Die Grünen und die Menschenrechte: Wer wählt sowas?
In welcher Gemütsverfassung muss man sein, um sich von so einer Darbietung noch ansprechen zu lassen?
Was passiert denn nun, wenn die Demokratiefeinde in Europa die Mehrheit bekommen? pic.twitter.com/Ba8aZuROZe
— Anna ☠️ (@knalltueten_ag) May 20, 2024
Es geht um Frauen, Migranten und Klima. Sonst nichts.
Andere haben da gar keine Rechte mehr. Habt ihr auch nur ein einziges Mal gehört, dass bei den Grünen so ganz normale weiße Männer irgendwelche Rechte hätten?
Oder habt Ihr schon mal einen Grünen erlebt, der gewusst hätte, dass Migration und Asyl nicht zu den Menschenrechten gehören?
Artikel 3
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Hätte die Grünen jemals interessiert, ob hier jemand das Recht hat, nicht bedroht, nicht vergewaltigt, nicht abgestochen zu werden?
Artikel 7
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.
Hätte die Grünen jemals interessiert, dass auch Weiße, Männer, Heterosexuelle Rechte haben könnten?
Artikel 8
Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenen Grundrechte verletzt werden.
Hat das die Grünen jemals interessiert, wenn sie Justiz und Polizei unterwandern und im Geheim agieren?
Artikel 9
Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.
Nazis raus!
Artikel 11
1. Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
[…]
Mal das Gebaren der Grünen gegen „Rechte“ betrachtet?
Artikel 12
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.
Angriffe gegen Leute wie mich?
Artikel 16
[…]2. Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.
3. Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.
Wie passt das zu Islamierung mit Kinderhochzeit einerseits und dem Krieg der Grünen gegen die Familie andererseits?
Artikel 17
1. Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.
2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.
Wollen sie nicht enteignen und Eigentum abschaffen?
Artikel 19
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Bauen sie nicht ständig an Zensur, Strafverfolgung und Abmahnungen gegen Meinungen, die ihnen nicht passen?
Artikel 21
1. Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.
2. Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.
3. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.
Wie passt das zum Krieg der Grünen gegen die AfD, deren „Brandmauer“ und der Bestrebungen, die AfD zu verbieten?
Artikel 26
1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
2. Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.
Wie passt das zur Verblödung der Schulen und Lehrpläne, zum Genderschwachsinn, der in die Schulen gedrückt wird, der Zwangssexualisierung, der Einheitsschule?
Artikel 27
1. Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
[…]
Nazis raus!
Zur Erinnerung: Vor noch gar nicht allzu langer Zeit galt der Vorwurf des „Populismus“ als politisch vernichtend.
Wer wählt sowas?
Wer glaubt Leuten wie Katharina Schulze noch ein Wort?
Wie ungebildet muss man sein, auf das Geschwätz dieser Leute noch hereinzufallen?