Die CDU befiehlt, „gegen Rechts“ zu demonstrieren
Die werden auch immer absurder. [Nachtrag]
CDU-Schulministerin ruft Lehrer zu Teilnahme an Demos gegen „rechts“ auf https://t.co/2CqlIqF6RJ pic.twitter.com/MEfSUDwJM9
— WELT (@welt) February 22, 2024
Nordrhein-Westfalens Schulministerin Dorothee Feller hat Lehrer dazu aufgerufen, an den Protesten gegen „rechts“ im Land teilzunehmen – auch zusammen mit ihren Schülern. „Ich möchte Lehrkräfte ausdrücklich ermuntern, an diesen Demonstrationen für unsere lebendige Demokratie teilzunehmen, um ein Zeichen zu setzen – gern auch mit ihren Schülern“, sagte die CDU-Politikerin der Zeitung „Neue Westfälische“.
Auf die Frage, ob dies auch ein Zeichen gegen die AfD sei, antwortete die Ministerin: „Unser Ministerpräsident hat die AfD jüngst als Gefahr für die Demokratie bezeichnet. In diesem Sinne begrüße ich jedes Engagement für Demokratie und gegen alle Feinde des Rechtsstaates.“ Sie habe selbst erst vor wenigen Tagen an einer Demonstration teilgenommen, so Feller.
Wenn die wüsste, dass die CDU früher einmal selbst „rechts“ war, bevor sie linke Partei wurde …
Was mir an dem verlogenen Geschwätz so gewaltig auf den Zeiger geht, ist dieses Gefasel von „Feinde des Rechtsstaates“. Dann damals im Promotionsstreit mit der Uni Karlsruhe wurde Baden-Württemberg noch von der CDU regiert, vor allem ging es um die Wissenschaftsminister Klaus von Trotha und Peter Frankenberg, und ich habe das Wissenschaftsministerium, das damals in der Sache Vorgesetzter der Uni und auch verantwortlich war, nur als endlos korrupt und rechtsbrechend erlebt, der „Rechtsstaat“ war denen wirklich völlig egal, denen ging es nur darum, ihre korrupten Interessen durchzuziehen und die Uni darauf zu bügeln, für Frauenförderung, aber vor allem dem Deal mit dem Daimlers Doktorgrade nach Belieben zu vergeben, und ganz bewusst auch die Rektorwahl danach auszurichten.
Ich habe die CDU damals als extrem korrupt und verlogen erlebt, auf geltendes Recht, Grundrechte haben die geradezu gepfiffen. Ich kann mich noch an ein Telefonat mit dem zuständigen Politbeamten im Ministerium erinnern. Ging so 20 bis 30 Minuten, in denen ich aufgezählt habe, was da alles schief und krumm läuft, und wo das verboten ist, und der hat nichts anderes gemacht, als das gesamte Telefonat hindurch immer wieder den Satz „Ja, das sagen Sie …“ zu wiederholen, vielleicht 40, 50 oder 60 Mal. Und sonst nichts zu sagen. Das war dem einfach alles egal, die haben die Leute einfach am langen Arm verhungern lassen, weil sie die Stärkeren sind, und haben mit der Rektorwahl ihre Korruptionsstraßen systematisch aufgebaut.
Und dieser bis zum Anschlag korrupte Haufen von einer Partei blubbert nun, es gehe „gegen die Feinde des Rechtsstaates“, „gegen Rechts“.
Rechts waren sie früher selbst. Und korrupt sind sie noch immer, eigentlich mehr denn je.
Und jetzt machen sie auf links und kriechen abwechseln den Grünen und der SPD in den Arsch, um mit denen zu koalieren.
SPD-Bundesvize Serpil Midyatli warnte vor Standortrisiken durch die Ausbreitung des Rechtsextremismus. „Viele Unternehmen fürchten, dass durch den Rechtsruck Fachkräfte aus dem Ausland abgeschreckt werden“, sagte Midyatli. Wenn sich ausländische Arbeitskräfte in Deutschland nicht mehr wohl und willkommen fühlten, blieben viele über kurz oder lang nicht hier. „Vor dem Hintergrund der weiteren Verschärfung des Fachkräftemangels mit dem Renteneintritt der „Baby-Boomer“ gefährdet diese Entwicklung unseren Wohlstand.“
„Das Erstarken der AfD schadet Deutschland als Wirtschaftsstandort“, sagte Midyatli. Das deutsche Wirtschaftsmodell sei auf Innovation, Kreativität und Entfaltung ausgerichtet. „Voraussetzung dafür ist eine offene und durch Vielfalt geprägte Gesellschaft.“
Sagt eine namens Serpil Midyatli.
Innovation, Kreativität und Entfaltung meint sie. Sollten wir nicht mal vergleichen, wie das Niveau von Innovation und Kreativität in Deutschland früher war und wie es heute ist?
Apropos Rechtsstaat/CDU/NRW, ein Leserhinweis auf die Junge Freiheit: Im Kampf „gegen die AfD“ – Gericht: Düsseldorfs CDU-OB verletzt „Demokratieprinzip“
Das Verwaltungsgericht hat den Düsseldorfer Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU) deutlich in die Schranken des Rechtsstaates zurückverwiesen. Die AfD konnte sich mit zwei Eilanträgen gegen ihn durchsetzen.
Zunächst stellten die Düsseldorfer Richter fest, daß der OB einen Antrag der AfD-Fraktion nicht einfach für unzulässig erklären kann. Darin hatte die Opposition das Stadtoberhaupt fragen wollen, wie er „rechts“, „rechtsradikal“ und „rechtsextrem“ definiere. Das Rathaus hatte sich geweigert, den entsprechenden Antrag vom 10. Februar auf die Tagesordnung zu setzen. Dies sei rechtswidrig und verletze die Rechte der Opposition, so das Verwaltungsgericht Düsseldorf.
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OB fordert Düsseldorfer Beamte zu Demo-Teilnahme auf
Das Verwaltungsgericht stellte außerdem fest, daß der Oberbürgermeister mit dem Aufruf an die städtischen Bediensteten, an der Demo „Gegen die AfD. Wir schweigen nicht. Wir schauen nicht weg. Wir handeln.“ teilzunehmen, seine Neutralitätspflicht verletzte. In dem Eilbeschluß heißt es scharf, Keller habe „eindeutig die durch das Demokratieprinzip gesetzten Grenzen verletzt“.
Keller hatte vor dem Urteil der Rheinischen Post gesagt, „das Recht läßt Spielräume, und die bin ich bereit, auszuloten und auszunutzen“. Gleichzeitig betonte er, er werde sich „nicht rechtswidrig verhalten, denn dann machen wir uns als Demokraten unglaubwürdig“.
Genau dies ist nun geschehen, denn das Verwaltungsgericht sah sich zu einer heftigen Rüge veranlaßt: „In diesem Zusammenhang wird aus gegebenem Anlaß erinnert an die sich aus dem Rechtsstaatsgebot und dem Demokratieprinzip ergebenden, auch für kommunale Wahlbeamte in ihrer Eigenschaft als Amtsträger geltenden Grenzen einer Beteiligung an politischen Debatten.“
Und derselbe korrupte und das Rechtsstaatsgebot und das Demokratieprinzip brechende Laden, die CDU in NRW, fordert rechtswidrig Lehrer zur Teilnahme an politischen Demonstrationen mitsamt ihren Schülern auf, „gegen die Feinde des Rechtsstaats“.
Beim Googeln habe ich einen Wikipedia-Eintrag und einen Lebenslauf gefunden, auch einen Artikel im Dorsten-Lexikon über sie, und immer wieder heißt es, sie sei „Verwaltungsjuristin“, habe Jura „studiert“, oder wie im Dorsten-Lexikon
Ihr Abitur hat die Holsterhausenerin 1986 am Gymnasium Petrinum gemacht. Sie ist ausgebildete Juristin, studierte in Bonn und Münster. Danach war sie zunächst für ein Jahr bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft beschäftigt. Ihre berufliche Laufbahn bei der Bezirksregierung begann 1996 mit einem Traineeprogramm im Gesundheitsdezernat, im Abfallwirtschaftdezernat, im Polizeibereich des Innenministeriums in Düsseldorf sowie im Büro des Landrats des Kreises Recklinghausen. Anschließend übernahm sie Aufgaben im Dezernat für Bauaufsicht und Städtebauförderung, bevor sie Ende 2000 persönliche Referentin des Regierungspräsidenten wurde.
Da fallen mir gleich zwei Sachen auf.
Das erste ist, dass die Frau 6 Wochen älter ist als ich. Ich aber habe mein Abitur 1985 gemacht. Sie 1986.
Das zweite ist, dass nirgends die Rede von einem Studienabschluss, gar von Staatsexamen ist. Ich habe dazu nichts gefunden. Mir ist die bisher noch nicht untergekommen, ich höre zum ersten Mal von der, aber gemessen an dieser Äußerung macht die auf mich nicht den Eindruck, Ahnung von Recht zu haben. Und dann soll die Juristin sein? Komisch. Normalerweise sagt man bei Juristen immer dazu, ob sie das erste oder zweite Staatsexamen haben.
Das riecht irgendwie schon wieder nach einer Quotenfrauenparteikarriere einer, die zivil nichts werden konnte.
Und die sagt jetzt Lehrern, dass sie „gegen Rechts“ demonstrieren sollen, „gegen die Feinde des Rechtsstaates“? Mit Schülern?
Nachtrag: Da fällt mir noch etwas ein, hatte ich auch neulich schon im Blog: Das Überwältigungsverbot im Beutelsbacher Konsens.
1. Überwältigungsverbot.
Es ist nicht erlaubt, den Schüler – mit welchen Mitteln auch immer – im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der “Gewinnung eines selbständigen Urteils” zu hindern. Hier genau verläuft nämlich die Grenze zwischen Politischer Bildung und Indoktrination. Indoktrination aber ist unvereinbar mit der Rolle des Lehrers in einer demokratischen Gesellschaft und der – rundum akzeptierten – Zielvorstellung von der Mündigkeit des Schülers.
2. Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen.
Diese Forderung ist mit der vorgenannten aufs engste verknüpft, denn wenn unterschiedliche Standpunkte unter den Tisch fallen, Optionen unterschlagen werden, Alternativen unerörtert bleiben, ist der Weg zur Indoktrination beschritten. Zu fragen ist, ob der Lehrer nicht sogar eine Korrekturfunktion haben sollte, d. h. ob er nicht solche Standpunkte und Alternativen besonders herausarbeiten muss, die den Schülern (und anderen Teilnehmern politischer Bildungsveranstaltungen) von ihrer jeweiligen politischen und sozialen Herkunft her fremd sind.
Bei der Konstatierung dieses zweiten Grundprinzips wird deutlich, warum der persönliche Standpunkt des Lehrers, seine wissenschaftstheoretische Herkunft und seine politische Meinung verhältnismäßig uninteressant werden. Um ein bereits genanntes Beispiel erneut aufzugreifen: Sein Demokratieverständnis stellt kein Problem dar, denn auch dem entgegenstehende andere Ansichten kommen ja zum Zuge.
3. Der Schüler muss in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und seine eigene Interessenlage zu analysieren,
sowie nach Mitteln und Wegen zu suchen, die vorgefundene politische Lage im Sinne seiner Interessen zu beeinflussen. Eine solche Zielsetzung schließt in sehr starkem Maße die Betonung operationaler Fähigkeiten ein, was eine logische Konsequenz aus den beiden vorgenannten Prinzipien ist. Der in diesem Zusammenhang gelegentlich – etwa gegen Herman Giesecke und Rolf Schmiederer – erhobene Vorwurf einer “Rückkehr zur Formalität”, um die eigenen Inhalte nicht korrigieren zu müssen, trifft insofern nicht, als es hier nicht um die Suche nach einem Maximal-, sondern nach einem Minimalkonsens geht.