800 Euro koste, seien diese „AFDLER TÖTEN“-Plakate strafrei, nicht strafbar, das sei auch schon geprüft, nämlich, weil am Ende ein Punkt und kein Ausrufezeichen stehe, und es deshalb keine Aufforderung, kein Imperativ, sondern eine Aussage über AFDler sei. Also wie „Die AfD tötet.“
Das ist schon sehr lächerlich.
Was wäre los, wenn sich die AfD irgendwo mit „Grüne töten.“ hinstellten?