Ansichten eines Informatikers

Noch eine Ricarda-Lang-Strafanzeige

Hadmut
12.4.2024 23:22

Das würzt.

Leute, ich habe in meiner eigenen Sache mit Ricarda Lang inzwischen noch ein paar Sachen herausgefunden, die allerdings noch nicht spruch- und blogreif sind. Lasst es mich mal so sagen: Eine Spur führt nach Hessen. Hessen ist das Bundesland, aus dem Nancy Faeser kommt und wo sie ihr Zweitunwesen treibt.

Gerade macht mit ein Leser auf das hier aufmerksam:

Ach.

Direkt aus der Uni Frankfurt, aus einem Lehrstuhl für Strafrecht gar, wo ich doch bekanntlich auf Jura-Professoren sowieso so gut zu sprechen bin und die für so kompetent halte.

Und wenn einer schon die „Rechtssoziologie“ im Wappen führt, und ausgerechnet von den Fankfurtern (die mit der Frankfurter Schule) kommt, ist eigentlich schon klar, dass der nach links schwappt. Brüller: Die Adresse des Instituts: Theodor-W.-Adorno-Platz 4

Gucken wir nochmal in des Professors Profil:

Seine Forschungsschwerpunkte liegen in der Kriminologie (u.a. soziale Kontrolle und Gesellschaft, KI in der Sozialkontrolle, empirische Polizeiforschung, Grundlagen strafrechtlicher Sozialkontrolle) sowie im Strafrecht und Strafprozessrecht (u.a. Ermittlungsmaßnahmen und Beweisrecht, Datenverarbeitung im Strafverfahren, Strafrecht und Digitalisierung), wo er regelmäßig verschiedene Drittmittelprojekte durchführt. Neben mehr als 80 Beiträgen in Fachpublikationen hat er verschiedene Monografien zu Themen aus diesen Bereichen verfasst und eine Reihe von Sammelbänden herausgegeben. 2022 ist sein gemeinsam mit Benjamin Derin verfasstes Sachbuch „Die Polizei. Helfer, Gegner, Staatsgewalt“ bei Econ/Ullstein erschienen.

Nach dem Studium war Tobias Singelnstein zunächst wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Ulrich Eisenberg, bei dem er im Jahr 2008 mit einer Arbeit zum Thema „Diskurs und Kriminalität“ promoviert hat. Von 2011 bis 2017 war er Juniorprofessor für Strafrecht und Strafverfahrensrecht am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin. 2016 hat er sich mit einer Arbeit zum Thema „Strafbare Strafverfolgung“ habilitiert, die von Klaus Hoffmann-Holland betreut worden ist. Der Fachbereich Rechtswissenschaft hat ihm die Lehrbefugnis für die Fächer Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie, Wirtschaftsstrafrecht und Rechtstheorie verliehen.

Tobias Singelnstein wurde 2020 und 2024 als Mitglied für das Fach Kriminologie in das Fachkollegium 113 (Rechtswissenschaften) der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gewählt. Seit 2022 ist er PI im Clusterprojekt „ConTrust: Vertrauen im Konflikt. Politisches Zusammenleben unter Bedingungen der Ungewissheit“ der Goethe-Universität Frankfurt a.M. Er ist Mitherausgeber der Fachzeitschriften „Neue Kriminalpolitik“ und „Kriminologisches Journal“, Vertrauensdozent der Hans-Böckler-Stiftung sowie stellvertretender Vorsitzender des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). 2017 bis 2021 war er als Mitglied in den Wissenschaft­lichen Beratungskreis (WBK) des Fachdialogs zivile Sicherheitsforschung des BMBF berufen. Von 2018 bis 2022 leitete er an der Ruhr-Universität Bochum den weiterbildenden Masterstudiengang „Kriminologie, Kriminalistik und Polizeiwissenschaft“.

Ach, Du liebe Zeit.

Nicht nur thematisch weit links und aus Berlin, sondern auch noch Vertrauensdozent der Hans-Böckler-Stiftung sowie stellvertretender Vorsitzender des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). Die Hans-Böckler-Stiftung ist das Mitbestimmungs-, Forschungs- und Studienförderungswerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Vorsitz: Yasmin Fahimi Fahimi ist SPD-Politikerin.

Haben die ein Glück, dass die Erde eine Kugel ist. Wäre die Erde eine Scheibe, wären die schon längst abgestürzt, so weit links, wie die laufen.

Und aus dieser Universität heraus – womöglich noch auf Kosten des Steuerzahlers – werden solche Strafanzeigen abgefeuert.

Was sich hervorragend trifft, weil ich meine Munitionslager doch sowieso gerade voll habe mit Verfassungsrecht zur Meinungsfreiheit. Und meines Erachtens ist „Witzfigur“ – insbesondere bei exponierten Politikern – ohne weiteres von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Während umgekehrt, wie ich das bereits beschrieb, der Straftatbestand der Beleidigung verfassungs- und staatsrechtlich gar nicht haltbar ist, weil es nämlich nirgends gesetzlich definiert ist, was eine Beleidigung ist. Betrug, Körperverletzung, Diebstahl und solches Zeug sind alle irgendwie umschrieben, die Beleidigung aber nicht. Das ist allein Richterrecht, und Richter sind nicht befugt, den Gesetzgeber zu ersetzen.

Das ist lecker. Da kann man mal wieder so richtig zeigen, wie wenig Ahnung Jura-Lehrstühle von Recht haben. Das ist unfassbar, was für Leute da in der Jura-Ausbildung unterwegs sind. Und dann wundert man sich, warum so viele Juristen so miserabel ausgebildet sind.

Aber wie sagt der Volksmund so schön: Wer es kann, tut es. Wer es nicht kann, lehrt es.

Strafbefehl abgelehnt

Ach, wo wir doch gerade dabei sind: AG Waiblingen lehnt Strafbefehl wegen “Beleidigung” von Strack-Zimmermann ab

Nun hat das Amtsgericht Waiblingen gezeigt, dass nicht jedes Gericht blindlings die Strafbefehle erlässt, welche die Staatsanwaltschaften beantragen. Diesen Eindruck haben wir leider immer häufiger.

Das Amtsgericht Waiblingen hat es abgelehnt, einen Strafbefehl, den die Staatsanwaltschaft beantragt hatte, zu erlassen. Die Staatsanwaltschaft wollte mit dem Strafbefehl gegen einen X-User vorgehen, der die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Frau Strack-Zimmermann durch einen Kommentar beleidigt haben soll. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete „gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung“, strafbar nach § 188 StGB.

Es ging um den folgenden Kommentar: „Haut ab ihr elenden Kriegstreiber. Unsäglich…Da werdet ihr feucht wenn deutsche Panzer gen Osten rollen.“

Jedoch hat das AG Waiblingen das Bestehen des hinreichenden Tatverdachts verneint. Es sieht den § 188 StGB als nicht erfüllt an.
Die Bezeichnung von Frau Strack-Zimmermann als „elende Kriegstreiberin“ stellt laut Gericht zwar eine abwertende Meinungsäußerung dar, jedoch bestehen im Rahmen der öffentlichen politischen Meinungsbildung hohe Duldungspflichten der Betroffenen. Die Äußerungen seien im Kontext zu einem Ausgangstweet getätigt worden. Es bestehe vorliegend „ein sachlicher Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine und der in der Öffentlichkeit bestehenden Meinungsverschiedenheiten über die militärische Unterstützung der Ukraine“. Daher sei „die Grenze zur Schmähkritik hier nicht überschritten, sondern diese Äußerung noch von der Meinungsfreiheit gedeckt.“

Auch die weitere Äußerung sei „trotz des Sexualbezugs noch von der Meinungsfreiheit gedeckt.“ Das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt auch scharf zu kritisieren, gehört zum Kernbereich der Meinungsfreiheit. Bei dieser Äußerung ist die Grenze zur Schmähkritik ebenfalls nicht überschritten, da „der politische Zusammenhang mit der im Bundestag und in der Öffentlichkeit kontrovers diskutierten Frage von deutschen Panzerlieferungen an die Ukraine deutlich“ wird.

Außerdem muss für die Verwirklichung des § 188 StGB die Äußerung dazu geeignet sein, das politische Wirken der betroffenen Person erheblich zu erschweren. Diese Erheblichkeitsschwelle sieht das Gericht als nicht überschritten an. Dafür gab es insbesondere in der Ermittlungsakte keinerlei Beweise. Das Gericht führt weiter aus, dass in der Äußerung „Frau Strack-Zimmermann eine sexuell motivierte Handlungsweise bei ihrer Unterstützung der Ukraine in deren Abwehrkampf unterstellt und diese hierdurch verächtlich gemacht“ wird. Jedoch sei „für einen vernünftigen Bürger ohne weiteres erkennbar, dass es sich hier um eine verbale Entgleisung handelt und dies in keinem Fall deren wirkliche Motivationslage wiedergibt.“ Aufgrund dessen sei es fernliegend, dass die Äußerung die politische Arbeit und das Wirken von Frau Strack-Zimmermann negativ beeinflussen könnte.

Das ist etwas, was ich immer wieder beobachtet habe, besonders bei linken Jura-Professoren, dass die da irgendwelchen Sozio-Kram schwätzen, aber die Rechtsprechung nicht kennen, schon gar nicht die des Bundesverfassungsgerichts.

Was auch wieder mal zeigt, dass Demokratie und Verfassung vor allem aus den Universitäten heraus angegriffen werden.

Und Frankfurt und Berlin waren da schon immer Hotspots.