Das Geschwätz des Bundeskriminalamts und der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt
Im Nachgang zu meinem Posting von vorhin.
Ich habe im Nachgang zu meinem Artikel von vorhin noch etwas im Web rumgelesen und noch eine gemeinsame Pressemittelung von BKA und Generalstaatsanawaltschaft Frankfurt dazu gefunden, als Webseite und als PDF.
Sie stützen sich tatsächlich auf das Urteil OLG Köln, Urteil vom 09.06.2020 – 1 RVs 77/20, das ich vorhin besprochen habe:
Grundlage für diese Initiative war unter anderem ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 09.06.2020, in dem bestätigt wurde, dass pauschale Verunglimpfungen von Frauen als Volksverhetzung gemäß § 130 StGB strafbar sein können (Az. 1 RVs 77/20). Frauenfeindlichkeit im Internet existiert in vielen verschiedenen Formen: So konnten die ZIT und das BKA neben volksverhetzenden Inhalten auch Postings feststellen, in denen Frauen sexualisiert verleumdet und beleidigt wurden, öffentlich zur Versendung sogenannter Nacktfotos aufgefordert wurden, öffentliche Befürwortung von Vergewaltigungen und sexueller Nötigung erfolgten sowie Folter- und Tötungsvideos öffentlich verbreitet wurden.
Und genau das stimmt eben nicht, denn genau das hat das OLG Köln eben nicht festgestellt. Das OLG Köln hat geurteilt, dass Frauen ein „Teil der Bevölkerung“ im Sinne des § 130 StGB sein können, dass man systematisch also Volksverhetzung auch gegen Frauen betreiben kann.
Es wurde aber nicht entschieden, dass „pauschale Verunglimpfungen von Frauen als Volksverhetzung gemäß § 130 StGB strafbar sein können“.
Nicht nur ging es nicht darum, sondern das OLG Köln hat klar gesagt, dass die zitierten Sätze zur Beurteilung nicht ausreichen, und hat Anforderungen gestellt, was nachzuweisen ist, und die liegen weit höher als „pauschale Verunglimpfungen“.
Das Bundeskriminalamt und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt täuschen also systematisch über die Rechtslage hinweg, indem sie zu dem Urteil etwas hinzuschmuggeln, was da nicht bzw. anders drin steht. Nämlich die „pauschalen Verunglimpfungen“.
Die biegen sich die Rechtslage so hin, wie sie sie gerade brauchen.
Mir ist noch etwas aufgefallen
Wenn ich so darüber nachdenke, ist mir im Urteil des OLG Köln doch ein erheblicher Fehler aufgefallen.
Sie argumentieren nämlich, dass „Frauen“ ein „anhand geschlechtsspezifischer Kriterien unterschiedener Teil der Bevölkerung“ seien.
Das ist aber eben nicht mehr so, da wurden die Gesetze geändert. Inzwischen gibt es keine „geschlechtsspezifische Kriterien“ mehr, und jeder, der will, kann Frau sein oder damit aufhören, Frau zu sein. Man soll jetzt erst nach den Pronomen fragen. Also sind Frauen eben kein „anhand geschlechtsspezifischer Kriterien unterschiedener Teil der Bevölkerung“ mehr, das hat man abgeschafft.
Deshalb ist das Urteil nach heutigem Stand falsch.