„Lokale Radiovielfalt im Auto sichern“
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) teilt mit, dass man sich jetzt auch die „In-Car-Entertainment-Systeme“ (vulgo: Autoradios) der Autohersteller vorknöpft, um diskriminierungsfreie Vielfalt zu erzwingen.
Die Tücke steht im Kleingedruckten:
Für die Hersteller ergeben sich mit der Einstufung ihrer Systeme als Benutzeroberfläche bzw. Medienplattform im Rahmen des Medienstaatsvertrags konkrete Rechtsfolgen: Die Anbieter müssen Transparenzangaben bereitstellen und sich an das Diskriminierungsverbot halten. Des Weiteren müssen u. a. Public-Value-Angebote und Rundfunk-Angebote leicht auffindbar sein. Im Alltag bedeutet das: Auch im Auto müssen Nutzer:innen beispielsweise in der Lage sein, auf einfachem Weg auf Radioprogramme in Berlin und Brandenburg zugreifen und sich lokal informieren zu können. „Klingt erstmal komisch, ist aber so: In-Car-Entertainment-Systeme sind aus guten Gründen im Fokus der Medienaufsicht“, so mabb-Direktorin Dr. Eva Flecken. „Immerhin entscheiden diese Oberflächen darüber, welche Medienangebote im Auto an die Ohren der Hörer:innen dringen können. Wir haben es also mit neuen Gatekeepern zu tun, die der Gesetzgeber daher konsequent der Medienaufsicht unterstellt.“
Heißt: Auch Autoradios müssen jetzt sicherstellen, dass die offiziellen und woken Propagandasender vorrangig zu finden sind.
Brüller:
Transparenzangaben: Zur Sicherung der Medienvielfalt müssen Anbieter offenlegen, nach welchen Grundsätzen sie die Angebote ihrer Medienplattform zusammenstellen und unter welchen Kriterien die Sortierung und Anordnung von Angeboten in ihrer Benutzeroberfläche erfolgt.
Das Autoradio soll jetzt offenlegen, nach welchen Grundsätzen es die Angebote zusammenstellt. Früher war das einfach: Sendersuchlauf. Die Sender, die man ordentlich empfangen kann.
Diskriminierungsfreiheit: Anbieter von Medienplattformen und Benutzeroberflächen dürfen gleichartige Angebote nicht ohne Grund unterschiedlich behandeln. Das heißt, gleichartigen Angeboten muss grundsätzlich gleichermaßen Zugang zu einer Plattform gewährleistet sein. Außerdem muss bei der Anzeige der Angebote beispielsweise gewährleistet sein, dass Angebote in ihrer Auffindbarkeit nicht ungerechtfertigt beeinträchtigt werden.
Das ist übel. Wenn das Autoradio 10 Senderspeicher hat und man 12 in guter Qualität empfängt – darf es gar keine speichern, weil es sonst 2 diskriminieren würde.
Auffindbarkeit von Public-Value-Angeboten: Als Public-Value-Angebote werden Medienangebote bezeichnet, die für die öffentliche Meinungsbildung besonders relevant sind und damit einen gesellschaftlichen Mehrwert bieten. Damit Nutzer:innen Angebote, die einen solchen journalistischen Mehrwert bieten, schnell und zuverlässig erkennen und empfangen können, müssen sie in Benutzeroberflächen leicht zu finden sein.
Der Primat der Staats- und Propagandasendern. Denn nur, was auf Regierungslinie ist, und die Staatspropaganda verteilt, kann „für die öffentliche Meinungsbildung besonders relevant“ sein und „gesellschaftlichen Mehrwert bieten“. Also nur linke Sender wie WDR und NDR und sowas.
Die nächste Stufe wären wohl Quoten. Das Autoradio muss dann irgendwann erzwingen, dass man in 70% der Fahrzeit Propagandasender mit Mindestlautstärke hört und Fragen der KI dazu richtig beantwortet, um zu beweisen, dass man auch zugehört hat.
Erinnert mich an die „Telescreens“ in 1984, die man auch leiser drehen, aber nie ganz ausschalten konnte, damit immer die Propaganda dudelt.
Und dann kommt natürlich auch irgendwann die Kontrolle darüber, wo man hinfährt. Nein, der Laden X ist klimaschädlich und politisch nicht korrekt. Da können Sie frühestens in 3 Monaten wieder hin, und auch das nur, wenn Sie bis dahin fünfmal in politischen korrekten Läden für mindestens 300 Euro eingekauft haben und zu drei SPD-Veranstaltungen gefahren sind.