Ansichten eines Informatikers

Höchststrafe – das Geschwätz der Bärbel Bas, SPD, Präsidentin des Bundestages

Hadmut
27.5.2024 14:25

Bildungsstand Personaltante

Im Anschluss an meinen Kommentar zu Laschet:

Die Frau ist Präsidentin des Bundestages, damit protokollarisch die zweite Person im Staat, noch vor dem Kanzler, und schwätzt einen derartigen verfassungswidrigen Mist daher.

Es gibt keine Straftat „verfassungsfeindliche Parolen“.

Im Gegenteil: Man darf sich gegen die Verfassung äußern, das unterliegt der Meinungsfreiheit. Denn Bürger sind – im Gegensatz zu ihr als Präsidentin eines Verfassungsorgan – nicht Verfassungsverpflichtete. Ich zitiere dazu nochmal das Bundesverfassungsgericht, nach dem „Ausländer raus“ der Meinungsfreiheit unterliegt:

Die Aussagen auf dem Plakat „Aktion Ausländerrückführung – Für ein lebenswertes deutsches Augsburg“ fallen in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG. Meinungen genießen den Schutz der Meinungsfreiheit, ohne dass es dabei auf deren Begründetheit, Werthaltigkeit oder Richtigkeit ankäme. Sie verlieren diesen Schutz auch dann nicht, wenn sie scharf und überzogen geäußert werden (vgl. BVerfGE 61, 1 <7>; 85, 1 <14 f.>; 90, 241 <247>). Geschützt sind damit – in den Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG – auch rechtsextremistische Meinungen (vgl. BVerfGK 7, 221 <227>; 8, 159 <163>; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. November 2008 – 1 BvQ 43/08 -, juris Rn. 22). In der Bestrafung wegen dieser Aussage liegt ein Eingriff in dieses Grundrecht.

[…]

In öffentlichen Angelegenheiten gilt die Vermutung zugunsten der freien Rede (vgl. BVerfGE 7, 198 <208>; stRspr). Die Bürger sind rechtlich nicht gehalten, die Wertsetzungen der Verfassung persönlich zu teilen. Das Grundgesetz baut zwar auf der Erwartung auf, dass die Bürger die allgemeinen Werte der Verfassung akzeptieren und verwirklichen, erzwingt die Werteloyalität aber nicht. Die Bürger sind grundsätzlich auch frei, grundlegende Wertungen der Verfassung in Frage zu stellen oder die Änderung tragender Prinzipien zu fordern. Die plurale Demokratie des Grundgesetzes vertraut auf die Fähigkeit der Gesamtheit der Bürger, sich mit Kritik an der Verfassung auseinander zu setzen und sie dadurch abzuwehren (vgl. BVerfGK 2, 1 <5>).

Strafbar wird es erst, wenn man konkrete Taten gegen die verfassungsmäßige Ordnung begeht, versucht, plant.

Diese Frau ist deshalb charakterlich-intellektuell nicht befähigt, den Sinngehalt und die Bedeutung elementarer Grundrechte wie der Meinungsfreiheit zu erfassen und ihre Verfassungsbindung zu befolgen.

Sie hat nicht nur einzelne Grundrechte und das Strafrecht nicht verstanden, sondern sie hat – als Präsidentin eines Verfassungsorgans – schon nicht verstanden, dass das Grundgesetz die drei Staatsgewalten, nicht aber die Bürger bindet, und dass die Bürger der Souverän, der Verfassungsgeber sind.

Aus dieser Grundunfähigkeit heraus, fordert sie für eine – nicht strafbare und verfassungsrechtlich geschützte – Äußerung bereits die „Höchststrafe“, ohne auch nur einen Straftatbestand, dem das unterliegen soll, benennen zu können, oder dessen Höchsstrafmaß überhaupt zu kennen. Diese Maßlosigkeit und diese Jähzornigkeit, Kritiker zu bestrafen, ohne auch nur eine nachvollziehbare Begründung zu liefern, schon die Abweichung der Meinung als solcher ahnden zu wollen, ist Merkmal von Diktaturen.

Sie ist Sinnbild für die Unfähigkeit des Staates und seiner Verfassungsorgane, unsere Verfassung noch zu verstehen und zu befolgen, und die Grundrechte, derer sie verpflichtet sind, zu wahren oder überhaupt deren Inhalt zu erfassen.

Präsidentin des Deutschen Bundestages, jenes Parlamentes, das der Umsetzung unserer Demokratie dienen solle, wo der Souverän, das Volk, alle Staatsgewalt über Wahlen und Abstimmungen ausüben solle. Intellektuell nicht in der Lage, das Grundrecht der Meinungsfreiheit auch nur ansatzweise zu erfassen.

Das sind die Leute, vor denen uns unsere Grundrechte schützen sollen. Nicht die auf Sylt. Sondern die in den Verfassungsorganen, die im Bundestag. Deshalb steht im Grundgesetz, dass es die drei Staatsgewalten und nicht die Sylturlauber bindet.

Und dann beschweren sich solche Leute, andere würden den Staat „delegitimieren“.

Oder wie es in den Gender Studies so treffend heißt: „Quality is a myth.“