Mal eine Frage zur Qualität des Bundestages
Ich möchte mal eine Frage in den Raum stellen.
Wir haben einen Bundestag, der uns über eine Milliarde pro Legislaturperiode kostet. Darin sitzen 736 Abgeordnete, fett bezahlt und mit Sondervorteilen ausgestattet, von denen uns jeder etwa eine Million kostet, und von denen die meisten Honks, Studienabbrecher, Zivilversager, Ungelernte, Lebensverweigerer sind.
Und die machen unsere Gesetze.
Es fallen immer wieder Juristen mit dem Standpunkt auf, dass Gesetze nur von Volljuristen mit zwei Staatsexamen und der „Befähigung zum Richteramt“ überhaupt verstanden werden können, nur von denen dann ausgelegt, interpretiert, kommentiert, kritisiert werden können. Machen darf sie jeder, keine Anforderungen, keine Beschränkung nach unten, aber verstehen sollen sie dann nur die Allerbesten, die Juristen können – gleichwohl aber soll sie jeder fehlerfrei anwenden müssen. Man soll also wirklich alle Gesetze im jeweils aktuellen Stand kennen und korrekt anwenden, um nicht bestraft zu werden oder Rechtsnachteile zu haben, darf aber dazu nichts sagen und sich nicht selbst verteidigen, weil man Gesetze ja nicht selbst verstehen kann.
Übles Beispiel für ein solches Laiengesetz ist das „Demokratiefördergesetz“. Habt Ihr Euch das mal durchgelesen?
Das ist an sich schon korrupt, denn eigentlich geht es darin um nichts anderes, als dass SPD und Grüne ihrem parteinahen Schleim Milliarden auszahlen. Eigentlich müsste das Veruntreuungsfördergesetz oder Parasitenförderungsgesetz heißen, weil damit immer mehr Leute auf Kosten anderer leben – und sich dann über Kapitalisten aufregen.
Das Ding ist schon handwerklich völliger Murks, weil unbestimmte Rechtsbegriffe und so weiter, und schon wie das anfängt:
§ 1 Gesetzentwurf Demokratiefördergesetz
Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz dient der Förderung und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und des zivilgesellschaftlichen Engagements im gesamten Bundesgebiet zur Wahrung der Normen und Werte des Grundgesetzes und zur Erhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Der Bund ergreift hierzu eigene und fördert zivilgesellschaftliche Maßnahmen mit gesamtstaatlicher Bedeutung zur Erhaltung und Stärkung der Demokratie, zur politischen Bildung, zur Prävention jeglicher Form von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie zur Gestaltung von gesellschaftlicher Vielfalt und Teilhabe.
Wer auch immer das geschrieben hat, hat den Unterschied zwischen dem Zweck und dem Anwendungsbereich nicht verstanden. Das ist kein Anwendungsbereich, was da geschrieben steht. Das ist leeres Blabla, könnte vielleicht in der Regierungserklärung dazu stehen. Es steht aber nicht drin, worauf sich das Gesetz bezieht.
Und nun kam ja gerade heraus, ich hatte es gestern im Blog, dass es dem Bundestag schlicht an der verfassungsmäßigen Zuständigkeit für solchen Blödsinn fehlt. Man hat schon den Eindruck, dass sich die Bundesregierung für Unsinn jeder Art zuständig fühlt, aber die Juristen unterteilen auch Unsinn nach Zuständigkeiten von Bund und Ländern.
Der Entwurf stammt vom 13.12.2022, es steht aber drin, dass die Beratungen dazu im Februar 2022 losgingen, das Ding ist also ein bis zwei Jahre alt.
Warum zahlen wir rund eine Milliarde Euro pro Legislaturperiode für 736 Abgeordnete, wenn erst der wissenschaftliche Dienst merkt, dass der Bundestag dafür nicht zuständig ist? Warum sitzen im Bundestag Leute, die das nicht selbst merken?
Und warum sitzen im Fernsehen Leute, die die Leute, die im Bundestag sitzen, sowas nicht fragen?
Warum lässt man es zu, dass sich Leute als Hüter und Verteidiger des Grundgesetzes aufspielen, denen es erwiesen an den geistigen Fähigkeiten fehlt, das Grundgesetz zu verstehen und befolgen?