Volljährig?
Leser fragen – Danisch weiß es auch nicht.
Ein Leser fragt an, ob das Gerücht stimme, das da irgendwo herumfleuche, dass der „Anzeigenhauptmeister“ noch minderjährig sei und erst im Mai volljährig werde.
Weiß ich nicht.
Keine Ahnung.
Ich kenne den nicht und habe bis auf den Umstand, zwei Blogartikel über ihn geschrieben zu haben, davon den zweiten, weil ich nach dem ersten eine blöde Mail vorgeblich von ihm erhalten habe, mit dem überhaupt nichts zu tun.
Ich weiß nicht, wie alt der ist und ob der volljährig ist. Ich halte ihn nicht für erwachsen, aber das ist ein anderer Punkt.
Allerdings könnte das, wenn es denn stimmte, interessante juristische Fragen nach sich ziehen. Zum Beispiel, ob er überhaupt wirksam Strafanzeigen stellen oder in die Berichterstattung durch das Video mit SPIEGEL Online einwilligen konnte. Denn dazu bräuchte er mindestens das Einverständnis des Vormundes, oder die Sache ist „schwebend unwirksam“, er müsste sie dann im Nachhinein genehmigen, wenn er volljährig ist. Ich habe wenig Zweifel, dass er das tun würde, bei seinem Ego, aber es wäre eine überaus interessante Frage, wass denn wäre, wenn nicht. Ich kannte mich mit der Genehmigung der Geschäfte von Minderjährigen mal gut aus, aber das ist Jahrzehnte her, das habe ich längst wieder vergessen, und vermutlich hat sich die Rechtslage auch geändert. Es ist nämlich so, dass Geschäfte zum Nachteil des Minderjährigen nicht einmal durch die Eltern allein genehmigt werden können, sondern das Gericht denen zustimmen muss. Und so eine Sache sehe ich hier, denn dieses Video ist ja nicht oder nicht nur zu dessen Vorteil gewesen. Der wurde ja damit zur Witzfigur der Nation. Und genau davor soll einen dieses Recht ja schützen, dass man sich so blamiert, wenn man das selbst noch nicht abschätzen kann, was man sich damit einhandelt.
Ich weiß nicht, ob der minderjährig ist. Und wenn er es wäre, weiß ich nicht, ob die Eltern das gestattet haben. Selbst wenn sie es haben, müsste ich erst nochmal nachlesen, ob dazu eine Zustimmung des Vormundschaftsgerichts erforderlich wäre, aber da hätte ich große Zweifel, ob ein Gericht so etwas gestatten würde. Denn einen nach gerichtlicher Betrachtungsweise ersichtlichen Nutzen hatte der SPIEGEL-TV-Bericht für den ja nicht. Und das ist das, was die als Erstes prüfen: Was spricht überhaupt dafür? Was ist der Nutzen?
Wenn das so wäre, dann hätte SPIEGEL-TV ein Problem.
Nicht so sehr wegen der nachträglichen Genehmigung, weil ich ja glaube, dass der das genehmigen würde, wenn er dann volljährig wäre, sondern weil das medienrechtlich sehr heikel ist. In der Aktphotographie zum Beispiel war das schon vor der Einführung der Strafbarkeit der Jugendpornographie ein absolutes No-Go: Unter gar keinen Umständen, nie und niemals nicht, Minderjährige. Geht gar nicht. Und das Ding wird der ja, gerade im Internet, auch nie wieder los. Der wird sich ja nie wieder irgendwo bewerben können, ohne dass man den kennen oder ergoogeln würde – und wer will einen, der sich so aufführt und so mit den Leuten umgeht, schon einstellen? Außer vielleicht irgendwelche Ordnungsämter, aber selbst die hätten mit dem weit mehr Aufwand, als er Geld reinholt. Denn die Umsätze, die der angibt, sind ja nur phantasiert, entspringen ja nur dessen Phantasie.
Das ging mir bei der Frage um diesen Bericht schon durch den Kopf, dass man den eigentlich vor sich selbst schützen müsste, weil allein schon die Art und Weise, wie der sich gibt, den als Person ruiniert. Auf die Idee, dass der noch minderjährig sein könnte, bin ich gar nicht gekommen, denn auf mich wirkte der wie um die 20 oder Anfang 20.
Dann wäre die Frage nach der Rolle der Eltern – und ob die von den SPIEGEL-TV-Aufnahmen überhaupt wussten.
Schnelles Googeln ergab, dass er laut diesem Bericht 18 Jahre alt sein soll, also durchaus volljährig, dass aber SPIEGEL TV die geplante Reihe (es war ja nur der erste Teil einer geplanten Reihe über ihn) mit seltsamer Begründung abgebrochen habe, die sich schon so anhörte, als müsse man ihn vor der Öffentlichkeit schützen. Ich habe auch sonst keinerlei Hinweis und keine Quelle dazu gefunden, dass er nicht 18 Jahre alt sei. Also kein nachvollziehbarer Zweifel an dessen Volljährigkeit. Die Frage wäre natürlich, woher die Information kam, dass er 18 sei, falls das dann doch nicht stimmt.
Sagen wir es mal so:
Selbst wenn man annimmt, dass er zum Zeitpunkt der Aufnahmen und damit natürlich auch zu ihrer Veröffentlichung volljährig war, ist das sehr, sehr fragwürdig, was SPIEGEL TV da abgezogen hat, weil auch ein 18-Jähriger strukturell und in seiner Lebenserfahrung, hier noch in Reife und Entwicklung, denen völlig unterlegen ist, ein Ungleichgewicht der Vertragspartner besteht, und der da gar nicht abschätzen kann und konnte, worauf er sich da einlässt, selbst wenn volljährig, denn der Mann ist ja nicht in der Lage, seine Wirkung auf andere ordentlich einzuschätzen. Die haben den ja ins offene Messer laufen lassen.
Denn auch, wenn der 18 war, könnte es durchaus sittenwidrig und damit unwirksam sein, wenn ein solches Ungleichgewicht besteht, dass solche Medienprofis, die wissen müssen, wozu das führt, so einen Vertrag mit einem 18-Jährigen schließen, von dem offenkundig ist, dass er sich selbst nicht einschätzen kann.