„Demokratiefördergesetz“: Wie sich die Grünen Diffamierungs- und Schlägertruppen züchten
Von der Mechanik des aufziehenden Terrorstaats.
Jahrelang hat man es als Fake-News, als Propaganda, als Verschwörungstheorie hingestellt, wenn jemand sagte, dass die Antifa von der Regierung bezahlt wurde.
Vor Jahren gab es mal so eine Zersetzungsaktion aus der Kategorie „vergifteter Brunnen“: Es ging ein (gefälschtes, vermeintliches) Paper herum, in dem es um die Finanzierung der Antifa ging, ein scheinbarer Beleg. Tatsächlich waren in den Ding einige Gags und Anspielungen versteckt, weiß es nicht mehr genau, irgendwelche Bemerkungen und Besonderheiten in den Seitenzahlen, die nicht so direkt auffallen, mit denen man das aber direkt und leicht als Fake platzen lassen kann. Schema: Sieht doch jeder Idiot, dass das Satire ist, und Du bist drauf reingefallen?
Es hat nicht nur einen Vergifteter-Brunnen-Effekt, nämlich dass viele die Information „Regierung zahlt Antifa“ nicht mehr anfassen, weil sie sie entweder wieder für Fake halten, oder aber fürchten, irgendwann blöd dazustehen, weil es Fake war.
Dazu kommt der Honigtopf-Effekt, nämlich dass man dann leicht nachvollziehen kann, wer darüber schreibt und spricht, wer also „rechts“ ist. Das hat so einen Markierungseffekt.
Und solche Dinger werden gerne gezündet: Wenn man eine Information aus der Öffentlichkeit heraus haben will, veröffentlicht man sie selbst – aber so, dass man sie bald leicht als Fake aussehen lassen kann, um sie zu vergiften. Typische Stasi-Methode. Wenn ich mich recht erinnere, wurde damals in diesem Paper ein Windows-Dateipfad gefunden, der auf eine SPD-Niederlassung hinwies.
Nun hört Euch mal das an:
Linkextreme Antifa-Gruppen brauchen Jobsicherheit durch unbefristete, von der Regierung bezahlte Arbeitsverträge?
Hab ich das richtig verstanden? pic.twitter.com/75dbkmIlrJ
— Climate Realism (@corona_realism) February 14, 2024
Die Regierung soll also NGOs und Antifa längerfristig als immer nur von Jahr zu Jahr zahlen.
Antifa sind Schlägertruppen und Diffamierungshorden. Von der Regierung bezahlt.
Und: NGOs – Non-Governmental Organisations, Deutsch: Nichtregierungsorganisationen. Von der Regierung finanziert. Merkt Ihr was? Und die bilden dann die „Zivilgesellschaft“, die wieder regieren soll.
Macht Euch klar, was hier abläuft: Die verstärken ihre Finanzierung für Diffamierungs- und Schlägertruppen.
Das Demokratiefördergesetz
Habt Ihr Euch das mal angesehen?
Habt Ihr das mal gelesen?
Was die da vor haben?
Hier der Gesetzentwurf, Bundestagsdrucksache 20/5823 vom 1.3.2023.
Wisst Ihr, was mir daran vor allem auffällt? Da steht nichts drin, das ist kein Gesetzestext, das hat keine Regelungsgehalt, sondern das ist ein Ermächtigungsgesetz ungefähr wie das vom 24.3.1933.
Was hat es mit dem damaligen Ermächtigungsgesetz auf sich? Wikipedia:
Mit dem Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 (offiziell: Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich, RGBl. I S. 141) übertrug der Deutsche Reichstag die gesetzgebende Gewalt de facto vollständig auf die neue Reichsregierung unter Adolf Hitler und hob damit die für eine demokratische Staatsordnung konstituierende Gewaltenteilung auf. Dieses Ermächtigungsgesetz, beschlossen am 23. März und tags darauf verkündet, bildete zusammen mit der Verordnung des Reichspräsidenten vom 4. Februar und der Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933 die Grundlage für die Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur.
Schauen wir also mal rein:
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz dient der Förderung und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und des zivilgesellschaftlichen Engagements im gesamten Bundesgebiet zur Wahrung der Normen und Werte des Grundgesetzes und zur Erhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Der Bund ergreift hierzu eigene und fördert zivilgesellschaftliche Maßnahmen mit gesamtstaatlicher Bedeutung zur Erhaltung und Stärkung der Demokratie, zur politischen Bildung, zur Prävention jeglicher Form von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie zur Gestaltung von gesellschaftlicher
Vielfalt und Teilhabe.
„Der Bund ergreift hierzu“ ist schon kein Gesetzestext. Das ist vielleicht eine Pressemitteilung.
Es steht überhaupt nicht drin, was denn die „Normen und Werte des Grundgesetzes“ oder was „Demokratie“ ist. Das wird dann jeweils von der Regierung nach Bedarf willkürlich ausgelegt. Erinnert Ihr Euch noch, was ich damals aus dem NDR von der Netzwerk-Recherche-Konferenz geschrieben hatte, als die regierungsbezahlten „Neuen Deutschen Medienmachern“ der Presse und dem Rundfunk diktierten, dass „Hass“ keine Meinung sei und deshalb nicht der Meinungsfreiheit unterliege, und man auf meine Frage nach einer Definition sagte, dass das jeweils der „Diskurs“ tagesaktuell festlege? Dass man also völlig willkürlich festlege, wofür und für wen noch die Meinungsfreiheit gilt? Und für wen und was nicht?
Genau dasselbe Prinzip.
Ist denn die „Förderung und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts“ Aufgabe der Regierung?
Meines Erachtens nicht, denn laut Grundgesetz geht die Staatsgewalt vom Volke aus und nicht von der Regierung.
Und wenn dann auch noch „zivilgesellschaftlichen Engagements“ steht, heißt das, dass das ein Kommunismusdurchsetzungsgesetz ist, denn das Konzept der „Zivilgesellschaft“ stammt ja von Antonio Gramsci, Gründer der italienischen kommunistischen Partei. Und das Gesetz soll nun durchsetzen, dass die von der Regierung gesteuerten Kampftruppen – die mit gewaltsamem Kampf und die mit Diffamierung und Propaganda – sich „stärker engagieren“.
Wisst Ihr, wie man so etwas nennt?
Man nennt es „Faschismus“. Denn hier werden genau die Strukturen aufgebaut, die Mussolini damals zu bezeichnet und eingesetzt hat.
§ 2 Gegenstand der Maßnahmen
Gegenstand der Maßnahmen nach § 1 Absatz 1 und 2 sind insbesondere
1. die Stärkung und Förderung demokratischer Werte, demokratischer Kultur, demokratischen Bewusstseins, des Verständnisses von Demokratie, ihrer Funktionsweisen und ihrer Bedeutung für die Freiheit,2. die Förderung der Auseinandersetzung mit Fragen der Rechtsstaatlichkeit und der Rolle des Rechts als Grundvoraussetzung einer funktionsfähigen und lebendigen Demokratie,
3. die Förderung des Verständnisses für politische Sachverhalte und die Stärkung der Bereitschaft zum demokratischen Engagement durch Maßnahmen der politischen Bildung,
4. die Verhinderung der Entstehung jeglicher Form von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie der damit verbundenen Diskriminierungen und die Entgegnung auf diese,
5. die Gestaltung von gesellschaftlicher Vielfalt, die Anerkennung von Diversität sowie die Förderung eines respektvollen, die Gleichwertigkeit aller Menschen anerkennenden Umgangs und der Selbstbefähigung, Selbstermächtigung und Selbstbestimmung der von Diskriminierung betroffenen Gruppen,
6. die Stärkung und Förderung des Wissenstransfers, der Qualifizierung sowie der Vernetzung der Träger der Maßnahmen in den Bereichen Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politische Bildung,
7. die Stärkung überregionaler Strukturen, die betroffene Personen, Verbände und Institutionen im Umgang mit jeglicher Form von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie damit verbundenen Diskriminierungen beraten und unterstützen,
8. die Stärkung überregionaler Strukturen, die Opfer von politisch und ideologisch motivierter Gewalt sowie Betroffene von Diskriminierung im gesamten Bundesgebiet beraten und unterstützen sowie
9. die Stärkung überregionaler Strukturen, die Personen, die sich aus extremistischen Gruppen lösen wollen,
beraten und unterstützen
Wieder: Presseerklärung, aber kein Gesetz. Was für Maßnahmen? Welche Maßnahmen? Wessen Maßnahmen? Wozu? Alles nur Blabla im Ungefähren, nicht auf Verhältnismäßigkeit einzustufen.
Im wesentlichen heißt das, dass die Bundesregierung die Parteipolitik von rot-grün mit Bundesmitteln betreibt und beliebig Steuergelder dafür raushaut, um die ihren mit Geld zu überschütten – und das nicht mehr auf ein Jahr, sondern auf Jahre hinaus, auch im Falle der Abwahl.
§ 3 Eigene Maßnahmen des Bundes
(1) Der Bund führt eigene Maßnahmen nach diesem Gesetz durch. Hierzu gehören insbesondere das Bereitstellen von Informationsangeboten und anderer Wissensformate, die Durchführung von Veranstaltungen sowie die Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Organisationen.
(2) Maßnahmen des Bundes richten sich sowohl an die Allgemeinheit als auch gezielt an Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus den Bereichen der Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung.
Ja, und welche Maßnahmen sollen das sein? Verschleppung von Oppositionellen? Auspeitschung? Porsche für die Antifa? Millionen für Parteimitglieder?
§ 4 Förderung von Maßnahmen Dritter
(1) Der Bund fördert Maßnahmen Dritter nach diesem Gesetz, sofern sie von überregionaler Bedeutung sind und ein erhebliches Bundesinteresse besteht. Nach Satz 1 können insbesondere auch auf einen längeren Zeitraum angelegte Maßnahmen gefördert werden.
(2) Ein Rechtsanspruch auf Förderung wird durch dieses Gesetz nicht begründet. Die jeweils zuständige Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
(3) Die zuständigen obersten Bundesbehörden erlassen Richtlinien für die nach diesem Gesetz geförderten Programme und vergleichbare Maßnahmen; diese regeln die näheren Einzelheiten der Förderung (Förderrichtlinien). Die Expertise von Zivilgesellschaft und Wissenschaft soll zuvor in geeigneter Form einbezogen werden.
Auf einen längeren Zeitraum angelegt.
Heißt: Die gehen davon aus, dass sie nicht wieder gewählt werden und geben jetzt Förderbescheide auf 10, 20 Jahre raus, damit ihre Schlägertruppen, Propagandisten und Diffamierungsdienstleister versorgt sind. Im Prinzip ist das die Ermächtigung, nach Belieben unbegrenzt Geld rauszuhauen an wen und wofür sie wollen.
Wie Klima, nur jetzt mit Gesellschaft. Gruselige Bedrohung, man muss jetzt was dagegen machen.
Wieviel?
§ 6 Finanzierung der Maßnahmen und Geltung der Bundeshaushaltsordnung
(1) Die Finanzierung der in den §§ 3 und 4 genannten Maßnahmen erfolgt nach Maßgabe der jeweiligen Haushaltsgesetze.
(2) Die Regelungen der Bundeshaushaltsordnung bleiben unberührt.
Schuldenbremse weg, Milliarden raushauen.
Wer macht das?
§ 7 Zuständigkeit und Zuwendungsbescheid
(1) Die Ausführung dieses Gesetzes obliegt den obersten Bundesbehörden im Rahmen der jeweiligen Ressortzuständigkeit. Diese können Aufgaben auf nachgeordnete Bundesoberbehörden übertragen.
(2) Im Zuwendungsbescheid ist die Rückforderung nicht zweckentsprechend verwendeter Fördermittel sicherzustellen
Weiß man nicht so genau. Die Ministerien halt. Jeder, der will.
Das ist nichts anderes als Veruntreuung aller verfügbaren Steuergelder für Parteipolitik und parteieigene Schlägertruppen. Leute, deren einziger Lebensinhalt Gewalt ist, haben sie ja genug.
Und während man für alle anstrengenden und niederen Arbeiten Migranten heranholt, versorgt man die eigenen Leute auf Jahre und Jahrzehnte hinaus mit Geld.
Sowas ist als Gesetz unzulässig, weil es inhaltlich kein Gesetz ist, weil es nichts regelt, sondern nur eine Schlägertruppen- und Eigenfinanzierungsermächtigung ist, um sich noch schnell die parteinahen Kassen zu betanken, eine allgemeine Willkürermächtigung, der ultimative Gummiparagraph, mit dem alles geht: „Maßnahmen“. Näher ist es nicht beschrieben. Kann auch heißen, Leute zu verprügeln oder im Keller wegzuschließen, wie einst die Stasi.
Kein Bundespräsident dürfte so etwas unterzeichnen. Macht aber nichts, wir haben ja SPD-Steinmeier.
Kein Bundesverfassungsgericht dürfte so etwas durchlassen. Macht aber auch nichts, da sitzen ja auch die Parteileute drin.
Und wieder das gängige Prinzip: Der Staat, die Regierung verstößt massiv und brachial gegen Grundrechte, aber: Sie lagert dies in das Privatrecht aus.
SPD und Grüne sind durch und durch kriminell.