Der linke Angriff auf Meinungsäußerungen, die nicht strafbar ist
Neben den zwei Kategorien „erlaubt“ und „strafbar“ wird eine neue Kategorie „unerwünscht“ eröffnet und bekämpft.
Nancy Faeser und, wenn ich mich recht erinnere, auch Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang, hatten das doch neulich noch gesagt, dass man auch Meinungsäußerungen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle bekämpfen wolle. Geht mir ja auch so, dass man mich da attackiert und mir das Konto weggeschossen hat, obwohl der Blogartikel nicht strafbar war.
Die Junge Freiheit berichtet über einen Fall, zu dem ich allerdings sagen muss, dass ich dazu noch keine weitere Bestätigung oder Darstellung gefunden habe:
Schülerin aus Unterricht abgeführt: „Ich hätte nicht für möglich gehalten, was meiner Tochter angetan wurde“
In Mecklenburg-Vorpommern wird ein 16jähriges Mädchen vor den Augen ihrer Mitschüler plötzlich von drei Polizisten aus dem Unterricht geholt. Das Vergehen: Sie sagt auf TikTok, daß Deutschland ihre Heimat sei und nicht nur ein Ort auf der Landkarte. Denunziert wird die Schülerin vom eigenen Direktor.
[…]
Ihre Tochter, wir nennen sie Miriam, ist 16 Jahre alt. Sie ist Schülerin des Richard-Wossidlo-Gymnasiums in Ribnitz-Damgarten in Mecklenburg-Vorpommern. Wir haben die Personen anonymisiert, um sie zu schützen – die Frage ist nur: Vor wem?
Rückblick: 27. Februar. Während Miriam morgens in der Schule sitzt und büffelt, greift Schuldirektor Jan-Dirk Zimmermann zum Telefon. „Gegen 09:45 Uhr informierte der Schulleiter die Polizei über einen möglicherweise strafrechtlichen Sachverhalt“, erklärt Marcel Opitz, der Pressesprecher der zuständigen Polizeiinspektion Stralsund, der JF den Ablauf des Geschehens. „Demnach lägen Informationen vor, wonach eine 17jährige Schülerin mutmaßlich verfassungsfeindliche Inhalte in sozialen Netzwerken verbreitet haben könnte. Es wurde ein Funkwagen zur Schule entsandt, um diesen Sachverhalt zu prüfen.“
In der Streife sitzen drei Polizeibeamte („aufgrund einer ungeraden Anzahl Beamter in der Frühschicht“), heißt es in der Antwort-Mail der Polizei auf den Fragenkatalog dieser Zeitung. Sie fahren zum Richard-Wossidlo-Gymnasium in Ribnitz-Damgarten. Die Beamten nehmen den Sachverhalt auf, doch „ein Anfangsverdacht einer Straftat konnte mithin nicht festgestellt werden“, sagt Pressesprecher Opitz.
Die Schülerin hat also nichts Strafbares getan.
Aber was hat sie getan?
Was war denn nun der Grund für diesen Anruf des Direktors bei der Polizei? „Meine Tochter“, sagt die Mutter, „hatte vor einigen Monaten auf TikTok ein Schlümpfe-Video gepostet. Da heißt es, daß die Schlümpfe und Deutschland etwas gemeinsam haben: Die Schlümpfe sind blau und Deutschland auch. Das war wohl ein witziger AfD-Werbe-Post. Und dann hat sie einmal gepostet, daß Deutschland kein Ort, sondern Heimat ist.“
Vielleicht war Schuldirektor Zimmermann in dieser Zeit auch ganz beseelt von der Nazijagd unter seinen Schülern? Immerhin war aktuell, so schrieb er noch am 29. Februar 2024 auf der Internetseite des Gymnasiums, eine Ausstellung der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung zum Thema „Demokratie stärken“ in der Schulaula zu sehen. „Am 23. Februar fand die Eröffnung in Anwesenheit eines Vertreters der Friedrich-Ebert-Stiftung MV, des Bürgermeisters der Stadt Ribnitz-Damgarten und Vertretern der Bürgerschaft statt“, bemerkt der Direktor, wie es scheint nicht ohne Stolz so viele Honoratioren in empfangen zu haben.
„Alle Anwesenden betonten, daß ein zunehmend dominanter Rechtsextremismus die Debattenkultur auch in unserem Raum erschwert und die demokratische Grundordnung willentlich gefährdet.“
Es scheint, als bekäme man das Stasitum aus manchen Ossis niemals mehr heraus.
Und die Polizei hat die dann einfach aus dem Unterricht geholt, regelrecht einmal durch die Schule abgeführt und
Dort angekommen, ist noch der Schulsekretär anwesend. „Und dann sagten die Polizisten zu meiner Tochter, daß zu ihrem eigenen Schutz die Beamten sie darum bitten möchten, solche Posts in Zukunft zu unterlassen. Die wußten also vorher, was meine Tochter gepostet hatte, sie wußten, daß es nicht strafbar war und trotzdem dieser Aufmarsch, diese Drohungen, diese Unterdrückungen der Meinungsfreiheit.“
Miriam erzählt zu Hause alles der Mutter. „Zum Glück hat meine Tochter einen starken Charakter. Sie wurde schon einmal von einer Lehrerin, die mit einem Türken verheiratet ist, angesprochen. Das könne doch nicht wahr sein, daß meine Tochter AfD wählen würde, ob sie wolle, daß ihr Mann und ihre Kinder zurück in die Türkei müßten?“ Bei Miriams Mutter ist nun die Schmerzgrenze erreicht.
„Ich rief in der Schule beim Direktor an. Ich sagte, ‘Herr Zimmermann, wenn Sie meinen, daß mit meiner Tochter etwas nicht stimmt, reden Sie erst mit mir!‘ Da sagte der Direktor zu mir, daß er das nicht dürfe, er habe die Auflage, sofort die Polizei zu informieren.“
Das würde mich mal interessieren, von wem er diese Auflage hat.
Und auf welcher Rechtsgrundlage überhaupt.
Warum ist die Polizei vom Schuldirektor darüber zu informieren, was Schüler in ihrer Freizeit machen, oder wen sie wählen, wenn nichts davon strafbar ist? Sind wir wieder in Zeiten der DDR, wo die Schule einen an die Stasi zu melden hat?
„Nach der Feststellung, daß nach vorliegenden Informationen kein strafrechtlicher Sachverhalt vorzuliegen scheint, wurde mit der Schülerin eine Art „Gefährderansprache“, hier ein normenverdeutlichendes Gespräch gemäß Paragraph 13 SOG M-V geführt“, so Polizeisprecher Opitz, „um letztlich auch aufzuzeigen, daß es Straftatbestände wie § 86a StGB und andere gibt“.
Eine Gefährderansprache gegenüber einer 17-jährigen Schülerin, weil sie Gefahr laufe, eine eigene Meinung zu haben.
Wegen Schlümpfen und „Heimat“.
Sie berufen sich nun auf auf
Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (Sicherheits- und Ordnungsgesetz – SOG M-V)
§ 13 Allgemeine Befugnisse
Die Ordnungsbehörden und die Polizei haben im Rahmen der geltenden Gesetze die nach pflichtgemäßem Ermessen notwendigen Maßnahmen zu treffen, um von der Allgemeinheit oder dem Einzelnen Gefahren abzuwehren, durch die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht wird.
Und der soll es erlauben, Leute vor den Augen der Öffentlichkeit aus dem Unterricht zu holen?
Die öffentliche Sicherheit bedroht, weil jemand eine Meinung äußern könnte?
Nach meiner Lesart ist dieses Gesetz dazu da, um beispielsweise jemandem unzulässige Feuerwerkskörper abzunehmen, Schreckschusswaffen und dergleiche, baufällige Häuser abzustützen oder instabile Bäume entfernen zu lassen, aber nicht, um jemanden wegen seiner Meinung festzunehmen und zu belehren.
Ich glaube nicht, dass das noch irgendetwas mit geltendem Recht zu tun haben kann.
Wir haben, wie ich das jetzt schon einige Male beobachtet und beschrieben habe, eine zunehmend rechtsbrechende, stasifizierte und mitunter kriminelle Polizei.
Die Deutsche Polizei bewegt sich in Richtung „Volkspolizei“ – wenn sie das nicht schon längst geworden ist.
Und der Schulleiter benimmt sich auch wie damals in der DDR.
Da hat es noch einen anderen Hammer:
Im Übrigen ist die Polizei sich sicher, daß die Beamten mit dem Mädchen ohne dessen Eltern und/oder ohne Rechtsbeistand sprechen durften.
Und da hätte ich auch schwere Zweifel, denn Minderjährige dürfen auch nicht ohne Beisein der Eltern vernommen werden. Die Rolle der Eltern und deren Recht auf Anwesenheit ist verfassungsrechtlich geschützt.
Wie gesagt: Ich sehe unsere Polizei auf einem steil absteigenden Pfad in politisch-rechtsbrechende Ebenen, und es wird nicht mehr lange dauern, bis der Schaden, den die Polizei damit anrichtet, deren Nutzen übertrifft und die Polizei rechtsstaatlich eine Negativbilanz aufweist.
Und in mehreren Fällen, etwa der Festnahme von Daniela Klette oder der Sache mit den in Sachsen geraubten Juwelen scheinen auch die Polizeien mancher anderer Bundesländer der Berliner Polizei nicht mehr zu trauen, weil sie der Kriminalität inzwischen näher zu stehen scheint als dem Gesetz.
Das ist kein Rechtsstaat mehr.
Und dies ist auch eigentlich keine Polizei mehr.
Und Mecklenburg-Vorpommern ist auch wohl nie demokratisch geworden, sondern immer DDR gelieben, zumindest hat die langjährige Präsidenten des Landtags und Ex-DDR-Lehrerin Sylvia Bretschneider immer diesen Eindruck auf mich gemacht, die den Landtag immer behandelt hat wie eine DDR-Schulklasse.